BA-Studiengang Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Update zur Fristenregelung
Da es im SoSe 20 und im WS 2020/21 keine Pflicht zur Anmeldung von Prüfungsleistungen gibt, entfallen auch alle u. g. Fristen für eine Anmeldung von Abschlussarbeiten.
Selbstverständlich können auf eigenen Wunsch Anmeldungen erfolgen s. Startseite Abschlussarbeiten.
Entsprechend der Festlegung in der Prüfungsordnung muss die Bachelor-Arbeit spätestens zu Beginn des auf den Abschluss der letzten Modulprüfung folgenden Semesters angemeldet werden.
Als "Abschluss" gilt dabei der Termin, an dem die Modulnote veröffentlicht wird, nicht der Termin der letzten Prüfungsleistung. Die Semester enden jeweils zum 31.03. (Wintersemester) oder 30.09. (Sommersemester).
Als "Beginn des Semesters" wurde jeweils der erste Monat des neuen Semesters festgelegt, d. h. die Anträge sind normalerweise spätestens bis zum 30.04. bzw. bis zum 31.10. persönlich im Prüfungsamt einzureichen.
Die Bachelor-Arbeit kann aber auch jederzeit eher (also vor dieser Frist und vor Abschluss aller Module) angemeldet werden.
Beispiel: Wurde die Note des letzten offenen Moduls am 31.03.2019 berechnet, dann muss die Arbeit bis zum 30.04.2019 angemeldet werden. Ist am 01.04.2019 mindestens noch ein Modul nicht abgeschlossen (keine Gesamtnote, Status "PV"), gilt diese Frist nicht. Aber Achtung: Diese Regelung gilt nur dann, wenn mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer noch kein konkretes Thema vereinbart wurde. Steht schon ein bearbeitungsfähiges Thema fest, so ist dieses - unabhängig davon, ob alle Module abgeschlossen sind oder nicht - innerhalb von 10 Tagen im Prüfungsamt anzumelden (s. unten). Diese Frist hat immer Vorrang!
Anträge, die ohne gesonderte Rücksprache mit dem Prüfungsamt mit der Post zugeschickt werden oder durch Beauftragte überbracht werden, können nicht bearbeitet werden. Die Arbeit kann jederzeit eher - also auch vor Abschluss aller Module - angemeldet werden.
Das Formular für die Anmeldung ist ausgefüllt nach der Unterschrift des Betreuers umgehend (spätestens aber innerhalb der nächsten 10 Tage) im Prüfungsamt einzureichen. Die Unterschrift des Zweitgutachters kann nachgereicht werden. Ohne die Unterschrift des Betreuers kann der Antrag allerdings nicht angenommen werden. Bei Vorschlag eines auswärtigen Zweitgutachters muss vor dem Einholen der Unterschrift die Genehmigung des Prüfungsausschusses für einen auswärtigen Zweitgutachter vorliegen.
Haben Sie einen studienbezogenen Auslandsaufenhalt absolviert? Wenn ja, dann bringen Sie zusätzlich zum Anmeldeformular für die Arbeit bitte noch den ausgefüllten Meldebogen Erfassung studienbezogener Auslandsaufenthalte mit.
- Anmeldeformular BA-Arbeit nach "alter" Prüfungsordnung (PO 2006)
- Anmeldeformular BA-Arbeit nach "neuer" Prüfungsordnung (PO 2013 und 2016)
Der Abgabetermin für die Bachelorarbeit wird sofort mit dem Einreichen der Anmeldung festgelegt und der Antragstellerin/dem Antragsteller übergeben. Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt der Annahme des Antrags die Bearbeitungsfrist (acht Wochen) beginnt.
Mit der Zulassung und dem Abgabetermin wird ein Informationsblatt mit Hinweisen zur Abgabe der Arbeit ausgegeben.