01.10.2024
Abmeldung von Prüfungen (gültig ab WS 2023/24)
Beschluss des Senats der TU Dresden vom 12.06.2024:
Jede angemeldete Prüfung kann bis zu drei Werktage vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen abgemeldet werden.
Der Sonntag wird dabei nicht mitgezählt, da dieser kein Werktag ist.
Prüfungstag | Mo | Di | Mi | Do | Fr | |
Abmeldung bis | Mi | Do | Fr | Sa | Mo | jeweils bis 23:59 Uhr |
Für Klausuren ist eine Abmeldung über selma möglich, für alle anderen Prüfungen ist eine Abmeldung mit Terminbestätigung über ein Formular erforderlich.
Im Falle von Wiederholungsprüfungen kann eine Abmeldung nur dann erfolgen, wenn es keinen Konflikt mit der Wiederholungsfrist gibt.
Das gilt nicht für die Lehramtsstudiengänge, fragen Sie hier am ZLSB nach!