14.09.2023
Neuregelung der kurzfristigen Abmeldung von Prüfungen ab dem WS 23/24
Die Prüfungsausschüsse (PA) der Philosophischen Fakultät und der Fakultät SLK sowie die PAs für die Fachstudiengänge in der Fakultät EW haben den Beschluss über eine Prüfungsabmeldung nach Ende der regulären Anmeldezeit revidiert. Das war aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Gleichbehandlung erforderlich.
Damit kann ab dem WS 2023/24 jede angemeldete Prüfung bis drei Werktage vor dem konkreten Prüfungstermin wieder abgemeldet werden. Der Sonntag wird dabei ausgelassen (das ist kein Werktag), der Prüfungstag wird mitgezählt.
Wer also eine am Montag stattfindende Prüfung abmelden will, muss diese spätestens am Donnerstag davor abmelden: Freitag 1. Werktag, Samstag 2. Werktag, Sonntag zählt nicht, Montag = Prüfungstag 3. Werktag).
Prüfungstag | Mo | Die | Mi | Do | Fr | |
Abmeldung bis | Do | Fr | Sa | Mo | Die | jeweils bis 23:59 Uhr |
Für die Klausuren ist eine Abmeldung über Selma/HISQIS möglich, für alle anderen Prüfung ist eine Abmeldung mit Terminbestätigung über ein Formular erforderlich.
Im Falle von Wiederholungsprüfungen kann eine Abmeldung nur dann erfolgen, wenn es keinen Konflikt mit der Wiederholungsfrist gibt.
Das gilt nicht für die Lehramtsstudiengänge, fragen Sie hier am ZLSB nach!