Rückmeldung
Dies gilt nur für Studierende in Zittau!
GESETZLICHE GRUNDLAGE
Gemäß § 11 Immatrikulationsordnung der TU Dresden (ImmaO) müssen Sie sich zu jedem Semester form- und fristgerecht zum Weiterstudium zurückmelden. Sofern Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, sind Sie gemäß § 13 ImmaO vom Studium zu exmatrikulieren.
Die Rückmeldefristen (=Überweisungsfrist) sind gemäß § 11 Absatz 2 ImmaO
für das folgende Wintersemester: 1. Juli bis 5. September und
für das folgende Sommersemester: 15. Januar bis 5. März.
Informationen zum Semesterbeitrag und zu den Kontodaten finden Sie hier.
Für den Nachkauf des Semestertickets informieren Sie sich hier.
Weitere Fragen zur Rückmeldung werden Ihnen hier beantwortet.