Mutterschutz
Schwanger oder stillend im Studium – Mutterschutz gilt auch für Studierende
Seit dem 1. Januar 2018 ist das neue, grundlegend reformierte Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört, dass nunmehr u. a. auch Studentinnen und Schülerinnen in den Anwendungsbereich einbezogen sind.
Das „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium“ dient neben dem Schutz vor Kündigung und Benachteiligungen in der Schwangerschaft und Stillzeit sowie der Regelung finanzieller Belange insbesondere dem Schutz der Gesundheit der schwangeren bzw. stillenden Frau und der ihres Kindes.
Zur Gewährleistung eines bestmöglichen Gesundheitsschutzes werden Studierende gebeten, ihre Schwangerschaft / Stillzeit möglichst frühzeitig dem zuständigen Prüfungsamt mitzuteilen.
Details zum Mutterschutzgesetz finden Sie unter Mutterschutz