Masterarbeit
Die Masterarbeit wird in der Regel im 4. Fachsemester erstellt.
Sobald Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie vom Prüfungsamt eine E-Mail,
- dass Sie zur Masterarbeit zugelassen sind,
- bis wann Sie ein Thema beim Prüfungsausschuss über das Prüfungsamt einreichen können und
- mit einer Übersicht der aktuell prüfungsberechtigten Personen. Soll die Betreuung durch eine Person außerhalb des IHI Zittau erfolgen und diese nicht in der Übersicht steht, bedarf es eines Antrages und der Zustimmung des Prüfungsausschusses.
Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit muss im Original mit den notwendigen Unterschriften (handschriftlich oder digital signiert, nicht gescannt) vorliegen. Den für Ihren Studiengang gültigen Antrag finden Sie hier:
- Biodiversity and Collection Management
- Biotechnologie und Angewandte Ökologie
- Biotechnologie und Angewandte Ökologie (Imma bis 2018)
- Leitfaden zur Erstellung von Masterarbeiten (Studiengang Biotechnologie)
- Business Ethics und Responsible Management
- Ecosystem Services
- Internationales Management
- Organismic and Molecular Biodiversity
- Antrag auf Änderung des Titels der Masterarbeit
- Ehrenwörtliche Erklärung
Die Masterarbeit ist in zweifacher gebundener Ausführung mit einer CD am Abgabetermin, wenn möglich zwischen 8 und 12 Uhr, beim Prüfungsamt des IHI Zittau, Zi. 3.02, Markt 23 in Zittau einzureichen. Sollte eine persönliche Abgabe nicht möglich sein, nutzen Sie bitte unseren Postkasten neben der grünen Eingangstür. Falls die Arbeit per Post eingereicht wird, ist der Eingang beim Prüfungsamt des IHI Zittau entscheidend. Mit der Einreichung der Arbeit haben Sie schriftlich zu versichern, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben. Die Erklärung ist eigenhändig zu unterschreiben und zu datieren und in die Masterarbeit einzubinden.
Weitere Informationen zur Abgabe der Masterarbeit finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung.
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründetem schriftlichen Antrag entsprechend den Vorgaben in Ihrer Prüfungsordnung ausnahmesweise verlängern. Der Antrag hat entsprechend des Beschlusses des für Sie zuständigen Prüfungsausschusses spätestens 2 Wochen VOR Abgabetermin beim Prüfungsausschuss über das Prüfungamt vorzuliegen. Anträge, die später eingehen, werden nicht bearbeitet.
Sollten Sie während der Bearbeitungszeit krankheitsbedingt verhindert sein, ist die Verlängerung/Aussetzung unter Vorlage des ärztlichen Attestes unverzüglich zu beantragen. Erst damit kann der Prüfungsausschuss entsprechend entscheiden.