Environmental Law
Qualifikationsziele
Die Studierenden kennen die Grundlagen des bürgerlichen Rechts und sind in der Lage, die allgemein geltenden rechtlichen Regelungen anzu wenden. Sie verstehen die rechtlichen Grundprinzipien im Umweltrecht (Vorsorge-, Verursacher-, Gemeinlasten-, Kooperations-, Subsidiaritäts prinzip) und kennen die Rechtsquellen und Normierungsebenen (Um weltvölkerrecht, EU-Recht, Umweltrecht auf Bund-, Länder-, und Kom munenebene). Die Studierenden sind vertraut mit internationalen Ver einbarungen mit Bezug zur Biodiversität. Sie sind in der Lage, natur schutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelungen anzuwenden. Ihnen sind außerdem die Grundzüge der Ermittlung einer Genehmigungsrelevanz/UVP-Pflicht umweltbezogener Vorhaben bekannt. Sie sind in der Lage, Genehmigungs- und UVP-Verfahren eigenständig durchzuführen bzw. daran mitzuwirken. Die Studierenden besitzen Kenntnisse im rechtssicheren Umgang mit Gefahrstoffen und der europäischen Chemikalienpolitik REACh; die Studierenden können auf die ser Grundlage Gefahrstoffkatastern und schutzniveaubezogenen Ar beitsplatzanalysen (gemäß GefStoffV) erstellen. Die Studierenden sind in der Lage, Betriebsanweisungen zu formulieren und zu bewerten, Entsorgungskonzepte und -nachweise zu führen und sind entscheidungs kompetent in umweltrechtlichen Fragestellungen.
Inhalte
- Umwelt- und Naturschutzrecht
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Gefahrstoffklassen und deren Management.