Praktikantenamt
Praktikumsordnungen
Die Praktikumsordnungen zu den jeweiligen Studiengängen finden Sie auf dieser Website.
Kontakt
Ansprechpartnerin für Praktikumsangelegenheiten ist Frau Ellen Töpfer, Prüfungsamt.
FAQ
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Für Praktikumsangelegenheiten ist Frau Ellen Töpfer zuständig. Die Kontaktdaten und Informationen zu den telefonischen Sprechzeiten finden Sie hier.
In der Grundpraktikumsordnung werden konkret die geforderten Tätigkeiten beschrieben.
Die dort aufgezählten handwerklichen Arbeiten sind beispielhaft aufgeführt und müssen nicht komplett abgedeckt werden.
Es wird empfohlen, das Grundpraktikum bereits vor Studienbeginn zu leisten; zumindest einen Teilabschnitt davon.
Es ist möglich, eine Berufsausbildung in einem technischen Beruf als Grundpraktikum anerkennen zu lassen. Bitte legen Sie dafür nach Studienbeginn einen entsprechenden Nachweis (Gesellenbrief, Zeugnis) im Original im Praktikantenamt der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik vor.
Für unsere Studiengänge gilt, dass das Grundpraktikum mindestens 6 Wochen umfasst.
Auf dem Zeugnis für das Grundpraktikum muss eine Angabe über den Umfang (Stundenumfang insgesamt, wöchentlich o. Ä.) vermerkt sein.
Sie können - müssen aber nicht - das Grundpraktikum beliebig teilen (ein Teilabschnitt sollte jedoch nicht weniger als eine Woche betragen).
Sie können - müssen aber nicht - das Grundpraktikum beliebig teilen (ein Teilabschnitt sollte jedoch nicht weniger als eine Woche betragen).
Bitte reichen Sie den Bericht in gedruckter und gehefteter Form mit Originalzeugnis im Prüfungsamt ein (per Post oder in den Briefkasten).
Sie können sich gern an der Anleitung "Empfehlung für die Ausarbeitung wissenschaftlicher Arbeiten“ orientieren.
Für das Grundpraktikum eignen sich alle Unternehmen, die die in der Grundpraktikumsordnung genannten Tätigkeiten anbieten; besonders jene, die auch Auszubildende haben.
Informationen über Unternehmen in Ihrer Region finden Sie auf den Webseiten der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammer.
Sie können sich auch in der Diplomandenwerkstatt der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik um ein Grundpraktikum bewerben.
Außerdem können Ihnen Ihre Kommiliton:innen des Fachschaftsrates Elektrotechnik konkretere Tipps geben.
Der eigene oder elterliche Betrieb kommen nicht für die Durchführung des Grundpraktikums in Frage.
Ihr Bericht kann bei Abgabe mit einem Geheimhaltungsvermerk versehen werden. Dieser wird dann nur vom zuständigen Hochschullehrenden begutachtet. Anschließend erhalten Sie Ihre Unterlagen unkopiert vom Praktikantenamt zurück.
Es ist natürlich möglich, das Grund- bzw. Fachpraktikum im Ausland und in ausländischen Unternehmen zu absolvieren. Das Zeugnis sowie der Praktikumsbericht können in Deutsch oder Englisch verfasst werden.
In der Regel wird ein bilateraler Praktikumsvertrag zwischen dem Unternehmen und dem Studierenden abgeschlossen.
In der Regel sollte die Zeit der Begutachung 4 Wochen nicht überschreiten. Falls nach 4 Wochen noch kein Eintrag in Ihrem Notenkonto vorliegt, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.