Nov 03, 2020
Einwilligung für Schullogin entfällt
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus und der Sächsische Datenschutzbeauftragte haben bestätigt, dass die Nutzung von Schullogin einwilligungsfrei ist. Die Erfordernis einer schriftlichen Einwilligung für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte entfällt, sofern Schullogin im Rahmen des Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulen eingesetzt wird.
Damit kommt es zu einer Vereinfachung der Prozesse rund um Schullogin für Schulen.
Diese Rechtsauffassung gilt weiterhin auch für LernSax, OPAL Schule, Moodle und die MeSax-Mediathek.