Häufig gestellte Fragen
Nein, die Kurse finden immer nur in der Schulzeit statt. Ferienkurse werden nicht angeboten. Alle Kurse pausieren in den Ferien.
Ja, jede:r Schüler:in bekommt am Schuljahresende ein Zertifikat. Darauf ist vermerkt, an welchem Kurs sie/er teilgenommen hat und - sofern zutreffend - das Thema der Jahresarbeit.
Die Anmeldung erfolgt üblicherweise ab der ersten Woche des neuen Schuljahres über ein Online-Formular.
Nach der Anmeldung muss das Anmeldeformular mit den persönlichen Angaben Ihres Kindes ausgefüllt werden. Geben Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular Ihrem Kind zur ersten Kursstunde mit.
Bei einer Online-Anmeldung erhalten Sie nach dem Absenden eine Bestätigungs-E-Mail. Im Anhang finden Sie dann das vorausgefüllte Anmeldeformular. Ergänzen Sie fehlende Angaben und geben Sie es Ihrem Kind zur ersten Kursstunde mit.
Unsere Kurse empfehlen wir informatikinteressierten Schüler:innen ab der 5. Klasse. Eine Teilnahme jüngerer Schüler:innen ist ebenfalls möglich, sofern sie die nötigen Grundkenntnisse für die interessierenden Kurse mitbringen. Nähere Information dazu finden Sie im jeweiligen Kursangebot.
Die Kurse beginnen in der Regel wenige Wochen nach Anmeldung, finden nur außerhalb der Ferien statt und enden mit einer Festveranstaltung vor den nächsten Sommerferien (üblicherweise Ende Juni, am Tag der Veranstaltung OUTPUT.DD der Fakultät Informatik). Je nach Möglichkeit werden Halbjahreskurse für das erste und das zweite Schulhalbjahr angeboten. Am Kursende erhält jede:r Schüler:in ein Zertifikat.
Einige Wochen nach der Anmeldung bekommen Sie eine Rechnung zugeschickt. Bitte zahlen Sie den fälligen Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto. Anträge auf Entgeltermäßigung oder Entgelterlass sind im Voraus zu stellen und können nach der Zustellung der Rechnung leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Besuchen mehrere Kinder der gleichen Familie Kurse im SRZ, so wird auf schriftlichen Antrag Entgeltermäßigung von 25% für das zweite Kind bzw. 50% für jedes weitere Kind gewährt.
Besuchen Kinder Kurse im SRZ, deren Familien laufende Hilfe nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, wird auf schriftlichen Antrag Entgelterlass gewährt.
Die schriftlichen Anträge auf Entgeltermäßigung und –erlass sind mit jeder neuen Teilnahme an einem Kurs neu zu stellen.
Die Höhe aktuellen Kursgebühren regelt die „Hochschulgebühren- und Entgeltordnung der TU Dresden“.
Einen Auszug dieser finden Sie als Anlage 1 im Anmeldeformular.
Das Anmeldeformular finden Sie hier als Download.
Bei einer Online-Anmeldung erhalten Sie nach dem Absenden eine Bestätigungs-E-Mail. Im Anhang dieser finden Sie dann das vorausgefüllte Anmeldeformular.
Das Anmeldeformular ist vollständig ausgefüllt zum ersten Kurstag abzugeben.
Das Schülerrechenzentrum (SRZ) hat seinen Sitz im Andreas-Pfitzmann-Bau (Fakultät Informatik) im Raum 2103 (Büro) sowie in den Räumen E051, 2008 und 2071 (Kursräume). Das Sekretariat befindet sich im Raum 2095.
Anschrift:
Nöthnitzer Straße 46
01187 Dresden