Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Sie wollen sich Studien- und Prüfungsleistungen nach einen Hochschulwechsel, einem ERASMUS-Aufenthalt oder einem Fakultätswechsel/Studiengangswechsel innerhalb der TU Dresden anrechnen lassen?
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Informationen zum Anrechnungsverfahren Hochschulwechsel/Fakultäts- und Studiengangswechsel TU Dresden
- Anrechnungsverfahren von Studien- und Prüfungsleistungen (Hochschulwechsel)
- Allgemeine Informationen zum Anrechnungsverfahren ERASMUS bzw. Anrechnung von Auslandsleistungen
- Anrechnungsverfahren von Studien- und Prüfungsleistungen ERASMUS bzw. Auslandsleistungen
- Allgemeine Informationen zum Anrechnungsverfahren von Studiengangswechslern innerhalb der Fakultät Informatik
- Anrechnungsverfahren von Studiengangswechslern innerhalb der Fakultät Informatik
Allgemeine Informationen zum Anrechnungsverfahren Hochschulwechsel/Fakultäts- und Studiengangswechsel TU Dresden
- Das Anrechnungsverfahren kann erst gestartet werden, wenn Sie in den von Ihnen gewählten Studiengang immatrikuliert sind. Die Vorlage einer Zulassungsbescheinigung ist zur Antragstellung nicht ausreichend.
Der Antrag wird unbearbeitet zurückgewiesen. - Sobald Sie sich für die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester beworben haben und zugelassen wurden, wird seitens des Immatrikulationsamtes eine Bescheinigung für angerechnete Fachsemester angefordert.
Beachte: Die Fachsemesterbescheinigung kann erst nach Abschluss des Anrechnungsverfahrens ausgestellt werden. Erst mit Bestätigung der angerechneten Module und der damit verbundenen zu erreichenden Leistungspunktezahl (Credits) ist ggf. eine Fachsemesteranrechnung bzw. Höherstufung der Fachsemester möglich.
Grundsätzlich gilt: Bewerbung und Immatrikulation ins 1. Fachsemester. - Vor Ausfüllen der einzelnen Anrechnungsanträge, lesen Sie bitte zum eigenen Verständnis den Leitfaden zum Anrechnungsprozess.
Anrechnungsverfahren von Studien- und Prüfungsleistungen (Hochschulwechsel)
- Sie reichen den Antrag zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ausschließlich in ausgedruckter Form, vollständig und eigenhändig unterschrieben postalisch oder persönlich im Prüfungsamt Informatik ein.
Per Ticket eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet. - Nach erfolgter Unterschrift / Signatur der Fachvertreter:innen, senden Sie bitte die Anlage 1 - Antrag Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen via Ticket in die Queue "Anrechnungen". Der Anlage 1 sind Modulbeschreibungen und eine beglaubigte Notenübersicht (Transcript of Records) beizulegen.
Bei einem Hochschulwechsel vom Ausland an die TU Dresden, sind die Modulbeschreibungen in Deutsch oder Englisch: ansonsten mit fachlicher Übersetzung und das beglaubigte Trascript of Records in Deutsch oder Englisch einzureichen bzw. eine beglaubigte Übersetzung unter Vorlage der Originaldokumente beizufügen..
Beachte: Die Anlagen werden erst bearbeitet, wenn der unterschriebene Antrag in Papierform im Prüfungsamt Informatik vorliegt.
Beachte: Bitte achten Sie auf Vollständigkeit der Anlage 1 und der von Ihnen eingereichten Unterlagen um eine unnötige Verzögerung des Bearbeitungsprozesses zu vermeiden. - Bescheinigung über angerechnete Fachsemester kann erst nach Bearbeitung des Anrechnungsantrags bestätigt werden
- Hinsichtlich der Entscheidung des Prüfungsausschusses bezüglich Ihres Anrechnungsantrages, erhalten Sie schriftlich Bescheid.
Allgemeine Informationen zum Anrechnungsverfahren ERASMUS bzw. Anrechnung von Auslandsleistungen
- Das Anrechnungsverfahen kann erst nach Absolvierung des ERASMUS-Aufenthaltes bzw. nach Immatrikulation in den jeweiligen Studiengang erfolgen.
- Vor Ausfüllen der einzelnen Anrechnungsanträge, lesen Sie bitte zum eigenen Verständnis den Leitfaden zum Anrechnungsprozess.
- Eine Anrechnung von Auslandsleistungen kann bei bestehender Äquivalenz auf im Studiengang angebotene Module (Fachanrechnungen) oder aber - bei deren Nichtexistenz - als eine strukturelle Anrechnung geprüft werden. Eine strukturelle Anrechnung kann erst geprüft werden, wenn obige Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
- Fachliche Anrechnungen
Im Ausland erbrachte Studienleistungen werden gemäß unserer Modulstruktur anerkannt. D.h. Sie möchten einen 6 LP Kurs in ein hiesiges 5 LP Modul einbringen. Ihnen werden dann auch nur 5 LP anerkannt.
Strukturelle Anrechnung
Es erfolgt eine Übernahme der tatsächlich erbrachten ECTS und der originalen Kursbezeichnung (englisch) entsprechend Ihres Transcript of Records. - Entsprechend unserer Prüfungsordnungen werden Noten nur übernommen, wenn die Notensysteme vergleichbar sind. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird nur der Vermerk "bestanden" aufgenommen. Es besteht also kein rechtlicher Anspruch auf eine Notenumrechnung nach Ihrer Rückkehr.
Anrechnungsverfahren von Studien- und Prüfungsleistungen ERASMUS bzw. Auslandsleistungen
- Sie reichen den Antrag zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ausschließlich in ausgedruckter Form, vollständig und eigenhändig unterschrieben postalisch oder persönlich im Prüfungsamt Informatik ein.
Per Ticket eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet. - Nach erfolgter Unterschrift / Signatur der Fachvertreter:innen, senden Sie bitte die Anlage 1 - Antrag Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen via Ticket in die Queue "Anrechnungen". Der Anlage 1 sind Modulbeschreibungen in Deutsch oder Englisch oder eine fachliche Übersetzung der Kursinhalte sowie eine beglaubigte Notenübersicht (Transcript of Records) in Deutsch oder Englisch beizulegen bzw. Übermittlung des Zugangscodes oder bei digitaler Zusendung, Weiterleitung der E-mail der Partnerhochschule als Ticket an die Queue "Anrechnungen".
Beachte: Gibt es keine Modulbeschreibungen, müssen zwingend in der Anlage 1 die Verlinkung der originalen Kursbeschreibungen der Partnerhochschule (in deutsch oder englisch: ansonsten mit fachlicher Übersetzung einzureichen) hinterlegt werden - Beachte: Die Anlagen werden erst bearbeitet, wenn der unterschriebene Antrag in Papierform im Prüfungsamt Informatik vorliegt.
Beachte: Bitte achten Sie auf Vollständigkeit der Anlage 1 und der von Ihnen eingereichten Unterlagen um eine unnötige Verzögerung des Bearbeitungsprozesses zu vermeiden. -
Hinsichtlich der Entscheidung des Prüfungsausschusses bezüglich Ihres Anrechnungsantrages, erhalten Sie schriftlich Bescheid.
Allgemeine Informationen zum Anrechnungsverfahren von Studiengangswechslern innerhalb der Fakultät Informatik
- Das Anrechnungsverfahren kann erst gestartet werden, wenn Sie in den von Ihnen gewählten Studiengang immatrikuliert sind. Die Vorlage einer Zulassungsbescheinigung ist zur Antragstellung nicht ausreichend. Der Antrag wird unbearbeitet zurückgewiesen.
- Sobald Sie sich für die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester beworben haben und zugelassen wurden, wird seitens des Immatrikulationsamtes eine Bescheinigung für angerechnete Fachsemester angefordert.
Beachte: Die Fachsemesterbescheinigung kann erst nach Abschluss des Anrechnungsverfahrens ausgestellt werden. Erst mit Bestätigung der angerechneten Module und der damit verbundenen zu erreichenden Leistungspunktezahl (Credits) ist ggf. eine Fachsemesteranrechnung bzw. Höherstufung der Fachsemester möglich.
Grundsätzlich gilt: Bewerbung und Immatrikulation ins 1. Fachsemester.
Anrechnungsverfahren von Studiengangswechslern innerhalb der Fakultät Informatik
- Sie reichen bitte den Anrechnungsantrag Studiengangswechsel ausschließlich in ausgedruckter Form, vollständig und eigenhändig unterschrieben postalisch oder persönlich im Prüfungsamt Informatik ein.
Per Ticket eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet. - Anlage 1 - Anrechnungsantrag Studiengangswechsel - kann genutzt werden, sollte der Antrag für Studiengangswechsel nicht ausreichen
- Hinsichtlich der Entscheidung des Prüfungsausschusses bezüglich Ihres Anrechnungsantrages, erhalten Sie schriftlich Bescheid.