Übergangsvorschriften PO/SO - Überleitung (Zwangsübertritt) Masterstudiengang Computational Modeling and Simulation (PO2026)
Inhaltsverzeichnis
Seit dem 01.04.2026 besteht für den Masterstudiengang Computational Modeling and Simulation eine neue Studien- und Spezifische Prüfungsordnung.
Übergangsvorschriften (§ 10 MPO CMS 2026)
(1) Diese Spezifische Prüfungsordnung ist erstmals anzuwenden für die zum Wintersemester 2026/2027 neu in den Masterstudiengang Computational Modeling and Simulation immatrikulierten Studierenden.
=> Das bedeutet, dass für neu immatrikulierte Studierende ausschließlich diese Studien- und Prüfungsordnung gilt.
(2) Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2026/2027 in den Masterstudiengang Computational Modeling and Simulation immatrikuliert wurden, ist, soweit in Absatz 3 nichts anderes geregelt ist, die jeweils für sie bislang geltende Fassung der Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Computational Modeling and Simulation vom 20. April 2018 (Amtliche Bekanntmachungen der TU Dresden Nr. 9/2018 vom 5. Mai 2018, S. 66), die zuletzt durch Satzung vom 18. Februar 2026 (Amtliche Bekanntmachungen der TU Dresden Nr. 2-2026 vom 24. März 2026, S. 785) geändert worden ist, bis einschließlich 30. September 2027 weiter anzuwenden.
Danach ist diese Spezifische Prüfungsordnung auch für Studierende nach Satz 1 anzuwenden.
Zudem werden für nicht identische Module inklusive der Noten vorrangig die bereits erbrachten Modulprüfungen und nachrangig auch einzelne Prüfungsleistungen auf der Basis von Äquivalenztabellen, die durch den Prüfungsausschuss festgelegt und in der jeweils üblichen Weise bekannt gegeben werden, von Amts wegen übergeleitet. Mit Ausnahme von § 21 Absatz 5 der Allgemeinen Prüfungsordnung werden nicht mit mindestens „ausreichend“ (4,0) oder „bestanden“ bewertete Modulprüfungen und Prüfungsleistungen nicht übergeleitet. Auf Basis der Noten ausschließlich übergeleiteter Prüfungsleistungen findet grundsätzlich keine Neuberechnung der Modulnote statt. Ausnahmen sind den Äquivalenztabellen zu entnehmen. Für identische Module erfolgt eine Fortschreibung aller Leistungen von Amts wegen.
=> Das bedeutet:
- Die Prüfungsordnung ist noch bis September 2027 gültig und man kann entsprechend weiterstudieren und sein Studium abschließen.
- Ab 01.10.2027 ist für alle Studierenden die Spezifische Prüfungsordnung anzuwenden. D.h., es besteht ein Zwangsübertritt und alle Studierenden, die noch nicht nach der alten Prüfungsordnung ihr Studium abgeschlossen haben, werden übergeleitet.
- Die Überleitung der Module bzw. einzelner Prüfungsleistungen beruht auf der Basis der durch den Prüfungsausschuss festgelegten und beschlossenen Äquivalenztabellen.
Ausnahmeregelung Übergangsvorschrift (§ 10 MPO CMS 2026)
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 ist für Studierende nach Absatz 2 Satz 1, die bis einschließlich 30. September 2027 alle von der Masterprüfung umfassten Modulprüfungen bestanden haben, die jeweils für sie bislang geltende Fassung der Prüfungsordnung nach Absatz 2 Satz 1 auch nach dem 30. September 2027 bis einschließlich 30. September 2028 weiter anzuwenden.
=> Das bedeutet, dass alle Studierenden, die bereits alle notwendigen Leistungen (Module) erbracht und die Masterarbeit angemeldet haben, ihre Masterarbeit nach alter Prüfungsordnung abschließen und ihr Studium beenden können.
Äquivalenztabellen und Informationsveranstaltungen
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Track Applied Artificial Intelligence |
| Track Computational Engineering Informationsveranstaltung am 13.10.2026, Zeit: 09:20 - 10:50, Ort: BEY/117/H |
| Track Computational Life Science Informationsveranstaltung am 26.10.2026, Zeit: 13:00 - 14:30, Ort: HSZ/405/U |
| Track Computational Mathematics Informationsveranstaltung am 19.10.2026, Zeit: 13:00 - 14:30, Ort: WIL/C104/U |
| Track Computational Modeling in Energy Economics Informationsveranstaltung am 22.10.2026, Zeit: 09:20 - 12:40, Ort: WIL/C204/U |
| Track Visual Computing Informationsveranstaltung am 23.10.2026, Zeit: 09:20 - 12:40, Ort: ZEU/160/H |
Zuordnungsformular
Für Module und Prüfungsleistungen, die nicht von Amts wegen (automatisch) übernommen werden, muss ein Zuordnungswunsch geäußert werden. Die Möglichkeiten für die Angaben im Zuordnungsformular (steht 01.10.2027 online zur Verfügung) entsprechen denen aus den Äquivalenztabellen.
Eine Zuordnung der Module ist erst nach dem Zwangsübertritt möglich.
Umsetzung und Arbeitshilfen
Für alle Übernahmen von Modulen und Prüfungsleistungen von Amts wegen, müssen Sie als Studierende gar nichts tun. Diese Module und Prüfungsleistungen werden innerhalb von SELMA übertragen, ohne dass dort eine Aktion von Ihnen notwendig ist.
Zur Überprüfung des individuellen Studienstands werden Ihnen im Vorfeld der Überleitung (Zwangsübertritt) in SELMA bis zum ... aktuelle Notenübersichten hinterlegt. Diese können für Zuordnungen von Modulen bzw. Prüfungsleistungen genutzt werden.
Das Kleingedruckte
- Wenn Sie eine Modulprüfung bisher nicht bestanden haben, wird diese nicht übernommen. Das bedeutet, Sie haben drei neue Versuche für die nicht bestandenen Prüfungsleistungen der jeweiligen Module entsprechend der neuen Studien- und Prüfungsordnung.
- Wenn ein Pflichtmodul und die damit verbundene Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden sind bzw. im SoSe 2027 endgültig nicht bestanden werden, kann eine Überleitung in die neue Studien- und Prüfungsordnung nicht erfolgen. In diesem Fall stellt die nach bisheriger Studien- und Prüfungsordnung endgültig nicht bestandene Modulprüfung die Grundlage der Exmatrikulation aus dem Studiengang dar.