Prüfungen an der Fakultät Informatik
Inhaltsverzeichnis
Prüfungsanmeldezeiträume Wintersemester 2024/2025
Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich über SELMA
Wintersemester | 01.10.2024 - 31.03.2025 |
Kernprüfungszeit | 10.02.2025 - 07.03.2025 |
Prüfungsanmeldezeitraum 1
semesterbegleitende Prüfungsleistungen: |
21.10. 2024 - 10.12.2024 |
Sonderprüfung (Anmeldezeitraum 1): Nikolaus-Klausur für die Studiengänge: B.Sc. Informatik (ab PO 2009) B. Sc. Medieninformatik (ab PO 2009) Diplom Informatik (ab PO 2010) |
18.11.2024 - 02.12.2024 Informationen zur Prüfung, siehe studienbegleitende Prüfungspläne |
Prüfungsanmeldezeitraum 2
studienbegleitende Prüfungsleistungen: |
21.10.2024 - 31.03.2025 (Anmeldung durchgängig möglich) DSE + CMS |
Prüfungsanmeldezeitraum 3
mündliche Prüfungsleistungen: |
21.10.2024 - 21.01.2025 |
Prüfungsanmeldezeitraum 4
schriftliche Prüfungsleistungen: |
06.01. - 21.01.2025 |
Anmeldung zu den Sprachkursen und Sprachprüfungen
Für die Sprachkurse und die damit verbundenen Sprachprüfungen müssen Sie in SELMA anmelden (Hinweise und Anleitung).
Nach erbrachter Prüfungsleistung reichen Sie den von TUDIAS bestätigten Leistungsnachweis per E-Mail im Prüfungsamt Informatik ein.
Prüfungspläne
Die Planung der Prüfungen des Wintersemesters ist aktuell in Arbeit. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, finden Sie die aktualisierten und für alle Studiengänge verbindlichen Prüfungspläne hier:
Prüfungspläne semester- und studienbegleitend (Anmeldezeitraum 1 und 2):
- Bachelor Informatik
- Bachelor Medieninformatik
- Master Informatik / Master Medieninformatik
- Diplom Informatik
Prüfungspläne CMS und DSE (Anmeldezeiträume 1-4):
Prüfungsplan Katalogmodule, Basis- und Anwendungsmodule
(Anmeldezeiträume 1-4):
Prüfungsplan Prüfungsleistungen Katalogmodule
(studienbegleitend/studienabschließen)
Prüfungspläne studienabschließend (Anmeldezeitraum 3 und 4):
Hinweis: Fehlende Zeiten und Räume werden zeitnah nachgetragen. Änderungen sind jederzeit möglich. Bitte schauen Sie regelmäßig bis zum Prüfungsdatum hier nach, ob sich für Ihre Prüfungen Änderungen ergeben haben!
Wichtige Hinweise zur Prüfungsanmeldung
- ONAS: Online-Assistent für die Mitteilung der Prüfungsthemen und Prüfer der Basis- und Vertiefungsmodule der Studiengänge Diplom Informatik und Master Informatik sowie im Wahlpflichtbereich des Studiengangs Master Medieninformatik die Brücken- / Ergänzungs- und Vertiefungsmodule über das Prüfungsamt
SELMA: ist das führende Prüfungsverwaltungssystem für alle Studiengänge der Informatik. Eine Anmeldung und Zulassung über dieses Portal ist verpflichtend und Voraussetzung zur Teilnahme an jeder Prüfungsleistung (inkl. Prüfungsvorleistung)
WICHTIG: Modulanmeldung muss zwingend VOR Prüfungsanmeldung erfolgen. Die Prüfungsleistung ist ohne Modulanmeldung nicht sichtbar! - Sollten Sie sich bereits in Listen während der Vorlesungen oder in OPAL und ONAS eingetragen haben, ersetzt dies NICHT die Prüfungsanmeldung über SELMA.
Ausgeschlossen ist nur das Studium Generale. Hier ist eine Anmeldung über SELMA nicht möglich. - Treten während der Online-Anmeldung technische Probleme auf oder ist eine Prüfungsanmeldung nicht möglich, wenden Sie sich innerhalb des jeweiligen Anmeldezeitraums mit einem ganzseitigen Screenshot des Bildschirms per E-Mail an das PrüfungsamtInformatik ( ).
- Aufgrund der großen Anzahl von Wahlpflichtmodulen sind Überschneidungen bei den Terminen nicht vermeidbar.
- Eine Prüfungsanmeldung ist nur möglich, wenn Sie in dem jeweiligen Studiengang immatrikuliert sind.
Prüfungsabmeldung / Prüfungsrücktritt
Die Abmeldung von den Prüfungen ist ohne Angaben von Gründen online über SELMA innerhalb der folgenden Fristen möglich:
- Klausurarbeit entsprechend PO (§ „Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren“) 3 Werktage vor dem Prüfungstermin
- mündliche Prüfungsleistungen entsprechend PO (§ „Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren“) 2 Wochen vor dem Prüfungstermin
- Semesterbegleitende Prüfungsleistungen: bis 10.12.2024
- Studienbegleitende Prüfungsleistungen: 8 Wochen nach Themenausgabe
- krankheitsbedingter Rücktritt (bis 31.12.2024)
Bei einem Rücktritt aufgrund einer Erkrankung ist der Antrag auf krankheitsbedingten Rücktritt von Prüfungsleistungen und das Formular Ärztliche Bescheinigung zu verwenden. Diese Bescheinigungen sind im Original, bis spätestens 5 Werktage nach dem Prüfungstermin, einzureichen und können per Post zugeschickt oder in einen der vorhandenen Amtspostkästen/Fristenbriefkasten der TUD eingeworfen werden. Eine Zusendung per E-Mail ist nicht zulässig. - krankheitsbedingter Rücktritt (ab 01.01.2025)
Bei einem Rücktritt aufgrund einer Erkrankung ist das Formular Ärztliche Attest zu verwenden.
Diese Bescheinigung ist im Original, bis spätestens 5 Werktage nach dem Prüfungstermin, einzureichen und kann per Post zugeschickt oder in einen der vorhandenen Amtspostkästen/Fristenbriefkasten der TUD eingeworfen werden. Eine Zusendung per E-Mail ist nicht zulässig.
Näheres regelt die Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs.