Übergangsvorschriften PO/SO - Überleitung (Zwangsübertritt)
Inhaltsverzeichnis
Seit dem 01.10.2025 bestehen neue Studiendokumente (Studienordnung, Prüfungsordnung und Modulbeschreibungen) für den Bachelor Informatik, Bachelor Angewandte Informatik, Diplom Informatik, Master Computer Sience.
Für den Master Computational Modeling and Simulation ist seit dem 01.04.2025 eine zweite Satzungsänderung gültig.
Neue Studierende des Immatrikulationsjahrgangs 2025 wurden direkt in die neuen Studien- und Prüfungsordnungen immatrikuliert. Alle anderen Studierenden werden am 01.10.2026 in die neuen Studien- und Prüfungsordnungen umgetragen, d.h. übergeleitet und schließen ihr Studium nach der neuen Studien- und Prüfungsordnung ab.
Im Folgenden werden die Regeln des Übergangs beschrieben:
Allgemeine Regeln
Die Überleitung zwischen den Studien- und Prüfungsordnungen sorgt für eine Gleichstellung zwischen den Jahrgängen. Dabei werden vorhandene Studien- und Prüfungsleistungen auf der Basis der Äquivalenztabellen übernommen. Die Beschlüsse dazu wurden durch die Prüfungsausschüsse der jeweils benannten Studiengänge am 21.08.2025 und am 04.09.2025 getroffen.
Bei der Übernahme gibt es Module und Prüfungsleistungen, die automatisch (von Amts wegen) übertragen werden, weil eine eindeutige Äquivalenz (Gleichwertigkeit) vorliegt.
Es gibt aber auch Module und Prüfungsleistungen, die ausschließlich auf Zuordnungswunsch übertragen werden. Zuordnungswünsche sind vor allem dann notwendig, wenn vorhandene Module zu mehreren neuen Modulen eine Gleichwertigkeit aufweisen.
Beschluss Prüfungsausschüsse (Ausnahmeregelung)
Beschluss der Prüfungsausschüsse vom 21.08.2025 der Studiengänge Informatik, Angewandte Informatik, Diplom Informatik, Master Computer Science:
"Der Pflichtübertritt in die neuen Fassungen der Studien- und Prüfungsordnung erfolgt gemäß den Übergangsvorschriften vom 27.05.2025 (Amtliche Bekanntmachung) für alle Studierende, mit folgenden Ausnahmen:
Studierende, die bis einschließlich 15.09.2026 alle Modulprüfungen erfolgreich abgeschlossen haben, können mit Erstellung der Abschlussarbeit ihr Studium nach der alten Fassung der Studien- und Prüfungsordnungen (PO/SO 2009 bzw. PO/SO 2010) beenden".
Hinweis: Dafür können die Formulare für die Anmeldung der Abschlussarbeiten auch nach dem 01.10.2026 im Prüfungsamt Informatik eingereicht werden.
Beschluss des Prüfungsausschusses vom 04.09.2025 für den Masterstudiengang Computational Modeling and Simulation:
"Der Pflichtübertritt in die neuen Fassungen der Studien- und Prüfungsordnung erfolgt gemäß den Übergangsvorschriften vom 20.02.2025 (Amtliche Bekanntmachung) für alle Studierende, mit folgenden Ausnahmen:
Studierende die bis einschließlich 15.09.2026 alle Modulprüfungen erfolgreich abgeschlossen haben, können mit Erstellung der Abschlussarbeit ihr Studium nach der alten Fassung der Studien- und Prüfungsordnung (MPO/MSO 2020) beenden".
Hinweis: Dafür können die Formulare für die Anmeldung der Abschlussarbeiten auch nach dem 01.10.2026 im Prüfungsamt Informatik eingereicht werden.
Zuordnungsformular
Für Module und Prüfungsleistungen, die nicht von Amts wegen (automatisch) übernommen werden, muss ein Zuordnungswunsch geäußert werden. Die Möglichkeiten für die Angaben im Zuordnungsformular (steht ab Oktober 2026) online zur Verfügung) entsprechen denen aus den Äquivalenztabellen Teil 3, Teil 4 und Teil 5.
Oktober 2026) digital aus, drucken es und reichen Sie dieses mit händischer Unterschrift direkt im Prüfungsamt Informatik ein.
Per Ticket eingereichte Formulare finden keine Berücksichtigung und werden nicht bearbeitet.
Äquivalenztabellen
Äquivalenztabellen Studiengang Bachelor Informatik
(Beschluss Prüfungsausschuss vom 21.08.2025 - mit Änderungen vom 04.05.2026 und 08.07.2026)
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Bachelor Informatik (BPO/BSO 2009) → Bachelor Informatik (BPO/BSO 2025)
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Äquivalenztabellen Studiengang Bachelor Medieninformatik
(Beschluss Prüfungsausschuss vom 21.08.2025 - mit Änderungen vom 04.05.2026 und 08.07.2026)
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Bachelor Medieninformatik (BPO/BSO 2009) → Bachelor Angewandte Informatik (BPO/BSO 2025)
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Äquivalenztabellen Studiengang Diplom Informatik
(Beschluss Prüfungsausschuss vom 21.08.2025 - mit Änderungen vom 03.11.2025, 04.05.2026 und 08.07.2026)
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Diplom Informatik (DPO/DSO 2010) → Diplom Informatik (DPO/DSO 2025)
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Äquivalenztabellen Studiengang Master Informatik
(Beschluss Prüfungsausschuss vom 21.08.2026)
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Master Informatik (MPO/MSO 2010) → Master Computer Science (MPO/MSO 2025)
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Äquivalenztabellen Studiengang Master Computational Modeling and Simulation
(Beschluss Prüfungsausschuss vom 04.09.2025)
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Master Computational Modeling and Simulation (MPO/MSO 2020) →
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Umsetzung und Arbeitshilfen
Für alle Übernahmen nach den Äquivalenztabellen Teil 1 und Teil 2 müssen Sie als Studierende gar nichts tun. Alle dort genannten Prüfungsleistungen werden innerhalb SELMA übertragen, ohne dass dort eine Aktion von Ihnen notwendig ist.
Zur Überprüfung des individuellen Studienstands (zum 01.10.2026) werden Ihnen im Vorfeld der Überleitung (Zwangsübertritt) in SELMA bis zum 30.09.2026 aktuelle Notenübersichten hinterlegt. Diese können für Zuordnungen von Modulen bzw. Prüfungsleistungen entsprechend der Äquivalenztabellen Teil 3 bis Teil 5 genutzt werden.
Das Kleingedruckte
- Wenn Sie eine Modulprüfung bisher nicht bestanden haben, wird diese nicht übernommen. Das bedeutet, Sie haben drei neue Versuche für die nicht bestandenen Prüfungsleistungen der jeweiligen Module entsprechend der neuen Studien- und Prüfungsordnung.
- Wenn ein Pflichtmodul und die damit verbundene Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden sind bzw. im SoSe 2026 endgültig nicht bestanden werden, kann eine Überleitung in die neue Studien- und Prüfungsordnung nicht erfolgen. In diesem Fall stellt die nach bisheriger Studien- und Prüfungsordnung endgültig nicht bestandene Modulprüfung die Grundlage der Exmatrikulation aus dem Studiengang dar.