Großer Beleg
Im Studiengang Diplom Informatik ist im Rahmen des Moduls INF-D-950 eine Projektarbeit im Umfang von 20 Wochen anzufertigen und nach einer Bewertung mit 4.0 oder besser in einem Kolloquium zu verteidigen. Der Studierende soll entsprechend der Modulbeschreibung ausgewählte Fragestellungen anhand von Fachliteratur und weiterer Arbeitsmaterialien bearbeiten und darauf aufbauende, selbstständig entwickelte Lösungskonzepte sachlich vertreten.
- Das Thema wird von einem Hochschullehrer oder Mitarbeiter mit Lehrbefugnis und Prüfungsberechtigungen gestellt.
- Die Aufgabenstellung/das Thema und die finale Ausarbeitung müssen nicht im Prüfungsamt eingereicht werden.
- Eine Anmeldung der Prüfungsleistungen (Projektarbeit und Kolloquium) hat vor dem Beginn der Projektarbeit zu erfolgen.
Im Hauptstudium ist eine Studienarbeit (Großer Beleg) anzufertigen. Er ist eine eigenständige schriftliche Arbeit zu einem Fachthema, mit der in der Regel die erfolgreiche Einarbeitung in ein vom Studenten gewähltes Fachgebiet belegt wird und auf der die Diplomarbeit inhaltlich aufbauen kann. Der Große Beleg ist studienbegleitend anzufertigen. Der Arbeitsaufwand soll 200 Stunden betragen. Die Bearbeitungszeit darf sechs Monate nicht überschreiten.
- Thema wird von einem Hochschullehrer oder Mitarbeiter mit Lehrbefugnis und Prüfungsberechtigung gestellt.
- Die Aufgabenstellung/das Thema und die finale Ausarbeitung müssen nicht im Prüfungsamt eingereicht werden.
- Der Themensteller (Betreuer) muss Mitglied der Fakultät Informatik der Technischen Universität Dresden sein.
- Das Thema des Großen Belegs kann innerhalb der ersten sechs Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden.
- Der Große Beleg kann in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden.
- Der Große Beleg ist durch den Themensteller innerhalb von vier Wochen nach Einreichung zu beurteilen und zu benoten (benoteter Leistungsnachweis). Wurde der Große Beleg mindestens mit ausreichend (Note 4,0) bewertet, so ist er in der Regel nach zwei weiteren Wochen durch den Kandidaten zu verteidigen.
- Die Verteidigung ist zu benoten; der Leistungsnachweis wird dann erteilt, wenn diese Note mindestens ausreichend (Note 4,0) lautet.
- Die Bewertung ist mit Thema und Bearbeitungsdauer im Prüfungsamt durch den Betreuer einzureichen und wird bei Ihren Diplomunterlagen abgelegt.