Zugangsvoraussetzungen für den Master-Studiengang Medieninformatik (Deutsch-sprachig)
Inhaltsverzeichnis
Wichtig! Alle Bewerbungen für den Studiengang Master Medieninformatik erfolgen grundsätzlich über das Online-Bewerbungsportal der Technischen Universität.
Allgemeine Informationen (inkl. Adressen)
Für diesen Studiengang ist ein Nachweis der besonderen Eignung nach Eignungsfeststellungsordnung vom 14. März 2018 zu erbringen (siehe unten). Daher sind die speziellen Bewerbungsfristen zu beachten, die sich von Bewerbungen ohne Eignungsfeststellungsverfahren unterscheiden:
Bewerbungen zum Wintersemester sind bis zum 15.07. eines jeden Jahres und Bewerbungen zum Sommersemester sind bis zum 15.01. eines jeden Jahres schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
Technische Universität Dresden, Fakultät Informatik
Institut für Theoretische Informatik
Prof. Dr. Franz Baader
01062 Dresden
Ausländische Bewerber mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung müssen sich bei Bewerbungen zum Wintersemester bis zum 31.05 . und bei Bewerbungen zum Sommersemester bis 30.11. jeden Jahres bei folgender Stelle bewerben:
Technische Universität Dresden
c/o uni-assist e.V.
D-11507 Berlin
Germany
Fachliche Voraussetzungen (gemäß Eignungsfeststellungsordnung)
Bewerber für den Master-Studiengang Medieninformatik müssen nach der Eignungsfeststellungsordnung folgende Nachweise erbringen:
- einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Medieninformatik, Computervisualistik, Digitale Medien oder einem verwandten Fach
- Nachweis ausreichender Fachkenntnisse durch sich inhaltlich nicht überschneidende 60 Leistungspunkte aus folgenden Bereichen:
- mindestens 20 LP aus dem Gebiet der Praktischen Informatik, Technischen Informatik sowie der Softwaretechnologie,
- mindestens 20 LP aus dem Gebiet der Mathematik, der Theoretische Informatik und der Computergrafik,
- mindestens 20 LP aus dem Gebiet der Medieninformatik und der Gestaltung,
Der Nachweis der ausreichenden Fachkenntnisse nach Punkt b. wird über den
Antrag auf Feststellung der Eignung geführt. Der Antrag ist ausgefüllt bei der Bewerbung mit einzureichen. Beizulegen sind natürlich Zeugnisse (in den häufigsten Fällen das Bachelor-Zeugnis), Prüfungsnachweise (vor allem für Bewerber, die ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht besitzen) o.ä..
Achtung! Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen können, jedoch bereits 80% der zum Hochschulabschluss notwendigen Leistungspunkte erbracht haben, werden trotzdem in das Eignungsfeststellungsverfahren einbezogen. Lassen Sie sich dazu bitte das Formular des Immatrikulationsamtes durch die zuständige Stelle ihrer Hochschule/Fakultät bestätigen. Die ausreichenden Fachkenntnisse nach Punkt b. müssen dennoch nachgewiesen werden.
Zur Bewerbung einzureichende Unterlagen
- die Immatrikulationsunterlagen laut Online-Bewerbung,
- falls erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss bereits vorliegt:
- amtlich beglaubigte Kopie des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusszeugnisses,
- falls erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss noch nicht vorliegt:
- die Bestätigung der zuständigen Stelle ihrer Hochschule, dass mind. 80% der zum Hochschulabschluss notwendigen Leistungspunkte erbracht worden sind,
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Parallelstudium (Gutachter-Bestätigungen auf dem Antrag sind nicht erforderlich.)
- den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zur Feststellung der Eignung,
- amtlich beglaubigte Nachweise für Studienleistungen, z.B. "Zeugnis über erbrachte Prüfungsleistungen", "Transcript of Records", "Bescheinigung über Studienleistungen", "Notenspiegel" in Deutsch bzw. als amtliche englische Übersetzung,
- Modulhandbuch bzw. Modulbeschreibungen (deutsch bzw. englisch) für die Studienleistungen, die im Antrag zur Feststellung der Eignung aufgeführt sind,
(nachvollziehbarer Link zu den Modulbeschreibungen auf den Webseiten Ihrer Hochschule ist ausreichend),
Weiterführende Hinweise zum Eignungsfeststellungsverfahren
- Bitte achten Sie darauf, dass die von Ihnen belegten Fächer auch tatsächlich in die Bereiche passen, in die Sie sie einordnen wollen. Fehlzuordnungen sind bspw.:
- Kryptographie im Bereich Mathematik
- Buchhaltung im Bereich Mathematik
- IT- und Medienrecht im Bereich Theoretische Informatik
- Operations Research im Bereich Theoretische Informatik
- Sie können sich bei der Zuordnung Ihrer Fächer/absolvierten Module an den Definitionen orientieren, wie sie in diesem Dokument beschrieben sind.
- Einige Veranstaltungen passen in mehrere Fachbereiche. Selbstverständlich können Veranstaltungen nur in einen Bereich eingebracht werden.
- Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei Veranstaltungen mit uneindeutigem Titel den konkreten Inhalt klar machen, um die Zuordnung der Veranstaltung zu einem Bereich zu begründen.
- Die Zuordnung von Studienleistungen zu den entsprechend geforderten Fachbereichen wird nicht durch den Eignungsfeststellungsausschuss vorgenommen. Ist eine falsche Zuordnung getroffen worden, werden nur die korrekt zugeordneten Leistungen gezählt.
- Weil die inhaltliche Überschneidungsfreiheit nur für ein abgeschlossenes Studium selbstverständlich ist, erwarten wir für die Zuordnung von Veranstaltungen aus verschiedenen nicht abgeschlossenen Studiengängen einen Nachweis darüber, dass sich die Veranstaltungen inhaltlich nicht überschneiden. Bspw. durch Skripte, Foliensätze oder ausführliche Inhaltsverzeichnisse
- Die Entscheidung des Eignungsfeststellungsverfahrens ist binär, d.h. Anträge werden nur angenommen oder abgelehnt. Eine Auflagenerteilung zum Erreichen der entsprechenden fachlichen Voraussetzungen ist demnach nicht möglich.
- Falls Sie zusätzliche Leistungspunkte für die Eignung erwerben möchten, müssen Sie dies im Vorfeld der Bewerbung machen (bspw. innerhalb des Bachelors Informatik / Medieninformatik an der TU Dresden).
- Falls Sie Leistungen aus nicht modularisierten Studiengängen geltend machen möchten, beachten Sie bitte folgende Berechnung der Leistungspunkte:
- 1 SWS (Semesterwochenstunde) entspricht 15 Wochen lang eine Stunde Lehrveranstaltung pro Woche
- Pro SWS werden ungefähr 1,5 Leistungspunkte angerechnet.
- Beispiel: 48h Lehrveranstaltung pro Semester ≈ 3 SWS ≈ 4,5 LP
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