Bildungsurlaub
Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird in den einzelnen Bundesländern durch entsprechende Landesgesetze geregelt. In Bayern und Sachsen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze. Entscheidend für die Zuordnung der Arbeitnehmer ist der im Arbeitsvertrag geregelte Arbeitsort, nicht der Wohnort des Arbeitnehmers.
Das Fernstudium Maschinenwesen an der TU Dresden ist zur Zeit in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Thüringen (Aufbaustudium) als Weiterbildungsveranstaltung nach dem Bildungsurlaubsgesetz anerkannt.
Gesetzliche Grundlagen:
Baden-Württemberg
Berlin
Brandenburg
Thüringen
Genehmigungs-/Antragsverfahren
Wenn Sie einen Antrag auf Bildungsfreistellung für die oben genannten Länder stellen wollen, geben Sie uns bitte Bescheid.