Bildungsurlaub
Bildungsurlaub
Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird in den einzelnen Bundesländern durch entsprechende Landesgesetze geregelt. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze. Entscheidend für die Zuordnung der Arbeitnehmer ist der im Arbeitsvertrag geregelte Arbeitsort, nicht der Wohnort des Arbeitnehmers.
Das Fernstudium Maschinenwesen an der TU Dresden ist zur Zeit in Berlin als Weiterbildungsveranstaltung nach dem Bildungsurlaubsgesetz anerkannt.
Gesetzliche Grundlage: Berliner Bildungsurlaubsgesetz
Landesinformationen: Landesinformationen
Dauer der Bildungsfreistellung: jeweils zehn Tage in zwei Jahren
Genehmigungs-/Antragsverfahren
Wenn Sie einen Antrag auf Bildungsfreistellung für die beiden oben genannten Länder stellen wollen, geben Sie uns bitte Bescheid. Bitte beachten Sie, dass eine Bildungsfreistellung nur für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen, Prüfungen, Konsultationen, Praktika, Belegverteidigungen u. ä. möglich ist.