Flüssig Helium- / Flüssig Stickstoff-Abgabe
(gültig ab 01.10.2023)
Es erfolgt ca. vierteljährlich (bei geringen Bezugsmengen auch seltener) eine Abrechnung mit den einzelnen Nutzern. Die abgerechnete Menge an Flüssig-Stickstoff bzw. Flüssig-Helium werden wie folgt in Rechnung gestellt:
- 0,55 Euro pro Liter Stickstoff flüssig
- 30,50 (bis 30.09.2023: 26,00) Euro pro ausgeliefertem Liter Helium flüssig
- 29,25 (bis 30.09.2023: 24,75) Euro Rückvergütung für Helium (umgerechnet auf Liter flüssig)
- 50,- Euro Zusatzgebühr bei Rückgabe einer warmen He-Kanne (falls nicht so abgesprochen)
Eine Abgabe ist - aufgrund wettbewerbsrechtlicher Vorschriften - nur möglich innerhalb der TU Dresden sowie an staatliche und halbstaatliche Einrichtungen.
Außeruniversitäre Institutionen: Gemäß Haushaltsrecht kommen hier noch Zentralisierungseinbehalt und Mehrwertsteuer zur Abrechnungssumme hinzu.
Anmerkungen
- Berechnet wird die tatsächlich abgegebene Menge an Flüssig-Helium (Füllstand gemessen bei Auslieferung)
- bei der Vergütung für zurückgegebenes Helium werden berücksichtigt:
- gasförmig zurückgegebenes Helium z.B. in Druckgasflaschen (umgerechnet in Liter flüssig entspr. Realgasfaktoren)
- Restmenge Helium flüssig in den zurückgegebenen Dewarbehältern
- 10 % Kaltgasinhalt bei kalten Kannen