Dresdner Freundeskreis der Werkzeugmaschinen- und Steuerungstechnik e.V. (DWM)
[Name und Sitz des Vereins]
[Gemeinnützigkeit, Zweck, Aufgaben]
[Organe des DWM]
[Form der Mitgliedschaft]
[Erwerb der Mitgliedschaft]
[Download der Satzung, Ordnungen und des Mitgliedsantrages]
Name und Sitz des Vereins
- Der Verein führt den Namen Dresdner Freundeskreis der Werkzeugmaschinen- und Steuerungstechnik. Nach Eintragung in das Vereinsregister lautet der Name Dresdner Freundeskreis der Werkzeugmaschinen- und Steuerungstechnik e.V. Es ist dem Verein gestattet, die Kurzbezeichnung DWM e.V. zu verwenden.
- Der Verein hat seinen Sitz in Dresden.
Gemeinnützigkeit, Zweck und Aufgaben des DWM
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Werkzeugmaschinen- und Steuerungstechnik und die damit verbundene Unterstützung des Instituts für Werkzeugmaschinen und Steuerungstechnik der Technischen Universität Dresden. Dies betrifft als Schwerpunkte die Initiierung von Forschungsvorhaben, die regelmäßige Verbreitung von Forschungsergebnissen, Aufbau, Pflege und Koordination von Kontakten zu Industrie und Forschungseinrichtungen, den wissenschaftlich-technischen Erfahrungsaustausch sowie Fragen der fachspezifischen Aus- und Weiterbildung.
- Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) die gemeinsame Erarbeitung zukunftsorientierter Maßstäbe zur Entwicklung und Anwendung von Werkzeugmaschinen,
b) die Förderung einer praxisrelevanten Zukunftsbefähigung in Lehre und Weiterbildung auf diesem Gebiet,
c) die Beratung bei der Ausarbeitung und Durchführung von Gemeinschaftsvorhaben in Forschung und Entwicklung,
d) die Anregung und Unterstützung von Forschungsprojekten für eine institutsübergreifene wissenschaftliche Zusammenarbeit,
e) die Vermittlung von Forschungspartnern, Praktikumsplätzen und Arbeitsstellen,
f) die Konzipierung und Organisation von Vortragsveranstaltungen, Kolloquien, Seminaren und Tagungen für einen breiten Kreis von Interessierten,
g) die Pflege von Kontakten zu den Absolventen in Industrie, Wirtschaft, Administration und Wissenschaft,
h) die Publikationen zur zeitnahen Verbreitung von Forschungsergebnissen und Nachrichten aus dem Fachgebiet,
i) Vorträge und Referate in entsprechenden Zusammenkünften und
j) die Anerkennung herausragender Studien- und Forschungsleistungen in der Fachrichtung.
Organe des DWM
Organe des Vereins sind die Jahreshauptversammlung, der Vorstand und der Beirat.
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorstandsvorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister.
Der Beirat besteht aus dem Beiratsvorsitzenden und bis zu vier weiteren Beiratsmitgliedern.
Der Beiratsvorsitzende ist der jeweilige fachvertretende Professor für Werkzeugmaschinen des Instituts für Werkzeugmaschinen und Steuerungstechnik der Technischen Universität Dresden.
Form der Mitgliedschaft
Dem Vereins können ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Fördermitglieder angehören.
- Ordentliches Mitglied kann jede unbeschränkt geschäftsfähige natürliche oder jede juristische Person werden, deren Tätigkeit oder fachliches Interesse im Zusammenhang mit dem Vereinszweck steht.
- Zu Ehrenmitglieder können Personen ernannt werden, welche die Zwecke des Vereins im besonderen Maße gefördert haben. Über die Ernennung entscheidet der Vorstand. Richtlinien für die Ernennung werden von der Jahreshauptversammlung in einer Ehrenordnung festgelegt.
- Fördermitglied kann jede unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person oder jede juristische Person werden, welche den Verein ohne feste Beitragspflicht durch finanzielle Zuwendungen, Sachmittelzuwendungen oder unentgeltliche Leistungen unterstützt.
Erwerb der Mitgliedschaft
Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist.
Der Vorstand beschließt über den Aufnahmeantrag. Er teilt dem Antragsteller die Aufnahme oder die Ablehnung seines Antrags schriftlich mit. Die Mitgliedschaft beginnt mit Zahlung des Aufnahmebeitrages.
Download Satzung und Ordnungen
(Stand 14.12.2012)