03.03.2025
Förderung für mitreisende Kinder bei Auslandsaufenthalten
Der Equal-Care-Day am 1. März rückt die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit in den Fokus und macht auf die Herausforderungen der Vereinbarkeit von Beruf/ Studium und Familie aufmerksam. Um Eltern auch in ihrer Mobilität zu unterstützen, bietet die TUD eine Förderung für die Mitreise von Kindern unter 18 Jahren zu studien-, forschungs- oder berufsbedingten Auslandsaufenthalten.
Förderbedingungen:
Mitglieder und Angehörige der TUD mit Kind(ern) unter 18 Jahren können eine Pauschale für Reisekosten des Kindes/der Kinder oder der Betreuungsperson bzw. Kinderbetreuungskosten/ Schulgebühren im Ausland beantragen.
Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Dauer des Auslandsaufenthaltes:
- bis zu einem Monat: 500 €
- bis zu drei Monaten: 1.000 €
- ab drei Monaten: 1.500 €
Wichtige Informationen zur Beantragung:
Ein Antrag kann jederzeit, jedoch spätestens bis vier Wochen vor Antritt der Reise gestellt werden. Der Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den vollständigen Unterlagen (Nachweis über die Angehörigkeit zur TUD, Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder unter 18 Jahren, Nachweis über den Auslandsaufenthalt) in einem PDF-Dokument an zu senden.
Alle Informationen zur Förderung sowie die benötigten Unterlagen sind auf der Webseite der TUD zu finden. Bei Fragen steht das Sachgebiet 9.3 Diversity Management zur Verfügung.