Famulatur
Folgende Arztpraxen sind besonders interessiert an Famulanten:
- Gemeinschaftspraxis Dr. med. B. Findeisen und Dr. med. A. Werner in Sayda (Angebot: kostenlose Logis + Verpflegung)
- Arztpraxis Dipl.-Med- I. Pawlick in Lunzenau (Angebot: kostenlose Übernachtungsmöglichkeit nach Absprache)
Bitte beachten Sie folgende Neuregelungen im Jahr 2013:
Famulatur Allgemeinmedizin:
Laut der aktuellen Änderung der ÄAppO vom 7.1.2013(BGBl. I S. 34 vom 14.1.2013) gibt es eine Präzisierung zum Termin, wann erstmals die Famulatur in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung zur Prüfungsanmeldung vorliegen muss. Wer sich zum 2. Abschnitt der Arztlichen Prüfung im 1. Halbjahr 2016 und danach anmeldet, muss eine 30-tägige Famulatur in einer solchen Praxis nachweisen. Zu beachten ist, dass ab 2014 der 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung VOR dem PJ stattfinden wird. Natürlich kann die Famulatur in der Allgemeinmedizin auch gerne früher abgeleistet werden.
Blockpraktikum Allgemeinmedizin:
Laut neuer Approbationsordnung ist ein zweiwöchiges Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin zu absolvieren. Dieses wurde bisher an der TUD nur einwöchig angeboten. Die Neuregelung betrifft all diejenigen Studierenden, die den 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung nach dem Jahr 2013 ablegen. D.h., dass ab dem 01.01.2013 das Blockpraktikum Allgemeinmedizin zweiwöchig stattfindet.
Hinweis: Diese Neuregelungen sind in der neunen Approbationsordnung enthalten. Laut Aussage des LPA ist diese bindend. Rückfragen beantwortet gerne Herr Dr. Pätzold vom LPA. Die Telefonnummer finden Sie auf der Seite des LPA.