16.01.2025
Studienplatz über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz
Seit dem Wintersemester 2022/23 wird im Freistaat Sachsen ein Anteil von 6,5 Prozent der Studienplätze der Medizin sowie des Modellstudienganges Humanmedizin an angehende Hausärzte, die insbesondere auf dem Land tätig werden wollen, vergeben. Der nächste Bewerbungszeitraum beginnt am 15. Januar. Bis zum 28. Februar können sich Interessierte um einen Studienplatz der Medizin über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz für das Wintersemester 2025/2026 bewerben. Am Mittwoch, 22. Januar findet dazu eine webbasierte Informationsveranstaltung statt.
Insbesondere im ländlichen Raum, aber auch in der Stadt Chemnitz, wird es für die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) zunehmend schwieriger, Vertragsarztsitze wieder zu besetzen und die Versorgung bedarfsgerecht sicherzustellen. Dem will der Freistaat Sachsen entgegenwirken. Im Rahmen der Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz werden Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben. Diese Studienplätze stehen damit außerhalb des regulären Numerus Clausus-Regimes zur Verfügung. Dies wurde durch den Beschluss eines Sächsischen Landarztgesetzes möglich.
Die Landesdirektion Sachsen führt dazu ein eigenes Auswahlverfahren durch. Dabei werden Aspekte berücksichtigt, die für eine hausärztliche Tätigkeit in ländlichen bzw. unterversorgten Gebieten wichtig sind und aus denen auf die Motivation für die Tätigkeit als Hausarzt auf dem Land geschlossen werden kann.
Im Gegenzug wird erwartet, dass die Studierenden nach ihrem Studienabschluss eine Weiterbildung absolvieren, die sie dazu berechtigt, Hausarzt zu werden. Die Weiterbildung muss im Freistaat Sachsen abgelegt werden. Die jungen Ärztinnen und Ärzte müssen anschließend mindestens zehn Jahre als Vertragsärztin bzw. Vertragsarzt in einem Gebiet tätig sein, für das ein besonderer Bedarf durch die KVS festgestellt wurde. Dies wird in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Freistaat Sachsen festgehalten, der diese und andere Pflichten festlegt. Dies sollte bei der Entscheidung für eine Bewerbung berücksichtigt werden.
Als Studienorte kommen Chemnitz, Dresden oder Leipzig in Betracht. Es können einer oder mehrere Wunschorte angeben werden. Je besser das Gesamtergebnis im Auswahlverfahren, desto höher ist die Chance, dass der Erstwunsch berücksichtigt wird.
Programm und Bewerbungsverfahren: https://www.lds.sachsen.de/soziales/?art_param=978
Informationsveranstaltung:
Am Mittwoch, 22. Januar 2025 findet zwischen 16 bis 17:30 Uhr eine webbasierte Informationsveranstaltung zum Bewerbungs-, Zulassungs- und Auswahlverfahren des Sächsischen Landarztgesetzes statt. Unter folgendem Link kann ein entsprechendes Ticket zur Teilnahme gelöst werden: https://mitdenken.sachsen.de/1047828.