Vertrauensperson
Die Technische Universität Desden hat Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen erlassen, die für alle an der Universität wissenschaftlich Tätigen, den wissenschaftlichen Nachwuchs und alle Studierenden verpflichtend sind.
Beachten Sie bitte auch die Seite Gute wissenschaftliche Praxis an der TU Dresden und die ergänzte und aktualisierte Denkschrift "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" der DFG
Auf der Grundlage der Richtlinien wurden für den Bereich Medizin die beiden folgenden Vertrauenspersonen / Ombudspersonen eingesetzt:
Diese sind Ansprechpartner, Ratgeber und Vermittler bei allen Verdachtsfällen von wissenschaftlichem Fehlverhalten.
Liegt aus der Sicht der Vertrauensperson (Ombudsperson) ein begründeter Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten vor, wird dieser durch die Untersuchungskommission begutachtet. In Verdachtsfällen, in denen das Fehlverhalten akademische Prüfungen (z.B. Bachelor-, Master-, Diplomprüfungen) oder Graduierungen (Promotionen, Habilitationen) betrifft, übernimmt die Begutachtung das in der jeweiligen Prüfungs- und Graduierungsordnung vorgesehene reguläre Prüfungsgremium.