Satzung des Zentrums für Angewandte Photonik Dresden vom 20. Oktober 2022
§1 Name, Sitz, Zweck
- Der Verein führt den Namen "Zentrum für Angewandte Photonik Dresden" und hat seinen Sitz in Dresden. Die Verwendung der Kurzfassung »ZAP« ist zulässig. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz "e.V.".
- Zweck des Vereins ist
- die Wissenschaft, Forschung und Lehre in der angewandten Photonik, die sich aus den wesentlichen Arbeitsbereichen der Optoelektronik, Optik, Photovoltaik, der optischen Informationsaufzeichnung und verwandten Gebieten zusammensetzt, in anwendungsorientierten Grundlagen selbstlos zu fördern;
- zur Verbreitung von Forschungsergebnissen auf dem Gebiet der angewandten Photonik beizutragen;
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Interesses an den genannten Arbeitsgebieten zu betreiben.
§2 Verwirklichung des Zwecks, Gemeinnützigkeit
- Der Satzungszweck des Vereins wird verwirklicht insbesondere durch
- Wahrnehmung und Förderung wissenschaftlicher Forschung u.a. durch Vergabe von Forschungsaufträgen innerhalb der Mitglieder des Vereins und Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben;
- Förderung der Aus- und Fortbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses speziell auf dem Gebiet der angewandten Photonik, insbesondere auch durch Organisation von Industriepraktika für Studierende;
- Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen; Teilnahme an Messen;
- wissenschaftliche Publikationen.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die "Freunde und Förderer der TU Dresden e.V.". Der Verein "Freunde und Förderer der TU Dresden e.V." darf das erhaltene Vermögen unmittelbar und ausschließlich nur für steuerbegünstigte Zwecke verwenden.
§3 Mitgliedschaft
- Als stimmberechtigte Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen, die den Zwecken des Vereins zustimmen, auf formlosen, schriftlichen Antrag aufgenommen werden. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
- Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds bzw. der Liquidation eines juristischen Mitglieds, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluß aus dem Verein. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung zum Ende eines Kalenderjahres mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Bei einem groben Verstoß gegen Vereinsinteressen kann ein Mitglied durch Beschluß der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
§4 Organe
- Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§5 Die Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Der Vorstand lädt zu den Sitzungen der Mitgliederversammlung schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung ein. Zwischen der Absendung der Einladung und dem Tag der Versammlung muß ein Zeitraum von mindestens 14 Tagen liegen. Zu einer Mitgliederversammlung muß eingeladen werden, wenn dies mehr als ein Zehntel der Vereinsmitglieder verlangen.
- Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte für jede Sitzung einen Vorsitzenden, der die Versammlung leitet.
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefaßt. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
- Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen.
§6 Aufgaben der Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und kontrolliert seine Tätigkeit.
- Die Mitgliederversammlung beschließt über Anträge zu Satzungsänderungen und zur Auflösung des Vereins.
- Die Mitgliederversammlung legt die Mitgliedsbeiträge fest.
- Die Mitgliederversammlung entscheidet, wenn Vorstand und Mitglieder des Vereins bezüglich der Auslegung der Rechte der Mitglieder keine Einigung erzielen.
§7 Vorstand
- Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern, die von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Mitglieder gewählt werden. Eines der Vorstandsmitglieder soll Professor am Institut für Angewandte Physik sein; mindestens eines der Vorstandsmitglieder soll außerhalb der Hochschule tätig sein. Die Amtszeit der gewählten Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
- Eines der gewählten Mitglieder des Vorstands wird von der Mitgliederversammlung als Geschäftsführer gewählt.
§8 Aufgaben des Vorstandes
- Der Vorstand ist für die wissenschaftliche Leitung des Zentrums verantwortlich. Davon unberührt sind Entscheidungen, welche die Forschung und Lehre innerhalb der Technischen Universität Dresden betreffen.
- Der Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten, welche die Rechte der Mitglieder betreffen.
- Der Geschäftsführer führt die Tagesgeschäfte des Vereins. Weiterhin führt er die Kasse und die Mitgliederkartei.
- Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von allen drei Vorstandsmitgliedern vertreten. Jeder von ihnen vertritt allein.
Dresden, 20. Oktober 2020