Lehramt Physik (Bachelor/Master auslaufend)
Per Kabinettsbeschluss vom 19.10.2010 wurde eine Reform der Reform der Lehrerbildung in Sachsen eingeleitet, die dazu geführt hat, dass statt in den bisherigen gestuften Bachelor und Master Lehramtsstudiengängen die Ausbildung ab WS 2012/13 in schulartspezifischen, reformierten Staatsexamensstudiengängen erfolgt.
Alle Studierende in diesen seit 2007/08 an der TU Dresden angebotenen und nun auslaufenden gestuften Lehramtsstudiengängen genießen Vertrauensschutz. Die Abschlüsse werden als Voraussetzung für das Referendariat anerkannt.
Ein Wechsel in die reformierten Staatsexamensstudiengänge ist zu jedem Semesterbeginn möglich. Die Regeln für die Anerkennung von Studienleistungen oder ganzen Modulen bei einem Wechsel aus dem Bachelor- oder Masterstudiengang der TU sind für das Lehramt Physik hier aufgeführt.
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Lehramtsbezogener Bachelor für Allgemeinbildende Schulen und
Lehramtsbezogener Bachelor für Berufsbildende Schulen
In diese 3-jährigen Bachelor-Studiengänge kann man sich nur in bestimmten Fächer-kombinationen und ab WS 2012/2013 nur noch für ein höheres Studiensemester immatrikulieren. Die folgenden Studienordnungen enthalten die Studienablaufpläne und die Modulbeschreibungen für das Fach Physik Master für Höheres Lehramt an Gymnasien und
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Master für Höheres Lehramt an Gymnasien und
Master für Höheres Lehramt an Berufsbildenden Schulen
Die 2-jährigen Master-Studiengänge laufen zum Wintersemester 2017/2018 aus. Bis dahin ist eine Immatrikulation noch möglich, in den letzten Jahren allerdings nur in höhere Semester. Die Master-Studiengänge sind konsekutiv und bauen auf dem jeweils entsprechenden Bachelor-Studiengang auf. Sie bereiten auf den einjährigen Vorbereitungsdienst für die jeweils angestrebten Lehrämter vor. Die folgenden Studienordnungen enthalten die Studienablaufpläne und die Modulbeschreibungen für das Fach Physik