Studien- und Prüfungsordnungen
Die aktuellen Studiendokumente aller Lehramtsstudiengänge finden sich auf den Seiten des ZLSB für
das Lehramt an Berufsbildenden Schulen
Speziell für das Lehramt Physik gelten folgende Regelungen für die
Studienordnungen Physik
Die folgenden Studienordnungen gelten rückwirkend für alle seit 1.10.2012 im neuen Staatsexamen immatrikulierten Studierenden.
- Gymnasien: SO Physik, SO der TU Dresden
- Berufsbildende Schulen: SO Physik, SO der TU Dresden
- Oberschulen: SO Physik, SO der TU Dresden
Für die Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu Modulen gelten folgende aktualisierte Erläuterungen der Studienablaufpläne. Vom Prüfungsausschuss Lehramt Physik wurden durch einen Beschluss von 17.7.2014 großzügige Übergangsregelungen für Studierende der Imma-Jahrgänge 12/13 und 13/14 verabschiedet, mit denen bestimmte gemäß den alten Studiendokumenten bis zum 30.09.2014 abzulegende Prüfungsleistungen anerkannt oder nachgeholt werden können. Bei einem Wechsel aus dem Bachelor- oder Masterstudiengang der TU für das Lehramt in das neue Staatsexamen sind diese im Juli 2014 aktualisierten Regeln für die Anerkennung von Studienleistungen oder ganzen Modulen zu beachten.
Nach Inkrafttreten der obigen Dokumente verloren folgende Erläuterungen der von 10/2012-09/2014 geltenden Studienablaufpläne und folgende Studienordnungen ihre Gültigkeit:
alte Studienordnung Physik für das Lehramt an Gymnasien
alte Studienordnung Physik für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen
alte Studienordnung Physik für das Lehramt an Oberschulen
Modulprüfungsordnungen
Bei den Modulprüfungsordnungen berücksichtigen Sie bitte auch die entsprechenden Änderungssatzungen!
Staatsprüfung im Lehramtsfach Physik
Nach §10 LPO I besteht die abschließende erste Staatsprüfung des Lehramtsstudiums aus
- der wissenschaftlichen Arbeit nach § 11,
- einer mündlichen Prüfung nach § 12 in einem der beiden Fächer und einer mündlichen Prüfung in der Fachdidaktik des anderen Faches,
- der schriftlichen Prüfung nach § 13.
Landesweit gelten in Sachsen folgende Lehramtsprüfungsordnungen:
Lehramtsprüfungsordnung für die Erste Staatsprüfung (LAPO I)
Lehramtsprüfungsordnung für die Zweite Staatsprüfung (LAPO II)