Prüfungsfächer im Rigorosum
Die unten folgende Liste enthält Fächer für das Rigorosum bzw. für dessen Ersatz* und dient der Orientierung der Doktoranden. In begründeten Fällen können nach Abstimmung mit der jeweiligen Fakultät auch andere Themen gewählt werden.
Anmerkungen:
Der Bewerber hat bei der Antragstellung auf Eröffnung des Promotionsverfahrens schriftlich einen Vorschlag zu unterbreiten, welche zwei Fachgebiete im Rigorosum geprüft werden und welche Hochschullehrer diese Gebiete prüfen sollten. Diese Fachgebiete dürfen nicht zu eng gewählt werden, sie sollten z.B. Prüfungsfächer universitärer Diplom- bzw. Bachelor-/Masterstudiengänge sein. Mindestens eines der Fachgebiete muss am Bereich MN vertreten sein. Welche Fachgebiete zugelassen werden, entscheidet der Promotionsausschuss im Einvernehmen mit dem Dekan der jeweiligen Fakultät. Auf der Promotionsurkunde werden diese Fachgebiete nicht ausgewiesen.
(§ 9 Promotionsordnung des Bereichs Mathematik und Naturwissenschaften)
Bitte bedenken Sie bei Ihren Vorschlägen, dass die Fachgebiete im Rigorosum dem Ziel des Promotionsverfahrens - Erlangung des Grades Doctor rerum naturalium (Doktor der Naturwissenschaften) - entsprechen müssen.
* Das Rigorosum kann auf Antrag unter folgenden Bedingungen ersetzt werden:
- Nachweisliche Teilnahme am “Promotionsstudium Mathematik und Naturwissenschaften” gemäß der Ordnung für das “Promotionsstudium Mathematik und Naturwissenschaften”.
- Abschluss des nach § 6 Abs. 1 (a) der Ordnung für das “Promotionsstudium Mathematik und Naturwissenschaften” geforderten vertiefenden Fachstudiums mit Fachprüfungen; dabei muss jeweils mindestens die Note “befriedigend” (3,0) im ersten Versuch erreicht werden.
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen und die Bildung einer äquivalenten Note für das Rigorosum gilt § 7 der Ordnung für das “Promotionsstudium Mathematik und Naturwissenschaften” (§9 Abs. 6 Promotionsordnung des Bereichs Mathematik und Naturwissenschaften).