Promotion
Wir freuen uns, dass Sie am Bereich Mathematik und Naturwissenschaften promovieren möchten. Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem spannenden Vorhaben.
Die Mitarbeiterinnen im Promotionsamt und der Promotionsausschuss sind Ihre wichtigsten Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Promotion.
Achtung, September 2018 erfolgte die Einführung einer neuen Verwaltungssoftware für Promotionsverfahren - “Promovendus”
Inhaltsverzeichnis
Promovendus
Alle Vorgänge die Ihr Promotionsvorhaben betreffen (z.B. die Annahme als Doktorand/in oder später die Eröffnung eines Promotionsverfahrens) werden über das Online-System Promovendus vorbereitet. Dort werden alle Antragsformulare für diese Vorgänge erstellt. Promovendus ist jederzeit innerhalb und außerhalb des TU Dresden Netzwerkes erreichbar.
Um sich in Promovendus einloggen zu können, benötigen Sie ein gültiges ZIH-Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein ZIH-Benutzer-Login an der TU Dresden besitzen, muss dieses durch Ihre:n betreuende:n Hochschulprofessor:in im Self-Service-Portal der TU Dresden beantragt werden (Gast-Login).
Für Doktoranden aus den Max-Planck-Instituten gibt es eine spezifische Lösung. Bitte wenden Sie sich an Ihre Programmverantwortlichen.
Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme mit Ihrem ZIH-Benutzerkonto ist der Service Desk der TU Dresden. Für alle weiteren technischen Fragen stehen Ihnen selbstverständlich auch die Kolleginnen von Promovendus zur Verfügung.
Zulassung zur Promotion / Annahme als Doktorand/in
Die Zulassung zur Promotion erfolgt auf Antrag an den Promotionsausschuss des Bereichs Mathematik und Naturwissenschaften gemäß § 3 der Promotionsordnung. Dabei prüft der Promotionsausschuss, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie zwingend zuerst eine Betreuungsvereinbarung mit Ihrem wissenschaftlich zuständigen und verantwortlichen Hochschullehrer abschließen. Darüber hinaus müssen Sie sich zur Einhaltung der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen verpflichten. Gemäß dieser Satzung sind das gesamte wissenschaftliche Personal sowie alle Promovierenden u.a. verpflichtet, mindestens eine Schulung in digitaler Form oder als Präsenzveranstaltung zum Thema gute wissenschaftliche Praxis zu absolvieren.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Annahme als Doktorand erstellt, welches Sie bei der Mitarbeiterin ihrer jeweiligen Fakultät im Promotionsamt bzw. falls zutreffend im IHI Zittau bzw. in der DIGS-BB einreichen.
Zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand/in müssen Sie außerdem folgende Dokumente abgeben:
- amtlich beglaubigte Kopien der Hochschulabschlüsse und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch (Urkunden und Zeugnisse für Bachelor und Master oder vergleichbare Abschlüsse)
- einfache Kopie des Zeugnisses über die Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturzeugnis)
- aktueller Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang, Veröffentlichungsverzeichnis und Unterschrift
- Kopie der Betreuungsvereinbarung
Auflagen
Sofern die in der Promotionsordnung vorgegebenen Zulassungsvoraussetzungen nicht in vollem Umfang erfüllt sind, kann die Zulassung zur Promotion mit der Erteilung von Auflagen z.B. zum Besuch von Lehrveranstaltungen und/oder zur Absolvierung von Zusatzprüfungen verbunden werden. Diese Auflagen werden vom Promotionsausschuss festgelegt und dem Doktoranden mit dem Zulassungsbescheid zur Annahme als Doktorand/in mitgeteilt.
Immatrikulation an der TU Dresden
Wir empfehlen dringend, dass Doktorand/innen sich an der TU Dresden immatrikulieren. Über die vielfältigen Vorteile der Immatrikulation (z.B. Vergünstigungen beim Deutschlandticket, bei MOBIbike sowie beim Studentenwerk) können Sie sich auf der Website des Immatrikulationsamtes informieren. Dort finden Sie auch den Antrag auf Immatrikulation.
Bewerber aus dem Ausland bitten wir, sich zusätzlich auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes der TU Dresden zu informieren.
Ein/e Bewerber/in kann nur dann als Promotionsstudent/in am Bereich Mathematik und Naturwissenschaften immatrikuliert werden, nachdem er/sie durch den Promotionsausschuss zugelassen worden ist (Annahme als Doktorand/in). Für die Immatrikulation ist eine "Stellungnahme der Fakultät" notwendig. Alle über Promovendus zugelassenen Doktoranden benutzen hierfür bitte Ihr Zulassungsschreiben (Annahme als Doktorand/in).
Eröffnung des Promotionsverfahrens
Die Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens (mit Einreichung der fertigen Dissertation) erfolgt über Promovendus, welches Ihnen ein Antragsdokument für die Eröffnung des Promotionsverfahrens erstellt, das Sie wiederum bei der für Ihre Fakultät zuständigen Mitarbeiterin im Promotionsamt einreichen.
Welche Unterlagen Sie mit dem Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens einreichen müssen, finden Sie in § 5 Absatz 1 der Promotionsordnung (zum Teil werden die Punkte bereits über Promovendus im Antragsformular auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens abgefragt):
- ein tabellarischer Lebenslauf mit der Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdeganges sowie des Bildungsweges;
- Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 3 Promotionsordnung (beglaubigte Urkunden und Zeugnisse über das vorausgegangene Bachelor- und Masterstudium, sowie eine einfache Kopie des Abiturzeugnisses; ggf. Nachweise zur Auflagenerfüllung) (Sofern Ihre Zulassung / Annahme als Doktorand nach Einführung der Promotionssoftware Promovendus erfolgte und Sie dementsprechend Ihren Zulassungsantrag damals schon mittels Promovendus erzeugt haben, liegen diese Dokumente bereits im Promotionsamt vor und müssen nicht nochmals eingereicht werden.)
- eine Dissertation in 4 Exemplaren, maschinenschriftlich und gebunden sowie in elektronischer Form (CD / DVD), außerdem 15 Exemplare einer Kurzfassung (maximal drei Seiten);
- ein Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des Bewerbers;
- eine Erklärung des Bewerbers zu folgenden Sachverhalten:
- a) eine Versicherung gemäß Anlage 1 der Promotionsordnung;
- b) wo und unter wessen wissenschaftlicher Betreuung die Dissertation angefertigt wurde;
- c) wo, wann, mit welchem Thema und mit welchem Bescheid frühere erfolglose Promotionsverfahren stattgefunden haben;
- d) dass die Promotionsordnung des Bereichs MN anerkannt wird;
- eine Erklärung darüber, dass ein an den Bereich Mathematik und Naturwissenschaften der Technischen Universität Dresden zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz, das nicht älter als drei Monate ist, bei der zuständigen Meldebehörde beantragt wurde;
- gegebenenfalls Vorschläge für die Gutachter;
- gegebenenfalls Anträge oder Genehmigungen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 6 und § 9 Abs. 1 Satz 6 der Promotionsordnung.
- Vorschlag, welche zwei Fachgebiete im Rigorosum geprüft werden und welche Hochschullehrer diese Gebiete prüfen sollten, bzw. einen Antrag auf Ersatz des Rigorosums gemäß § 9 Abs. 6 Promotionsordnung.
Alle Unterlagen sind in schriftlicher Form einzureichen und müssen vom Bewerber autorisiert oder amtlich beglaubigt sein. Die Erklärungen gemäß Nr. 5. a) und b) sind auf einem Blatt der Dissertation am Ende anzufügen und mit einzubinden.
Alle weiteren wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten bzw. der Promotionsordnung und der Ordnung über das Promotionsstudium Mathematik und Naturwissenschaften. Insbesondere sollten Sie sich in den FAQ’s über spezielle Details informieren.
Weiterführende Links
- Häufige Fragen und was Sie unbedingt wissen sollten
- Promotionsausschuss und Promotionsamt
- Ordnung für das Promotionsstudium MN
- Promotionsordnung MN
- Prüfungsfächer im Rigorosum
- Formulare für die Promotion und das Promotionsstudium
- Wir empfehlen die Anmeldung bei der Graduiertenakademie der TU Dresden
- Deckblatt für die Dissertation
- Pflichtexemplare Dissertation
- Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis
Darüber hinausgehende Informationen der Fakultäten
Zu spezifischen Informationen aus den einzelnen Fakultäen informieren Sie sich bitte hier:
Fakultät Chemie und Lebensmittelchemie
Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
Die Registrierung für das Alumni Netzwerk speziell für Nachwuchswissenschaftler/innen kann jederzeit in Promovendus erfolgen. Sofern Sie kein gültiges ZIH-Benutzerkonto mehr besitzen, nutzen Sie bitte den Alumni-Bogen. Die Registrierung ist selbstverständlich freiwillig.
Des Weiteren möchten wir Sie auf das allgemeine Alumninetzwerk der TU Dresden hinweisen.