FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR MASSNAHMEN ZUR UMSETZUNG DES GLEICHSTELLUNGSAUFTRAGES
Die Angehörigen der Fakultät Psychologie können Anträge stellen auf eine finanzielle Unterstützung von Aktivitäten, die der Umsetzung des Gleichstellungsauftrages an der Fakultät dienen. Die Ziele, die mit diesen Mitteln verfolgt werden sollen, sowie die erforderlichen Schritte von der Antragstellung bis zur Leistungsabrechnung findet man in den Richtlinien für die Arbeit mit Gleichstellungsmitteln im Bereich Mathematik und Naturwissenschaften. Für die Antragstellung und für eine abschließende Abrechnung des Erfolgs der Aktivität sind die entsprechenden Formulare auszufüllen und per E-Mail an die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät UND die Gleichstellungsbeauftragte des Bereiches zu senden. Die Anträge können nur dann bearbeitet werden, wenn eine persönliche Einwilligung in die Datenschutzerklärung abgegeben wird!
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Gleichstellungsbeauftragten des Bereiches Mathemathik und Naturwissenschaften.
Die Gruppe aller Gleichstellungsbeauftragten wird auch über solche Anträge beraten, die einen "Ausgleich von Corona-bedingten Ungleichheiten" zum Ziel haben. Wenn sich Ihr Antrag vor allem darauf bezieht, dann tragen Sie bitte in das Antragsformular das „Ziel 10“ ein.
Im gesamten Bereich Mathematik und Naturwissenschaften stehen auch dieses Jahr wieder insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung. Alle Antragstellerinnen und Antragsteller werden durch die GB über die Bewilligung der Mittel sowie über die Vorgehensweise zu Erlangung der Mittel informiert.