Gleichstellungsmittel
Inhaltsverzeichnis
Die Angehörigen des Bereichs Mathematik und Naturwissenschaften können Anträge auf eine finanzielle Unterstützung von Aktivitäten stellen, die der Umsetzung des Gleichstellungsauftrages im Bereich dienen.
Hierfür stehen im Jahr 2025 insgesamt 38.000 Euro zur Verfügung.
Es gibt vier Vergaberunden im Jahr, die Deadlines sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Achtung: Ab 2026 verschieben sich die Deadlines auf 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober.
Beispiel für bisher geförderte Projekte
Einen Antrag auf Gleichstellungsmittel stellen
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1. |
Prüfen Sie, ob die geplante Aktivität zu einem der in den Richtlinien genannten Ziele für die Arbeit mit Gleichstellungsmitteln passt. Eventuell ist auch ein Blick in die Kriterien, die wir bei der Vergabe von Gleichstellungsmitteln anwenden, hilfreich. Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und des Bereichs helfen bei Fragen gerne weiter. |
| 2. | Füllen Sie das Antragsformular in der aktuellen Fassung am Computer aus und lesen Sie die Datenschutzerklärung. Bei größeren Aktivitäten ist zusätzliches Begleitschreiben mit einer detaillierteren Kostenaufstellung sinnvoll. Schicken Sie dann alle Unterlagen per Email an die Gleichstellungsbeauftragten Ihrer Fakultät. |
| 3. | Nach den Vergabedeadlines beraten die (stellvertretenden) Gleichstellungsbeauftragten gemeinsam über die Mittelvergabe. Sie werden im Anschluss durch dieGleichstellungsbeauftragten Ihrer Fakultät über die Entscheidung informiert. |
| 4. | Umsetzung der Aktivität. Wir wünschen gutes Gelingen. |
| 5. | Nach Beendigung der Aktivität rechnen Sie die Kosten zunächst normal mit der Universitätsverwaltung ab. Danach füllen Sie den Abschlussbericht der Aktivität aus und schicken ihn per Email an die Gleichstellungsbeauftragte Ihrer Fakultät. |
Ergebnis der letzten Vergaberunde
Am 4.12.2025 haben die Gleichstellungsbeauftragten der fünf Fakultäten und des Bereichs sich über insgesamt 2 Anträge beraten und insgesamt wurde eine Fördersumme von 2.500 EUR bewilligt. Wie immer wurde gründlich geprüft, dass die geplanten Maßnahmen unseren Richtlinien für die Mittelvergabe entsprechen.
Aus der Fakultät Biologie lag dieses Mal kein Antrag vor.
Aus der Fakultät Chemie und Lebensmittelchemie lagen zwei Anträge vor, einer für einen Zuschuss zu einer FSR-Fahrt, der auf 2026 vertagt wurde, und einer für einen Zuschuss zur Einrichtung von Ruheräumen, damit Student:innen und Mitarbeiter:innen auch während Menstruation oder Schwangerschaft möglichst biel am Uni-Alltag teilnehmen können. Für diesen Antrag wurden 2.500 EUR bewilligt.
Aus der Fakultät Mathematik lag dieses Mal kein Antrag vor.
Aus der Fakultät Physik lag dieses Mal kein Antrag vor.
Aus der Fakultät Psychologie lag dieses Mal kein Antrag vor.
Aus dem Bereich MN lag dieses Mal kein Antrag vor.
Jahresbericht 2025
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 45 Anträge auf Unterstützung durch Gleichstellungsmittel gestellt und eine Fördersumme von insgesamt 31.320 EUR bewilligt. Nachfolgend ein paar Eckdaten zu diesen 45 Anträgen.
Wie bisher stellen Anträge zur individuellen Förderung einer Person die Mehrheit von 58%, wobei dieser Anteil im Vergleich zu 2024 ungefähr gleich geblieben ist.
Die geförderten Maßnahmen lassen sich grob in die sieben Kategorien "Reiseaktivitäten", "Organisation von Veranstaltungen", "eigene Stelle", "SHK/WHK für Forschungsprojekt", "Forschung", "Lehre" und "Anschaffung" einteilen. Hier waren 2025, wie auch in den Vorjahren, Reiseaktivitäten die häufigste geförderte Maßnahme. Die Beaobachtung aus 2024, dass vermehrt Anträge für die Organisation von Veranstaltungen gestellt werden, hat sich auch 2025 wieder bestätigt.
Wenn wir die Maßnahmen hingegen danach einteilen, welche Personengruppe dadurch gefördert wird, sehen wir die Gruppen "HSL", "Postdocs", "Promovierende", "Studierende", "Schüler:innen", "MTV" und "mehrere Personengruppen gleichzeitig". Am häufigsten wurden 2025 Anträge zur Förderung von Studierenden gestellt, mit etwas Abstand gefolgt von Anträgen zur Förderung von mehreren Personengruppen, Postdocs und Promovierenden. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2025 deutlich mehr Anträge zur Förderung von mehreren Personengruppen, die in der Regel von Studierenden gestellt wurden.
Schließlich wollen wir noch einen Blick darauf werfen, welche der 10 Gleichstellungsziele aus dem Gleichstellungskonzept des Bereichs besonders oft in Anträgen genannt wurden. Die Graphik stellt die Zahlen auf Basis der Anträge dar, wobei in den Anträgen in der Regel mehrere Ziele gleichzeitig angegeben wurden. Das am häufigsten genannte Ziel war 2025 mit Abstand Ziel 2, die Förderung der Karriere von Wissenschaftlerinnen. Danach folgte mit leichtem Abstand Ziel 4 (Förderung von unterräpresentierten Studierendengruppen). Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2025 deutlich mehr Anträge zu Ziel 1 (Erhöhung des Anteils an Wissenschaftlerinnen) und deutlich weniger Anträge zu Ziel 5 (Inklusion).
Gesammelte Dokumente für einen Antrag auf Gleichstellungsmittel
- Richtlinien für die Verwendung der Gleichstellungsmittel (erste Fassung vom 03.01.2018, letzte Überarbeitung vom 24.06.2020 in Reaktion auf die Corona-Pandemie)
- Kriterien für die Vergabe von Gleichstellungsmitteln (aktuelle Fassung vom 22.05.2023)
- Antragsformular (aktuelle Fassung vom 22.11.2024)
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Datenschutzerklärung (aktuelle Fassung vom 21.06.2022)
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Abschlussbericht (aktuelle Fassung vom 25.04.2023)