Gleichstellungsmittel
Inhaltsverzeichnis
Die Angehörigen des Bereichs Mathematik und Naturwissenschaften können Anträge auf eine finanzielle Unterstützung von Aktivitäten stellen, die der Umsetzung des Gleichstellungsauftrages im Bereich dienen.
Hierfür stehen im Jahr 2024 insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung.
Es gibt vier Vergaberunden im Jahr, die Deadlines sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Beispiel für bisher geförderte Projekte
Einen Antrag auf Gleichstellungsmittel stellen
1. |
Prüfen Sie, ob die geplante Aktivität zu einem der in den Richtlinien genannten Ziele für die Arbeit mit Gleichstellungsmitteln passt. Eventuell ist auch ein Blick in die Kriterien, die wir bei der Vergabe von Gleichstellungsmitteln anwenden, hilfreich. Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und des Bereichs helfen bei Fragen gerne weiter. |
2. | Füllen Sie das Antragsformular in der aktuellen Fassung am Computer aus und lesen Sie die Datenschutzerklärung. Bei größeren Aktivitäten ist zusätzliches Begleitschreiben mit einer detaillierteren Kostenaufstellung sinnvoll. Schicken Sie dann alle Unterlagen per Email an die Gleichstellungsbeauftragten Ihrer Fakultät. |
3. | Nach den Vergabedeadlines beraten die (stellvertretenden) Gleichstellungsbeauftragten gemeinsam über die Mittelvergabe. Sie werden im Anschluss durch dieGleichstellungsbeauftragten Ihrer Fakultät über die Entscheidung informiert. |
4. | Umsetzung der Aktivität. Wir wünschen gutes Gelingen. |
5. | Nach Beendigung der Aktivität rechnen Sie die Kosten zunächst normal mit der Universitätsverwaltung ab. Danach füllen Sie den Abschlussbericht der Aktivität aus und schicken ihn per Email an die Gleichstellungsbeauftragte Ihrer Fakultät. |
Ergebnis der letzten Vergaberunde
Am 23.08.2024 haben die Gleichstellungsbeauftragten der fünf Fakultäten und des Bereichs sich über insgesamt 11 Anträge beraten und insgesamt wurde eine Fördersumme von 5.980 EUR bewilligt. Wie immer wurde gründlich geprüft, dass die geplanten Maßnahmen unseren Richtlinien für die Mittelvergabe entsprechen.
Aus der Fakultät Biologie lagen drei Anträge vor, alle drei für einen Zuschuss zu Reisekosten. Hierfür wurden insgesamt 1.3800 EUR bewilligt.
Aus der Fakultät Chemie und Lebensmittelchemie lagen dieses Mal ein Antrag für einen Zuschuss zu Reisekosten vor. Hierfür wurden 500 EUR bewilligt.
Aus der Fakultät Mathematik lagen drei Anträge vor, zwei für einen Reisekostenzuschuss und einer für einen Zuschuss zum Erstsemester-Mentoringprogramm. Hierfür wurden insgesamt 1.800 EUR bewilligt.
Aus der Fakultät Physik lagen drei Anträge vor, zwei für Reisekostnezuschüsse für die Teilnahme am femtec-Programm und einer für das FLINTA*-Frühstück. Hierfür wurden insgesamt 1.800 EUR bewilligt.
Aus der Fakultät Psychologie lag ein Antrag vor, ebenfalls für einen Reisekostenzuschuss zur Teilnahme am femtec-Progamm.Hierfür wurden 500 EUR bewilligt.
Aus dem Bereich MN lag dieses Mal kein Antrag vor.
Jahresbericht 2023
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 35 Anträge auf Unterstützung durch Gleichstellungsmittel gestellt und eine Fördersumme von insgesamt 36.924 EUR bewilligt. Nachfolgend ein paar Eckdaten zu diesen 35 Anträgen.
Wie schon in 2022 ist die Anzahl der Anträge mit einem Corona-Bezug weiter gesunken auf nur noch 6%. Wie bisher stellen aber Anträge zur individuellen Förderung einer Person die deutliche Mehrheit von 63%, wobei dieser Anteil im Vergleich zu 2022 leicht gesunken ist.
Die geförderten Maßnahmen lassen sich grob in die sechs Arten "Dienstreise", "Vernetzungsveranstaltung", "Weiterbildungsveranstaltung", "SHK/WHK für Forschungsprojekt", "wissenschaftliche Studie" und "Anschaffung von Gegenständen" einteilen. Hier ist die Dienstreise die häufigste geförderte Maßnahme, gefolgt mit deutlichem Abstand von Vernetzungsveranstaltungen, Weiterbildungsveranstaltungen und SHK/WHK-Mitteln, wobei die letzten drei ungefähr gleich häufig waren.
Wenn wir die Maßnahmen hingegen danach einteilen, welche Personengruppe dadurch gefördert wird, sehen wir die fünf Gruppen "Postdocs", "Promovierende", "Studierende", "Schüler:innen" und "mehrere Personengruppen gleichzeitig". Am häufigsten wurden Anträge zur Förderung von Promovierenden gestellt, mit deutlichem Abstand gefolgt von Anträgen zur Förderung von mehreren Personengruppen und zur Förderung von Postdocs.
Schließlich wollen wir noch einen Blick darauf werfen, welche der 10 Gleichstellungsziele aus dem Gleichstellungskonzept des Bereichs besonders oft in Anträgen genannt wurden. Die Graphik stellt die Zahlen auf Basis der Anträge dar, wobei in den Anträgen teilweise recht großzügig mehrere Ziele gleichzeitig angegeben wurden. Das am häufigsten genannte Ziel ist mit Abstand Ziel 2, die Förderung der Karriere von Wissenschaftlerinnen. Danach folgen Ziel 8 (Verankerung der Gleichstellungsarbeit in den Fakultäten und dem Bereich MN) und Ziel 4 (Förderung von unterrepräsentierten Studierendengruppen) . Es gab 2023 keinen Antrag zu Ziel 3 (Unterstützung bei Gremienarbeit) und nur einen Antrag zu Ziel 5 (verbesserte Inklusion von Menschen mit Behinderungen).
Gesammelte Dokumente für einen Antrag auf Gleichstellungsmittel
- Richtlinien für die Verwendung der Gleichstellungsmittel (erste Fassung vom 03.01.2018, letzte Überarbeitung vom 24.06.2020 in Reaktion auf die Corona-Pandemie)
- Kriterien für die Vergabe von Gleichstellungsmitteln (aktuelle Fassung vom 22.05.2023)
- Antragsformular (aktuelle Fassung vom 22.11.2024)
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Datenschutzerklärung (aktuelle Fassung vom 21.06.2022)
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Abschlussbericht (aktuelle Fassung vom 25.04.2023)