Therapieangebot
Kognitive Verhaltenstherapie
Die Grundlage unserer therapeutischen Arbeit ist die kognitive Verhaltenstherapie (KVT). Die KVT ist ein wissenschaftlich fundierter Psychotherapieansatz. Ihre Wirksamkeit wurde in zahlreichen Studien über die ganze Bandbreite psychischer Störungen belegt. Die Behandlung basiert darauf, dass das Erleben und Verhalten eines Menschen durch Lernerfahrungen im Laufe des Lebens geprägt wird. Eine psychische Störung kann dann entstehen, wenn die erlernten Muster im aktuellen Lebensumfeld problematisch oder unangemessen sind. In der Folge entsteht häufig starker Leidensdruck.
Wir helfen Ihnen zunächst dabei zu verstehen, wie Ihre Probleme entstanden sind und warum sie bestehen bleiben, obwohl Sie vielleicht schon verschiedene Lösungsversuche unternommen haben. Daraus entwickeln wir gemeinsam Bewältigungs- und Veränderungsstrategien, die für Ihre spezielle Problemlage hilfreich sind. Das sind beispielsweise Methoden der Selbststeuerung, Reizkonfrontationstechniken, Rollenspiele oder kognitive Verfahren. Ziel ist es, hilfreiche Erlebens- und Verhaltensmuster zu erarbeiten, auszuprobieren und dauerhaft im Alltag zu verankern.
Besonders wichtig für die Therapie ist dabei Ihre aktive Mitarbeit in den Sitzungen und darüber hinaus im Alltag. Häufig vereinbaren wir Übungen, die Sie zwischen den Sitzungen selbstständig durchführen, um neue Erfahrungen zu machen und um das Erlernte zu stabilisieren. Wir möchten Sie damit selbst zum Experten oder zur Expertin für Ihre Probleme und die richtigen therapeutischen Maßnahmen machen. Im Verlauf der Therapie nehmen wir uns darum immer mehr zurück. Nach Abschluss der Therapie haben Sie nur noch in großen Abständen Kontakt mit uns, um den Therapieerfolg auch langfristig zu sichern.
Wenn Sie sich allgemein über Psychotherapie informieren wollen, empfehlen wir die Webseite der Bundespsychotherapeutenkammer Wege zur Psychotherapie (https://www.wege-zur-psychotherapie.org/).
Erwachsene
Das Therapieangebot der UFP richtet sich an alle Betroffenen, die unter psychischen Belastungen leiden und deshalb in ihrer Lebensqualität eingeschränkt sind. Wir bieten Verhaltenstherapie für alle psychischen Störungen bei denen Psychotherapie indiziert ist, beispielsweise Angststörungen, Phobien und Panikstörungen, Zwangsstörungen, Reaktionen auf schwere Belastungen (Posttraumatische Belastungsstörung) und Anpassungsstörungen, Depressive Störungen, Bipolare Störungen, Körperliche Erkrankungen mit psychischen Begleit- und Folgeerscheinungen, Essstörungen, Substanzstörungen und abhängige Verhaltensweisen, Schizophrenie und psychotische Störungen (nach der Akutphase), Störungen des Sozialverhaltens und Impulskontrolle, Persönlichkeitsstörungen
Kinder und Jugendliche
Wir behandeln Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 21 Jahren. Die Behandlung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit unter anderem folgenden Problemen: Ängste (z. B. Trennungsängste, soziale Ängste, Schul- und Leistungsängste, Panikstörung und Generalisierte Angststörung), Depression, Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen (Aufmerksamkeitsdefizitstörungen ohne und mit Hyperaktivität), Emotionale Folgeprobleme bei Teilleistungsstörungen, Essstörungen (Bulimie, Anorexie), Einnässen und Einkoten nach dem 5. Lebensjahr, Zwänge, Tic-Störungen, Oppositionell-trotziges Verhalten Anpassungsstörungen als Reaktion auf schwierige lebensgeschichtliche Ereignisse, Traumatische Ereignisse, Emotionale Belastungen durch Trennung der Eltern, Ein- und Durchschlafstörungen.
Patienten mit akuter Suizidgefährdung, psychotischen Symptomen oder tiefgreifenden Entwicklungsstörungen (Autismus-Spektrum-Störung) können an der Ambulanz nicht behandelt werden.
Eltern sind als wichtige Bezugspersonen in der Regel am therapeutischen Prozess beteiligt. Ihre Unterstützung ist oft hilfreich, um die Therapieziele zu erreichen. In manchen Fällen sind die Eltern in den Therapiestunden direkt dabei, in anderen gibt es gesonderte Elterntermine. Je jünger ein Kind ist, desto häufiger werden die Eltern mit eingeladen. Bei Jugendlichen ab 15 Jahren kann die Therapie auch ohne Einbezug der Eltern stattfinden. Wenn Eltern sich das Sorgerecht für ihr Kind teilen, müssen zwingend beide Elternteile in die Behandlung einwilligen. Das gilt auch dann, wenn sie getrennt leben oder geschieden sind. Elternteile ohne Sorgerecht müssen der Behandlung dagegen nicht zustimmen. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen sich auch eigenständig für eine Psychotherapie in unserer Ambulanz entscheiden. Die Zustimmung der Eltern oder Sorgeberechtigten ist dann nicht ausdrücklich erforderlich.