Studieren im Ausland
Inhaltsverzeichnis
STUDIEREN IM AUSLAND
Neuigkeiten
- Fakultätsspezifische Erasmus-Infoveranstaltung (Studium + Praktikum) am 02.12.2024 via Zoom. Nähere Infos dazu hier.
- Sie haben am 02.12.2024 abends keine Zeit oder möchten uns in Person bei einem Snack und Getränk kennen lernen? Am 15.01.2025 18:30-21:00 Uhr findet die bereichsweite Mobility Party statt. [Ort noch bekannt zu geben]
- Weitere Informationen zu Auslandsaufenthalten gibt es am 12.12.2024 am international day. Weitere Informationen dazu hier.
- Neue Kooperation mit der Universität Genua gestartet. Ansprechpartnerin: Judith Josupeit
- Neue Kooperation in mit der University of South Bohemia in České Budějovice (Budweis) gestartet: erforderlicher Sprachnachweis English (Level B2) Ansprechpartner: Philipp Kruse.
- Neuigkeiten und allgemeine Informationen jetzt jederzeit auch offline und zum Mitnehmen erhältlich. Der Aushang Internationales befindet sich im BZW neben Raum A222!
- Informationen zum Forschungsaufenthalt in Sydney finden Sie hier
- Informationen zu Praktika im Ausland finden Sie beim Leonardo Büro Sachsen -> Leonardo-Büro Sachsen – Stipendien für Auslandspraktika (tu-dresden.de)
Ansprechpersonen
Allgemeinen Studierendenanfragen richten Sie bitte an unsere SHK Eva Maria Helminger
ERASMUS Sprechstunde Freitags 13 -14 Uhr
Stellen Sie Ihre Fragen zum Bewerbungsprozess (z.B. Mobility Online, Sprachnachweisen, dem Learning Agreement etc.) und bekommen Sie eine individuelle Beratung erhalten. Gerne auch via Zoom
Wenden Sie sich per Mail an unsere SHK, nennen Sie gern stichpunktartig Ihre Fragen bzw. Beratungswünsche sowie Ihren Studiengang und Ihre Erstwunsch-Gasthochschule.
ERASMUS-Koordinator*innen der Fakultät Psychologie und damit Ansprechpartner:innen für Fragen rund ums Studium im Ausland sind Judith Josupeit und Philipp Kruse.
Für Psychologie-Studierende der TU Dresden stehen jährlich ERASMUS+ Austauschplätze zur Verfügung.
Alle Partner-Universitäten, zugehörige Ansprechpartner:innen sowie weitere Infos wie z.B. sprachliche Anforderungen und Links zur Website der Partnerhochschulen finden Sie über das Mobility Online Portal. Über die Suchmaske können Sie filtern. Neben den angezeigten Partnerhochschulen finden Sie ein kleines Infosymbol "i". Wenn Sie darauf klicken, finden Sie weitere Informationen zur Partnerschaft und Zuständigkeiten.
Wir haben für Sie eine fakultätsinterne Übersicht zu den Austauschuniversitäten, Sprachniveaus und Ansprechpartnern erstellt.
In der Übersicht zu den Masterprogrammen können Sie sich zur fachlichen Ausrichtung unserer Partner informieren.
Über das ERASMUS+ weltweit Programm gibt es für hoch qualifizierte Studierende der Fakultät Psychologie einen Platz an der University of Sydney, Australien. Dabei handelt es sich um einen forschungsorientierten Aufenthalt. Bei ernsthaftem und informiertem Interesse vereinbaren Sie bitte vor einer Bewerbung über das Mobilty Online Portal einen persönlichen Termin mit Prof. Susanne Narciss um Ihre Forschungsideen vorzustellen.
Es gelten die allgemeinen Kriterien zur Bewerberauswahl (siehe unten) sowie zusätzlich das Kriterium: forschungsbezogene Eignung.
Bewerbung
Fristen & Zeitablaufplan
Die Bewerbungsfrist für das akademische Jahr 2025-2026 (d.h. Bewerbungen für WS 25/26 und SS 2026) endet am 15.03.2025.
Es ist grundsätzlich sinnvoll, ungefähr 1 Jahr im Voraus mit der Planung zu beginnen und während dieser Zeit auf Informationsveranstaltungen in der Fakultät und im Akademischen Auslandsamt der TU Dresden zu achten. Hier finden Sie den aktuellen Zeitablaufplan für ERASMUS Bewerber:innen für das europäische Ausland.
Teilnahmevoraussetzungen
Um am ERASMUS-Programm teilzunehmen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind an der TU Dresden als Student:in (einschließlich Promotionsstudium) immatrikuliert und absolvieren ein vollständiges Studium, welches zu einem anerkannten Abschluss führt.
- Mindestens das erste Studienjahr muss erfolgreich abgeschlossen sein (gilt nicht für Masterstudierende).
- Für das betreffende Studienjahr und den Fachbereich existiert ein gültiges bilaterales ERASMUS-Abkommen mit der Partnerhochschule.
- Sie haben ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden (meist ist B1 oder B2 Level nötig).
Bewerbungsprozess
Der Bewerbungsprozess verläuft vollständig online über das Mobility Online Portal. Nur wenn Sie dort alle Prozessschritte rechtzeitig abschließen, kann Ihre Bewerbung bei der Platzvergabe berücksichtigt werden. Im Leitfaden Erasmus+ Bewerbung Mobility online werden dir die einzelnen Schritte anschaulich vorgestellt und erläutert.
Die folgenden Unterlagen werden im Laufe der Bewerbung benötigt und können über das Portal online eingereicht werden:
- Sprachnachweise zur Unterrichtssprache der Gasthochschule auch für Zweit- und Drittwunsch!
- Entwurf des Learning Agreement (LA)- Studienvorhaben/Kursplanung für die Gasthochschule – für Ihren Erstwunsch! Das LA sollte 30 ECTS pro Semester umfassen und mindestens die Hälfte der ECTS müssen durch fachbezogene, d.h. Psychologie nahe, Module erworben werden. Die Unterschriften der Verantwortlichen benötigen Sie für den ersten Entwurf in der Bewerbung noch nicht. Das Team der Erasmus-Koordination hat ein Dokument als Orientierungshilfe mit Tipps für das Erstellen des Learning Agreements entwickelt. Bei weiteren Fragen zum LA kontaktieren Sie bitte das SHK Team oder die verantwortlichen Koordiantor:innen
- Nachweise über Ihre akademischen Leistungen und den bisherigen Studienerfolg (z. B.: Kopie des Bachelorzeugnisses/ vom Prüfungsamt digital signiertes, aktuelles Transcript of Records)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben (max. 1 Seite), auch für Zweit- und Drittwunsch in einem Dokument möglich
FAQ-Unterlagen
Es ist nur ein Motivationsschreiben nötig und dieses soll die Länge von einer A4-Seite nicht überschreiten. Es ist dabei Ihnen überlassen, ob Sie sich inhaltlich vollständig bzw. primär auf Ihren Erstwunsch fokussieren oder aber auf Ihren Zweit- und/oder Drittwunsch ebenfalls eingehen. Das können Sie anhand Ihrer persönlichen Prioritäten selbst entscheiden.
Enthalten sollte es eine kurze Anrede an den zuständige/n Koordinator/Koordinatorin und ansonsten Ihre Beweggründe, warum Sie sich diese Uni ausgesucht haben. Falls Ihnen beispielsweise egal ist, ob Sie Ihren Erst-, Zweit- oder Drittwunsch bekommen, dann können Sie das gerne in Ihr Schreiben einfügen und wir berücksichtigen das. Also schreiben Sie gerne alle Ihre Präferenzen rein, auch Ihre Vorhaben für die Zukunft (z.B. Besuch eines Sprachkurses, etc.) oder auch Dinge, die Ihnen einen "Vorteil" verschaffen könnten, z.B. wenn Sie vorhaben, in Ihrer ausgewählten Stadt an einem Projekt teilzunehmen, wenn Sie dort Leute kennen, etc.
Schreiben Sie gern alles rein, wovon Sie denken, es könnte wichtig sein, dabei sind Ihnen keine Grenzen gesetzt!
Für uns ist es ausreichend, wenn Sie Ihr Motivationsschreiben in deutscher Sprache schreiben.
Von der Fakultät Psychologie werden folgende Sprachnachweise für Ihre Bewerbung akzeptiert, z.B.:
- Das Abiturzeugnis; nicht älter als 2 Jahre, idealerweise mit Angabe des Sprachniveaus
- TUD Zertifikate, TUDIAS , Sprachkurse im Ausland, TOEFL-Test; nicht älter als 2 Jahre
- lebenslang gültige Zertifikate wie DELF
Die Fakultät Psychologie akzeptiert auch einen Teilnahmeschein zum Pflichtmodul „Einführung in die Berufs- und Wissenschaftssprache Englisch“ ausgestellt durch TUDIAS/TU Dresden und unter Angabe des Niveaus.
Möglich ist jedoch, dass u.U. die Partneruni ein offizielles Zertifikat verlangt. Am besten Sie informieren sich schon einmal parallel und unabhängig vom Bewerbungsprozess hier, ob bestimmte Sprachnachweise gefordert werden und wenn ja welche. Wenn nötig können Sie dann nach erfolgreicher Platzvergabe (Nominierung) einen anderen offiziellen Sprachnachweis an die Partneruni nachreichen.
Ihr Sprachnachweis sollte prinzipiell nicht älter als 2 Jahre sein. Sie können sich auch mit älteren Sprachnachweisen für die jetzige Förderperiode bewerben. Allerdings wird nach Ablauf der 2 Jahre das Sprachniveau pro Jahr um jeweils ein Niveau heruntergestuft. Wenn z.B. ein C1 Sprachnachweis 3 Jahre alt ist, würde er nun als B2 Niveau gelten. Bitte stellen Sie für Ihre Bewerbung die Gültigkeit Ihres Sprachnachweises sicher und das benötigte Niveau (entsprechend unserer Regelung).
Das Abiturzeugnis kann nur als Sprachnachweis eingereicht werden, wenn das entsprechende Sprachlevel auch draufsteht. Weiterhin sollte der Nachweis auch nicht älter als 2 Jahre sein. Es kann sein, dass die Auslandsuni trotzdem einen Nachweis verlangt. Informieren Sie sich daher selbstständig und rechtzeitig auf der Internetseite der Auslandsuni, damit Sie evtl. geforderte Nachweise noch nachholen können.
Das Niveau in der Unterrichtssprache, der Sie realistischerweise folgen können, müssen Sie grundsätzlich zur Bewerbung nachweisen.
Falls Sie sich für eine Partneruniversität entscheiden sollten, bei der Sie das geforderte Sprachniveau noch nicht erreicht haben, besteht auch die Möglichkeit Sprachnachweise nachzureichen. Die Nachreichung sollte bestenfalls bis Ende der Nominierungsfrist der Gasthochschule erfolgen. Dabei können Sie in der Bewerbung neben Ihrem aktuellen Sprachnachweis zum Beispiel die Anmeldebestätigung zum Sprachkurs für das nächsthöhere Niveau hochladen und Ihr geplantes Vorgehen kurz erläutern (z.B. im Motivationsschreiben). Geben Sie aber nur das zum Zeitpunkt der Bewerbung tatsächlich nachweisbare Sprachniveau bei der Dateneingabe an.
Normalerweise reicht ein Semester Sprachkurs nicht aus, um eine Sprache zu erlernen und in dieser an einer Hochschule dem Lehrstoff zu folgen. Ob Sie sich selbst fit fühlen um auf dem geforderten Niveau der Unterrichtssprache zu folgen, kann ich Ihnen nicht beantworten. Bitte bedenken Sie, dass Sie wissenschaftlichen Inhalten folgen wollen, wenn Sie im Ausland in einer anderen Unterrichtssprache studieren.
Bitte beachten Sie auch, dass wir vorzugsweise Studierende für die Gastuniversität auswählen, welche die Voraussetzungen alle schon erfüllen.
Bei nachweisbarem Auslandsaufenthalt ab 6 Monaten im Land der Zielsprache kann im Einzelfall ein Sprachlevel „gutgeschrieben werden“.
Also ist der Sprachnachweis 1 Jahr zu alt (Abzug 1 Level) aber es gibt ein 6 Monatiges Auslandspraktikum/ Au Pair etc. im Land der Zielsprache, wird 1 Level drauf gelegt und der Studierende erfüllt ggf. die Sprachanforderung.
Dies ist eine „Einzelfallprüfung“ hinsichtlich des Nachweises dieses Auslandsaufenthaltes. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich weiterhin der TUDIAS Sprachtest.
Falls Sie einen neuen gültigen Nachweis benötigen, wäre die schnellste/günstigste Möglichkeit hier einen Sprachtest beim TUDIAS Institut abzulegen. Sie können sich auf das gewünschte Niveau testen lassen (einmalige Kosten von 35€, Dauer ca. 1h.) Zurzeit werden die Tests Online durchgeführt und einen Termin erhält man in der Regel innerhalb einer Woche. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.sprachausbildung.tu-dresden.de/anmeldung/sprachtest-daad/).
Wenn Sie für einen ERASMUS-Platz ausgewählt und nominiert werden, sind im Zuge der Registrierung an der Partnerhochschule Anmeldeunterlagen einzureichen. Dabei kann in einigen Fällen dann ein Sprachzertifikat in der Unterrichtssprache nötig sein.
Für Ihre Bewerbung bei uns reicht die Leistungsbescheinigung in deutscher Sprache.
Wenn Sie im Bewerberauswahlprozess den Platz bekommen, werden Sie nominiert und es werden dann möglicherweise weitere/ andere Nachweise für Ihre Registrierung an der Gasthochschule benötigt, also vielleicht auch eine Leistungsnachweis in englischer Sprache.
Dies werden Sie dann im Falle aber rechtzeitig erfahren.
In diesem Fall reicht es, wenn Sie das Bachelorzeugnis einreichen. Falls bis zur Bewerbungsfrist dann schon Noten einsehbar sind, können Sie gern einen Ausdruck davon einreichen.
Kriterien bei der Bewerberauswahl
Die Auswahl an der Fakultät Psychologie für das ERASMUS+ Programm erfolgt basierend auf folgenden Kriterien:
- Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
- Sprachkenntnisse
- Motivation & Begründung
- Akademische Leistung
- Ehrenamtliches/ gesellschaftliches Engagement
- Interkulturelles Wissen und Vorbereitung für den Aufenthalt an der Gastuni
FAQ-Bewerbung
Für Nicht-EU Auslandssemester (mit Ausnahme der Schweiz) bewerben Sie sich für das TU Dresden Weltweit Programm. Dies funktioniert ebenso über das Mobility Online Portal. Ansprechpartnerin für Fragen zu Nicht-EU Auslandssemester stellen Sie bitte Frau Vivien Kluge aus dem International Office (Website des IO).
Die Entscheidung für ein Urlaubssemester während eines ERASMUS-Aufenthalts ist natürlich individuell zu treffen.
Allerdings gibt es unseres Wissens nach einige Vorteile, die ein Urlaubssemester bietet.
- Ein Semester, in dem eine Beurlaubung vorliegt, zählt nicht als Fachsemester.
- In einem Beurlaubungssemester sind Sie nicht verpflichtet Prüfungsleistungen zu erbringen.
Allerdings besteht auch im Beurlaubungssemester die Möglichkeit, Studien- und Prüfungsleistungen abzulegen. - Bei einer Beurlaubung aufgrund eines Auslandsaufenthalt wird weiterhin Kindergeld/BAföG gezahlt.
- Sie würden sich wahrscheinlich den Semesterbeitrag sparen.
Für die Beantragung einer Beurlaubung müssen Sie Ihre Antragsdaten online im selma-Studierendenportal im Menü unter [Studienorganisation] und [Antragsübersicht] eingeben. Danach müssen Sie sich das Formular ausdrucken, unterschreiben und an das Immatrikulationsamt senden.
Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite:
https://tu-dresden.de/studium/im-studium/studienorganisation/beurlaubung
Das ist individuell sehr unterschiedlich und hängt davon ab, wie viele Module Sie in den Semestern verplant haben. Wenn Sie den regulären Modulempfehlungen folgen, dann eignet es sich im 4. Semester (Master) bzw. 6. Semester (Bachelor) sehr gut, da die Master- bzw. Bachelorarbeit auch im 5. Bzw. 7. Semester belegbar ist.
Die Frist für die Bewerbung auf ein Auslandsemester mit dem ERASMUS+ Programm ist der 15.03. Diese Frist gilt für das folgende Wintersemester und das darauffolgende Sommersemester.
Es gibt allerdings eine zweite Bewerbungsphase, in der Restplätze (siehe Restplätze) vergeben werden. Die Frist ist meist Anfang September und dementsprechend können Sie sich hier nur für das Sommersemester bewerben.
Das Learning Agreement eines fachfremden Bewerbers wird prinzipiell vom Fachbereich des Bewerbers betreut und unterschrieben. Wenn es gelingt, einen fachfremden Bewerber zu entsenden, muss er einen Großteil der Kurse aus seinem eigenen Fachbereich ablegen, so wie es den Regeln im ERASMUS Programm entspricht.
Demnach Sie könnten dennoch psychologische Inhalte für Ihr Learning Agreement wählen, wenn der Aufenthalt genehmigt werden sollte.
Achten Sie bitte bei der Bewerbung im Moblity Online Portal auf das Vorgehen für fachfremde Bewerbungen. Sie können im Portal Ihren (fachfremden) Erstwunsch auswählen und sich auf diesen bewerben. Die fachfremde Bewerbung können Sie im Online-Formular angeben und in Ihrem Zweit- und Drittwunsch ein weiteres Fach (oder zwei weitere Fächer) angeben, von dem Sie dann Austauschmöglichkeiten auswählen können.
An sich ist Ihr Vorhaben als fachfremde Bewerberin über die Fakultät Psychologie möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die Lehrkapazität der Fachrichtung Psychologie für Sie freigegeben wird, was nicht verpflichtend ist, denn der Vertrag besteht ja prinzipiell für Psychologie Studierende.
Sie müssten bedenken, dass Sie als fachfremde Bewerberin ggf. Nachteile bei der Platzvergabe haben werden. Gewöhnlich werden Plätze nur an fachfremde Bewerber:innen vergeben, wenn diese nicht bereits durch Studierende des vertraglichen Fachbereichs genutzt werden.
Sie könnten als fachfremde Bewerberin auch EU-weit über Mobility Online ohne den Fachrichtungs-Filter suchen. Wenn Sie in eine bestimmte Stadt/Land wollen, können Sie auf Mobility Online einsehen, welche Fachrichtungen eine Kooperation mit der gewünschten Universität haben. Sie könnten sich dann fachfremd (also über eine andere Fakultät) bewerben. Voraussetzung ist jedoch, dass die Lehrkapazität von der gewählten Fachrichtung für Sie freigegeben wird, was nicht verpflichtend ist, da dies laut Kooperationsvertrag nicht festgeschrieben ist. Der Vertrag besteht ja mit der anderen Fachrichtung und nicht der Psychologie. Sie müssten sich also an die verantwortlichen Koordinator:innen (siehe Mobility Online) wenden.
Sie müssen jedoch bedenken, dass Sie als fachfremde Bewerberin ggf. Nachteile bei der Platzvergabe haben werden. Gewöhnlich werden Plätze nur an fachfremde Bewerber:innen vergeben, wenn diese nicht durch Studierende des vertraglichen Fachbereichs genutzt werden. D.h. Studierende der Forstwissenschaften werden bei der Platzvergabe für Helsinki sicherlich bevorzugt ein Platzangebot bekommen.
Achten Sie bitte bei der Bewerbung im Mobility Online Portal auf das Vorgehen für fachfremde Bewerbungen. Sie können im Portal Ihren (fachfremden) Erstwunsch auswählen und sich auf diesen bewerben. Die fachfremde Bewerbung können Sie im Online-Formular angeben und in Ihrem Zweit- und Drittwunsch ein weiteres Fach (oder zwei weitere Fächer) angeben, von dem Sie dann Austauschmöglichkeiten auswählen können
Für das Bewerbungsverfahren um Restplätze gilt das gleiche wie für das reguläre Bewerbungsverfahren. Bitte lesen Sie auf unserer Internetseite, welche Unterlagen Sie benötigen.
Die Bewerbungsfrist für die Restplatzvergabe steht fakultätsintern noch nicht fest, wird aber auf unserer Internetseite veröffentlicht https://tu-dresden.de/mn/psychologie/studium/internationales/studieren-im-ausland-outgoing-students
Die verfügbaren Restplätze können Sie über das Mobility Online Portal zentral recherchieren über entsprechende Filtereinstellungen in der Suche.
Platzvergabe und Nominierung
Nach Ihrer Bewerbung im Mobility Online Portal werden nach Bewerbungsschluss die Plätze zugeteilt. Nehmen Sie Ihren Platz an, so werden sie im nächsten Schritt bei ihrer Gasthochschule nominiert und Sie erstellen Ihr finales Digitales Learning Agreement. Dieses muss von allen drei Beteiligten (Bewerber:in, Heim- und Gastkoordinator:in) über das Mobility Online Portal unterschrieben werden. Im Leitfaden zum Digitalen Learning Agreement findest du die entsprechenden Schritte in der Online Bewerbung ausführlich erkärt.
Informationen zur Änderung Ihrer Kurswahl bis 4 Wochen nach Ankunft im Gastland finden Sie im Leitfaden zu Änderungen im Learning Agreement.
FAQ-Nach der Nominierung
Prinzipiell besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen von ERASMUS im Ausland erbrachte Studienleistungen anerkannt werden können. Die Voraussetzung hierfür ist, dass eine nachweisbare Äquivalenz zu den Studieninhalten und Prüfungsmodalitäten im entsprechenden Modul an der TU Dresden besteht und die Lernergebnisse nicht substantiell voneinander abweichen. Der Antrag auf Anerkennung kann an der Fakultät Psychologie bisher nur nach Ihrem Auslandsaufenthalt gestellt werden. Ebenso erfolgt die finale Prüfung der Äquivalenz der Module erst im Nachhinein. Deswegen würden wir Sie bitten, die Tabelle B des Learning Agreements zur Anrechnung von Kursen frei zu lassen.
Sie können jedoch vor Ihrem Auslandsaufenthalt bereits bei den Modulverantwortlichen an der TU Dresden um eine Stellungnahme zur Äquivalenz bitten, um den Erfolg des Antrags auf Anerkennung abschätzen zu können.
Für Ihre Bewerbung benötigen Sie grundsätzlich einen Sprachnachweis der Unterrichtssprache der gewählten Kurse (entsprechend des Learning Agreement Entwurfs). Solange Sie in Ihrem Learning Agreement mit beispielsweise englischsprachigen Kursen auf 30 ECTS kommen, ist auch ein gültiger Englisch Nachweis ausreichend.
Laut Vertrag mit den Partneruniversitäten gibt es oftmals zwei Unterrichtssprachen, wobei eine Englisch ist (Ausnahmen: Spanien und Frankreich). Es ist also prinzipiell möglich, sich mit einem englischsprachigen Learning Agreement und nur mit englischen Sprachnachweis zu bewerben und dann auch zu studieren.
Sie müssten sich informieren, ob Sie nur mit englischsprachigen Kursen auf mind. 25- max. 30 ECTS kommen. Davon müssen nicht alle sondern, nur die Mehrzahl, fachbezogen (also Psychologiekurse) sein. Sie können also von bspw. insgesamt 30 ECTS bis zu 14 ECTS aus anderen Bereichen belegen, z.B. Soziologie, Philosophie, Sprachkurse, ect. Somit können Sie es oft leichter schaffen, nur in englischsprachigen Kursen auf die geforderte ECTS-Gesamtzahl zu kommen.
Allgemein gilt: Ihr Learning Agreement sollte ca. 25 – 30 ECTS umfassen, wobei mehr als die Hälfte durch psychologische Module abgedeckt werden muss. Wählen Sie also Kurse im Umfang von 30 ECTS, dann müssen mindestens 16 ECTS aus der psychologischen Richtung stammen. Der Rest kann frei nach Interesse gewählt werden.
Da gibt es erstmal kein Problem, wenn Sie einen Bachelor-Kurs an Ihrer Gastuniversität besuchen möchten. Es kann jedoch sein, dass die Gasthochschule, für die Sie sich bewerben, dies nicht gestattet, da wir Sie ja offiziell als "Masterstudent" zu ihnen schicken und den ihr Kontingent an aufzunehmenden Studenten in bestimmten Kursen oft auch begrenzt ist. Aber Sie können den Kurs gerne erstmal in Ihr Learning Agreement schreiben und nach den Nominierungen mit der entsprechenden Gastuni klären.
Für den Fall, dass Sie auf der Website Ihrer Gastuniversität nicht genügend Englische Kurse finden, um die 30 ECTS zu erreichen (bzw. mehr als die Hälfte der ECTS in der psychologischen Fachrichtung), dann empfehle ich Ihnen, die Koordinatoren Ihrer Gastuniversität anzuschreiben. Eventuell gibt es bestimmte Kurse, die auf Absprache in Englisch stattfinden oder Dozenten, die zumindest Prüfungsleistungen in Englisch anbieten. Melden Sie sich gerne proaktiv bei Ihrer Gasthochschule, die Koordinatoren freuen sich, Ihnen helfen zu können.
Gerne können Sie an Ihrer Gastuniversität einen Sprachkurs belegen. Allerdings sollte dieser pro Semester die 6 ECTS nicht überschreiten.
Das Digitale Learning Agreement (DLA) dient erst einmal als solide Orientierung, es kommt jedoch häufig vor, dass bestimmte Kurse vor Ort dann aufgrund unvorhergesehener Ereignisse nicht angeboten werden können. Es lässt sich aber während des Aufenthalts vor Ort ändern, Mobility Online bitet dazu eine entsprechende Funktion an.
Wir werden Sie in Kürze bei deiner Gasthochschule nominieren. Manche Gasthochschulen melden sich dann bei den Studierenden, manche nicht. Darum sollten Sie sich schon einmal auf der Website der Gasthochschule über den weiteren Bewerbungsprozess (Registrierung) informieren. In der Regel finden sich Inforationen dazu auch in Fact Sheet der jeweiligen Universität. Dieses sollte auf Mobility Online verfügbar sein, ansonsten bitte ich Sie selbstständig noch einmal auf der Internetseite der Universität die entsprechenden Informationen herauszusuchen.
Bitte informieren Sie Frau Unger () möglichst vor Zahlung der 1. Rate ihrer Förderung. Insgesamt ist aber das Zurücktreten unproblematisch, solange noch keine Fördergelder gezahlt wurden. Im anderen Fall müssen die entsprechenden Förderungen zurückgezahlt werden. Reisekosten oder andere Aufwendungen können erstattet werden, wenn der Abbruch begründet ist.
Bitte informieren Sie bei nicht-Annahme und nach der Nominierung den/die Erasmus-Koordinator/in. Lehnen Sie Ihren Platz im Mobility Online Portal selbstständig ab, sollten Sie den entsprechenden Eintrag nicht finden schreiben Sie uns eine Mail, damit wir in Ihrem Auftrag die Ablehnung durchführen können. Dies hilft uns, den Überblick zu behalten, welche Plätze noch frei sind und welche wir eventuell noch wartenden Studieren noch vergeben können.
Der im LA angegebene Zeitraum kann großzügig angegeben werden, also z.B. das komplette Semester betreffend. Dieser Zeitraum ist jedoch nicht Grundlage für die Abrechnung, sondern der in der Bewerbung angegebene und veränderbare Zeitraum. Der in Mobility Online angegebene Aufenthaltszeitraum wird in den Fördervertrag übernommen, und dieser ist Grundlage für die Finanzierung in ERASMUS. Nach neuer ERAMUS+ Regelung werden nur 5 Monate Ihres Aufenthaltes im Gastland finanziert.
Bitte kontaktieren Sie bei Fragen zum OLS-Sprachtest Frau Kerstin Unger vom International Office (kerstin.unger@tu-dresden.de).
Die Sprachenförderung online (OLS) ist Teil der Erasmus+ Mobilität und beinhaltet einen verpflichtenden Online-Sprachtest in der Hauptarbeitssprache vor Beginn des Erasmus+ Aufenthaltes. Der obligatorische Sprachtest ist über das OLS-Portal abzulegen. Die Einladung zum Sprachtest sollten Sie per Email vom International Office erhalten; bitte kontrollieren Sie ggf. Ihren Spamordner. Der Test dauert ca. 1 Stunde und sollte selbstständig und ohne Hilfsmittel erfolgen. Das Testergebnis hat keinen Einfluss auf Ihren Erasmus+ Platz!
Prinzipiell ist es möglich, dass Sie Ihre Rückreise ein wenig verschieben. Informieren Sie dennoch bitte das International Office, denn wenn Ihr geplanter Zeitraum die 5 Monate überschreitet, kann es sonst zu Problemen mit der Förderung kommen. Damit dies nicht passiert, dann wenden Sie sich bitte mit Ihrem geplanten Abreisedatum und Ihrem Anliegen an Kerstin Unger vom International Office.
Das ist natürlich möglich. Sie könnten Ihren Erasmus Aufenthalt um ein Semester verlängern und ein ganzes Jahr an der Partnerhochschule verbringen.
Achten Sie dabei unbedingt auf die Nominierungsdeadlines Ihrer Partnerhochschule für das zweite Semester. Eine fristgerechte Nominierung ist für eine Verlängerung notwendig, weshalb Sie uns rechtzeitig über Ihren Wunsch nach einer Verlängerung informieren sollten. Wir müssten nämlich auch prüfen, ob es noch freie Platzkapazitäten entsprechend des Kooperationsvertrags für das kommende Semester gibt, oder ob diese bereits an andere Studierende vergeben wurden (z.B Studierende, die sich im Vorfeld beworben haben).
Weitere Informationen zur Verlängerung eines Auslandsaufenthaltes finden Sie auf folgender Seiter unter "Kann ich meinen Aufenthalt verlängern?
https://tu-dresden.de/studium/im-studium/auslandsaufenthalt/erasmus/weitere-infos#section-2
Den Antrag auf Verlängerung sollten Sie spätestens 30 Tage vor Ende der geplanten Mobilitätsphase an das Akademische Auslandsamt der TU Dresden stellen.
Grundsätzlich ist es auch möglich die Masterarbeit im Ausland zu fördern.
Dafür benötigen Sie eine/n Betreuer:in an der Gastuni und an der TUD, sowie ein Forschungsthema für Ihre Arbeit auf das sich alle einigen.
Eine Masterarbeit würde 30 ECTS entsprechen, das heißt Sie müssten keine weiteren Credits für das zusätzliche Semester erbringen. Im Learning Agreement würde dann der Eintrag "Master Thesis" festgehalten werden.
Für die Unterzeichnung des LAs wenden Sie sich an Frau Judith Josupeit. Zusätzlich sollten Sie ihr die formlose Bestätigung der betreuenden Professoren/ Dozierenden per E-Mail zukommen lassen.
FAQ-Anerkennung von Prüfungsleistungen
Zur Anrechnung ist das Formular auf Anrechnung einer Prüfungsleistung auszufüllen und im Prüfungsamt einzureichen.
Auf dem Formular ist die erbrachte Leistung anzugeben und die Leistung, für die sie als Äquivalent angerechnet werden soll. Der so ausgefüllte Antrag ist zunächst der Fachvertretung (Modulverantwortlichkeit des Moduls, für das die Leistung als Äquivalent angerechnet werden soll) zur Stellungnahme inkl. des Originalnachweises der Leistung sowie einer Modulbeschreibung vorzulegen. Nach der Stellungnahme der Fachvertretung ist der Antrag mit dem Originalnachweis der Leistung und der Modulbeschreibung im Prüfungsamt zur Vorlage vor dem Prüfungsausschuss einzureichen.
Möchten Sie das Original des Leistungsnachweises behalten, bringen Sie bitte zur Vorlage das Original sowie eine Kopie ins Prüfungsamt mit, oder eine Amtliche Beglaubigung. Dann kann auf der Kopie die Vorlage des Originals vermerkt werden und Sie können das Original wieder mitnehmen.
Grundsätzlich können erbrachte Prüfungsleistungen bei Äquivalenz zu curricularen Leistungen entsprechend der Studienordnung (siehe Modulbeschreibungen) angerechnet werden. Besteht keine Äquivalenz zu einem curricularen Modul, gibt es die Möglichkeit der Strukturellen Anrechnung im Wahlpflichtbereich.
Voraussetzungen zur Strukturellen Anrechnung:
- das erbrachte Modul entspricht dem Sinn und Zweck der vorhandenen Wahlpflichtmöglichkeiten als hätte es ein eigenes Wahlpflichtmodul sein können (über den Antrag auf Strukturelle Anrechnung entscheidet der Prüfungsausschuss, bei Unklarheit, ob das erbrachte Modul in das Profil des Wahlpflichtbereiches des entsprechenden Master-Studienganges passt, fragen Sie bitte ggfs. vorher bei der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden an)
- der Wahlpflichtbereich ist noch nicht vollständig erbracht - die Strukturelle Anrechnung ist nur im Wahlpflichtbereich möglich und nur im Umfang der im Wahlpflichtbereich zu erbringenden Leistungspunktanzahl
- es handelt sich um ein abgeschlossenes Modul (es können keine einzelnen Lehrveranstaltungen, ohne Prüfungsleistung, etwa 3Credits-Sitzscheine angerechnet werden, es muss ein vollständiges Modul sein)
- zur Anrechnung im Master-Studiengang muss das auswärtig erbrachte Modul auf Master-Niveau erbracht und in der Form nachgewiesen werden.
Informationen zur Antragstellung: Auch hier ist der Antrag auf Anrechnung zu stellen und die Modulbeschreibung sowie der Leistungsnachweis im Original mit Ausweisung des Moduls, den erbrachten Credits und der Bewertung einzureichen. Die Stellungnahme einer Fachvertretung entfällt bei der Strukturellen Anrechnung, der Antrag wird direkt an den Prüfungsausschuss über das Prüfungsamt eingereicht.
Es können laut § 17 (5) BPO nur Noten von vergleichbaren Notensystemen anerkannt werden: "… Noten sind - soweit die Notensysteme vergleichbar sind - zu übernehmen und in die weitere Notenbildung einzubeziehen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen, sie gehen nicht in die weitere Notenbildung ein. …“
Studierende, die Noten von unvergleichbaren Notensystemen für ihre im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen ausgewiesen haben und diese an der TUD angerechnet haben wollen, können zur Notenübertragung ein erstelltes Informationsblatt (Grade Transfer) (idealerweise schon vor Ort) den Prüfern an der ausländischen Hochschule vorlegen, mittels dem die Prüfer an ausländischen Hochschulen über das Notensystem der TUD informiert werden und die im Ausland erbrachte Note in einem "Grade Transfer" in das Notensystem der TUD einordnen können.
Prinzipiell besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen von ERASMUS im Ausland erbrachte Studienleistungen angerechnet werden können. Die Voraussetzung hierfür ist, dass eine nachweisbare Äquivalenz zu den Studieninhalten und Prüfungsmodalitäten im entsprechenden Modul an der TU Dresden besteht.
Die Prüfung der Äquivalenz der betreffenden Module erfolgt an der Fakultät Psychologie grundsätzlich erst nach Ihrem Auslandsaufenthalt unter Vorlage der tatsächlich erbrachten Studienleistungen im Ausland durch den Prüfungsausschuss.
Wenn Sie vorhaben, sich Studienleistungen anrechnen zu lassen und vorab schon in Erfahrung zu bringen wollen, ob eine Äquivalenz der Prüfungsleistungen prinzipiell gegeben ist, vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer/m Prüfungsausschussvorsitzenden hier in Dresden. Bringen Sie zu diesem Termin eine detaillierte Auflistung der Studieninhalte und der Prüfungsmodalitäten des Kurses mit, welchen Sie sich anrechnen lassen möchten.
Den Antrag auf Anrechnung stellen Sie im Nachhinein. Bitte schauen Sie auch hier unter der FAQ-Internetseite des Prüfungsamtes.
Wenn Sie im Vornherein wissen wollen, ob die Leistung angerechnet werden kann, wenden Sie sich bitte gern an den entsprechenden Modulverantwortlichen des Moduls wofür Sie sich die Leistung anrechnen lassen wollen, siehe Modulbeschreibung in der Studienordnung.
Bitte beachten Sie, es können nur ganze Module oder ganze Prüfungsleistungen angerechnet werden, es ist nicht möglich nur Teilleistungen anzurechnen.
Die internationalen Regionalbotschafter der TU Dresden
Sie möchten sich aus erster Hand zu Ihrem Gastland informieren? Fragen Sie jemanden, der sich vor Ort auskennt: Mehr als 470 TUD-Alumni der TU Dresden als Regionalbotschafter. Sie sind nach Ende ihres Studiums in ihre Heimatländer zurück gegangen, und stehen dort als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erleichtern den Einstieg vor Ort, geben Auskunft zu Bedingungen im Gastland, helfen bei der Vermittlung von Praktikumsplätzen oder unterstützen beim Knüpfen von Kontakten.
Kontaktieren ist ganz einfach: Auf einer interaktiven Weltkarte zeigen Markierungspunkte die Orte an, in denen die Regionalbotschafter leben. Zu jedem einzelnen ist ein Kurzprofil hinterlegt - so können Sie unkompliziert mit ihnen in Kontakt treten:
http://tu-dresden.de/regionalbotschafter Neugierig, wer zu ihnen gehört? Einige sind im TU-TV-Kanal auf youtube zu sehen.
Allgemeine und weiterführende Informationen
u.a. zu Rahmenbedingungen und Finanzierung von Auslandsaufenthalte finden Sie auf der Seite des International Office und auf der Seite des Bereiches Mathematik und Naturwissenschaften.
Die offizielle aktuelle ERASMUS Broschüre bietet die wichtigsten Infos übersichtlich zusammengestellt.