Studieren im Ausland
Inhaltsverzeichnis
STUDIEREN IM AUSLAND
Aktuelles
- NEU!! ERASMUS Sprechstunde
Freitags 13 -14 Uhr findet wöchentlich eine ERASMUS-Sprechstunde statt, bei der Sie Ihre Fragen zum Bewerbungsprozess, z.B. zu Mobility Online, Sprachnachweisen, dem Learning Agreement etc. stellen können und eine individuelle Beratung erhalten (Zeitpunkt Auslandssemester, Anerkennung etc.).
Bei Interesse wenden Sie sich per Mail an unsere SHK Antonia Schacke () und nennen Sie gern stichpunktartig Ihre Fragen bzw. Beratungswünsche sowie Ihren Studiengang und Ihre Erstwunsch-Gasthochschule. Bitte geben Sie auch eine Telefonnummer an, über die wir Sie in der Sprechstunde erreichen können. Gern können wir auch Zoom-Meetings anbieten. -
Bewerbungen für die Summer University in Aarhus, Dänemark sind noch bis 15.03.2023 möglich !
- Aufenthaltszeitraum 1: 04. -21 Juli
- Aufenthaltszeitraum 2: 24. Juli - 11. August Alle wichtigen Informationen (z.B. Bewerbungsprozess, Kurse, Unterkunft etc.) finden Sie auf der Homepage der Aarhus University. Da wir als Fakultät Psychologie einen ERASMUS Partnerschaftvertrag mit der Universität in Aarhus halten, können Sie als "exchange student" von uns nominiert werden und u.a. entfallen dann jegliche Kursgebühren für Sie.
- Aktuelle Informationen zum Auslandsstudium in Zusammenhang mit Corona/Covid19 finden Sie in den CORONA FAQ. Hier werden Ihnen die häufigsten Fragen beantwortet z.B. zu den Möglichkeiten der Verschiebung eines geplanten Auslandsaufenthaltes oder zu Auswirkungen auf die Finanzierung bei einer früheren Rückkehr aus dem Ausland.
Allgemeine und weiterführende Informationen
u.a. zu Rahmenbedingungen und Finanzierung von Auslandsaufenthalte finden Sie auf der Seite des akademischen Auslandsamtes und auf der Seite des Bereiches Mathematik und Naturwissenschaften.
Die offizielle aktuelle ERASMUS-Broschüre bietet die wichtigsten Infos übersichtlich zusammengestellt.
Partner-Universitäten & Ansprechpartner
Für Psychologie-Studierende der TU Dresden stehen jährlich ERASMUS+ Austauschplätze zur Verfügung.
Alle Partner-Universitäten, zugehörige Ansprechpartner sowie weitere Infos wie z.B. sprachliche Anforderungen und Links zur Website der Partnerhochschulen finden Sie über das Mobility Online Portal. Über die Suchmaske können Sie filtern. Neben den angezeigten Partnerhochschulen finden Sie ein kleines Infosymbol "i". Wenn Sie darauf klicken, finden Sie weitere Informationen zur Partner.
Wir haben für Sie eine fakultätsinterne Übersicht zu unseren Partnerhochschulen, erforderlichen Sprachkentnissen und Ansprechpartner*innen erstellt.
In der Übersicht zu Masterprogrammen der Partnerhochschulen können Sie sich zur fachlichen Ausrichtung unserer Partner informieren.
Über das ERASMUS+ weltweit Programm gibt es für hoch qualifizierte Studierende der Fakultät Psychologie einen Platz an der University of Sydney, Australien. Dabei handelt es sich um einen forschungsorientierten Aufenthalt. Bei ernsthaftem und informiertem Interesse vereinbaren Sie bitte vor einer Bewerbung über das Mobilty Online Portal einen persönlichen Termin mit Prof. Susanne Narciss um Ihre Forchungsideen vorzustellen.
ERASMUS-Koordinator*innen der Fakultät Psychologie und damit Ansprechpartner*innen für Fragen rund ums Studium im Ausland sind Lydia Reuter (BZW A 434b) und Philipp Kruse (BZW A 203).
Bewerbungsfristen & Zeitablaufplan
Die Bewerbungsfrist für das akademische Jahr 2023/24 endet am 15.03.2023.
Es ist grundsätzlich sinnvoll, ungefähr 1 Jahr im Voraus mit der Planung zu beginnen und während dieser Zeit auf Informationsveranstaltungen in der Fakultät und im Akademischen Auslandsamt der TU Dresden zu achten. Hier finden Sie den aktuellen Zeitablaufplan für ERASMUS Bewerber*innen für das europäische Ausland.
Teilnahmevoraussetzungen
Um am ERASMUS-Programm teilzunehmen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind an der TU Dresden als Studierende/r (einschließlich Promotionsstudium) immatrikuliert und absolvieren ein vollständiges Studium, welches zu einem anerkannten Abschluss führt.
- Mindestens das erste Studienjahr muss erfolgreich abgeschlossen sein (gilt nicht für Masterstudierende).
- Für das betreffende Studienjahr und den Fachbereich existiert ein gültiges bilaterales ERASMUS-Abkommen mit der Partnerhochschule.
- Sie haben ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden (meist ist B1 oder B2 Level nötig).
Bewerbungsprozess und Bewerbungsunterlagen
Der Bewerbungsprozess verläuft vollständig online über das Mobility Online Portal. Nur wenn Sie dort alle Prozessschritte rechtzeitig abschließen, kann Ihre Bewerbung bei der Platzvergabe berücksichtigt werden. Im Leitfaden Erasmus+ Bewerbung Mobility Online werden dir die einzelnen Schritte anschaulich vorgestellt und erläutert.
Die folgenden Unterlagen werden im Laufe der Bewerbung benötigt und können über das Portal online eingereicht werden:
- Sprachnachweise zur Unterrichtssprache der Gasthochschule (z.B. Sprachzertifikat der TU DD, TUDIAS, Sprachkurse im Ausland, TOEFL-Test, Abiturzeugnis max. 2 Jahre alt; ALLE Nachweise sollten max. 2 Jahre alt sein, ausgenommen sind lebenslang gültige Zertifikate wie z.B. DELF) - auch für Zweit- und Drittwunsch!
- Entwurf des Learning Agreement (LA)- Studienvorhaben/Kursplanung für die Gasthochschule – für Ihren Erstwunsch! Das LA sollte 30 ECTS pro Semester umfassen und die Mehrzahl der Kurse sollte fachbezogen sein, also aus dem Bereich der Psychologie stammen. Die Unterschriften der Verantwortlichen benötigen Sie für den ersten Entwurf in der Bewerbung noch nicht.
- Nachweise über den bisherigen Studienerfolg (z. B.: Kopie des Bachelorzeugnisses/ vom Prüfungsamt digital signiertes, aktuelles Transcript of Records)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben (max. 1 Seite), auch für Zweit- und Drittwunsch in einem Dokument möglich
Nach Ihrer Bewerbung im Mobility Online Portal werden nach Bewerbungsschluss die Plätze zugeteilt.
Nehmen Sie Ihren Platz an, so werden sie im nächsten Schritt bei ihrer Gasthochschule nominiert und Sie erstellen Ihr finales Learning Agreement. Dieses muss von allen drei Beteiligten (Bewerber*in, Heim- und Gastkoordinator*in) unterschrieben und im Mobility Online Portal von Ihnen eingepflegt werden. Im Leitfaden zum Learning Agreement sowie im Leitfaden zu Änderungen im Learning Agreement während Ihres Aufenthalts im Ausland finden Sie die relevanten Informationen. Die Unterschriften und entsprechend die Genehmigungen zu Ihrem Learning Agreement können per E-Mail an die Beteiligten eingeholt werden. Die verantwortlichen Ansprechpersonen für Ihre Heim- und Gasthochschule entnehmen Sie den Informationen [i] zur jeweiligen Partnerhochschule über das Mobility Online Portal.
Kriterien bei der Bewerberauswahl
Die Auswahl an der Fakultät Psychologie erfolgt basierend auf folgenden Kriterien:
- Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
- Sprachkenntnisse
- Motivation & Begründung
- Akademische Leistung
- Ehrenamtliches/ gesellschaftliches Engagement
- Interkulturelles Wissen und Vorbereitung für den Aufenthalt an der Gastuni
Die internationalen Regionalbotschafter der TU Dresden
Sie möchten sich aus erster Hand zu Ihrem Gastland informieren?
Fragen Sie jemanden, der sich vor Ort auskennt: Mehr als 470 TUD-Alumni der TU Dresden als Regionalbotschafter. Sie sind nach Ende ihres Studiums in ihre Heimatländer zurück gegangen, und stehen dort als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erleichtern den Einstieg vor Ort, geben Auskunft zu Bedingungen im Gastland, helfen bei der Vermittlung von Praktikumsplätzen oder unterstützen beim Knüpfen von Kontakten.
Kontaktieren ist ganz einfach: Auf einer interaktiven Weltkarte zeigen Markierungspunkte die Orte an, in denen die Regionalbotschafter leben. Zu jedem einzelnen ist ein Kurzprofil hinterlegt - so können Sie unkompliziert mit ihnen in Kontakt treten:
http://tu-dresden.de/regionalbotschafter
Neugierig, wer zu ihnen gehört? Einige sind im TU-TV-Kanal auf youtube zu sehen.
ANNERKENNUNG VON PRÜFLEISTUNGEN (NOTEN)
Anrechnung
Prinzipiell besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen von ERASMUS im Ausland erbrachte Studienleistungen anerkannt werden können. Die Voraussetzung hierfür ist, dass eine nachweisbare Äquivalenz zu den Studieninhalten und Prüfungsmodalitäten im entsprechenden Modul an der TU Dresden besteht und die Lernergebnisse nicht substantiell voneinander abweichen. Der Antrag auf Anerkennung kann an der Fakultät Psychologie bisher nur nach Ihrem Auslandsaufenthalt gestellt werden. Ebenso erfolgt die finale Prüfung der Äquivalenz der Module erst im Nachhinein. Sie können jedoch vor Ihrem Auslandsaufenthalt bereits bei den Modulverantwortlichen an der TU Dresden um eine Stellungnahme zur Äquivalenz bitten, um den Erfolg des Antrags auf Anerkennung abschätzen zu können.
Formular zur Anrechnung
Zur Anrechnung ist das Formular auf Anerkennung einer Prüfungsleistung auszufüllen und im Prüfungsamt einzureichen.
Auf dem Formular ist die erbrachte Leistung anzugeben und die Leistung, für die sie als Äquivalent anerkannt werden soll. Der so ausgefüllte Antrag ist zunächst einem Fachvertreter (Modulverantwortliche/r des Moduls, für das die Leistung als Äquivalent anerkannt werden soll) zur Stellungnahme inkl. des Originalnachweises der Leistung sowie einer Modulbeschreibung vorzulegen. Nach der Stellungnahme des Fachvertreters ist der Antrag mit dem Originalnachweis der Leistung und der Modulbeschreibung im Prüfungsamt zur Vorlage vor dem Prüfungsausschuss einzureichen.
Möchten Sie das Original des Leistungsnachweises behalten, bringen Sie bitte zur Vorlage das Original sowie eine Kopie ins Prüfungsamt mit. Dann kann auf der Kopie die Vorlage des Originals vermerkt werden und Sie können das Original wieder mitnehmen.
Strukturelle Anrechnung
Grundsätzlich können erbrachte Prüfungsleistungen bei Äquivalenz zu curricularen Leistungen entsprechend der Studienordnung (siehe Modulbeschreibungen) angerechnet werden. Besteht keine Äquivalenz zu einem curricularen Modul, gibt es die Möglichkeit der Strukturellen Anrechnung im Wahlpflichtbereich (nur Master-Studiengänge!).
Voraussetzungen zur Strukturellen Anrechnung:
- das erbrachte Modul entspricht dem Sinn und Zweck der vorhandenen Wahlpflichtmöglichkeiten als hätte es ein eigenes Wahlpflichtmodul sein können (über den Antrag auf Strukturelle Anrechnung entscheidet der Prüfungsausschuss, bei Unklarheit, ob das erbrachte Modul in das Profil des Wahlpflichtbereiches des entsprechenden Master-Studienganges passt, fragen Sie bitte ggfs. vorher bei der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden an)
- der Wahlpflichtbereich ist noch nicht vollständig erbracht - die Strukturelle Anrechnung ist nur im Wahlpflichtbereich möglich und nur im Umfang der im Wahlpflichtbereich zu erbringenden Leistungspunktanzahl
- es handelt sich um ein abgeschlossenes Modul (es können keine einzelnen Lehrveranstaltungen, ohne Prüfungsleistung, etwa 3Credits-Sitzscheine anerkannt werden, es muss ein vollständiges Modul sein).
Informationen zur Antragstellung: Auch hier ist der Antrag auf Anrechnung zu stellen und die Modulbeschreibung sowie der Leistungsnachweis im Original mit Ausweisung des Moduls, den erbrachten Credits und der Bewertung einzureichen. Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise zur Anerkennung von Noten.
Übernahme von Noten
Es können laut § 17 (5) BPO nur Noten von vergleichbaren Notensystemen anerkannt werden: "… Noten sind - soweit die Notensysteme vergleichbar sind - zu übernehmen und in die weitere Notenbildung einzubeziehen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen, sie gehen nicht in die weitere Notenbildung ein. …“
Studierende, die Noten von unvergleichbaren Notensystemen für ihre im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen ausgewiesen haben und diese an der TUD angerechnet haben wollen, können zur Notenübertragung ein erstelltes Informationsblatt (idealerweise schon vor Ort) den Prüfern an der ausländischen Hochschule vorlegen, mittels dem die Prüfer an ausländischen Hochschulen über das Notensystem der TUD informiert werden und die im Ausland erbrachte Note in einem "Grade Transfer" in das Notensystem der TUD einordnen können.