Studienordnung
Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden (vom 19.12.2001)
Aufgrund von § 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 293), erlässt die Technische Universität Dresden die nachfolgende Studienordnung als Satzung.
(Grammatisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Ordnung gelten gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts.)
Inhaltsverzeichnis
[§ 1 Geltungsbereich]
[§ 2 Ziele des Studiums]
[§ 3 Zugangsvoraussetzungen]
[§ 4 Studienbeginn und Studiendauer]
[§ 5 Vermittlungsformen / Typen von Lehrveranstaltungen]
[§ 6 Gliederung und Umfang des Studiums]
[§ 7 Aufbau und Inhalte des Grundstudiums]
[§ 8 Aufbau und Inhalte des Hauptstudiums]
[§ 9 Anerkennung von Studien und Prüfungsleistungen]
[§ 10 Studienberatung]
[§ 11 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen]
[Anlage: Empfohlener Studienablaufplan für das Studium des Faches Psychologie]
[Anlage 2 Sonderbestimmungen für das Nebenfach Psychologie]
§ 1 Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulgesetzes und der Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden in der jeweils gültigen Fassung Ziel, Inhalt und Ablauf des Studiums für das Fach Psychologie.
§ 2 Ziele des Studiums
Die Studierenden sollen sich die grundlegenden Wissensbestände des Faches aneignen. Sie sollen befähigt werden, psychologische Fragestellungen aus wissenschaftlicher Sicht zu erkennen, Lösungsmöglichkeiten theoretisch zu finden und abzuwägen. Aufbauend auf dem im Grundstudium in den Teilgebieten der Psychologie vermittelten Grundwissen sollen die
Studierenden im Hauptstudium ihre Kenntnisse in ausgewählten Gebieten der Psychologie vertiefen. Die zu leistende Wissensvertiefung soll sich an beruflichen Tätigkeitsfeldern eines Magisters orientieren. Sie erstrebt aber keine spezifische psychologische Berufsfertigkeit (unmittelbare Einsatzfähigkeit in spezifisch psychologischen Berufspositionen), sondern
allgemeine Berufsfähigkeit in dem Sinne, dass der Studierende durch psychologisches Wissen, durch Kenntnis wissenschaftlicher Methoden und durch seine Kompetenz zur Abstraktion und Transfer dazu befähigt ist, nach kurzer Einarbeitungszeit in der Berufspraxis vielfältige und komplexe Aufgabenstellungen zu bewältigen.
§ 3 Zugangsvoraussetzungen
(1) Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder ein Zeugnis, das durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt ist.
(2) Gute Kenntnisse in mathematischen und naturwissenschaftlichen Denk- und Arbeitsweisen sowie Grundkenntnisse der englischen Sprache sind hilfreiche Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium.
§ 4 Studienbeginn und Studiendauer
(1) Das Studium des Faches Psychologie kann jeweils nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
(2) Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester. Das Lehrangebot erstreckt sich über 8 Semester.
§ 5 Vermittlungsformen / Typen von Lehrveranstaltungen
Die folgenden Typen von Lehrveranstaltungen sind möglich:
- Vorlesung
- Tutorien
- Einführungskurs: propädeutische Lehrveranstaltung für Studienanfänger
- Proseminar: Seminar mit einführendem Charakter (Grundstudium)
- Seminar: Seminar mit fortgeschrittenem Niveau (Grund- oder Hauptstudium)
- Kolloquium: Lehrveranstaltung zu aktuellen Forschungsthemen bzw. zur Vorbereitung von Abschlussarbeiten
§ 6 Gliederung und Umfang des Studiums
(1) Das Fach Psychologie kann als Nebenfach studiert werden. Die Kombinierbarkeit mit anderen Fächern wird in der Anlage 2 zur Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang (Fachspezifische Sonderbestimmungen) geregelt.
(2) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern und ein Hauptstudium von fünf Semestern.
(3) Das Studium umfasst Lehrveranstaltungen des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches im Gesamtumfang von 33 SWS im Nebenfach. Davon entfallen 19 SWS auf das Grundstudium und 14 SWS auf das Hauptstudium.
(4) Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den einzelnen Semestern ist dem Studienablaufplan zu entnehmen, der gemäß § 21 Abs. 4 Sächsisches Hochschulgesetz die zeitliche Abfolge der Lehrveranstaltungen empfiehlt. Der Studienablaufplan ist als Anlage Bestandteil dieser Studienordnung. Er kann jedoch auf Beschluss der Fakultät im Sinne einer optimalen Studienorganisation den aktuellen Bedingungen angepasst und geändert werden. In diesem Falle ist die Änderung den Studierenden durch Aushang bekannt zu geben.
§ 7 Aufbau und Inhalte des Grundstudiums
(1) Das Grundstudium umfasst vier Semester. Das Grundstudium wird mit einer Zwischenprüfung bis spätestens zum Beginn des 5. Semesters abgeschlossen. Sie kann als Blockprüfung oder studienbegleitend abgelegt werden. Näheres regelt die Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden.
(2) Im Nebenfach Psychologie sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen:
1. Pflichtbereich:
- Einführung in die Psychologie:
-
- 2 SWS Vorlesung Einführung in die Psychologie
-
- Biopsychologie (Humanbiologie):
-
- 2 SWS Vorlesung Humanbiologie
- 1 SWS Vorlesung Neuropsychologie
-
- Allgemeine Psychologie I:
-
- 2 SWS Vorlesung Allgemeine Psychologie I / Wahrnehmungspsychologie
-
- Psychologische Untersuchungsplanung und Statistik
-
- 3 SWS Vorlesung Psychologische Untersuchungsplanung und Statistik
- 1 SWS Übung Psychologische Untersuchungsplanung und Statistik
-
2. Wahlpflichtbereich:
Es müssen zwei der folgenden Vorlesungen im Gesamtumfang von 4 SWS belegt werden, wobei mindestens eine im Fach Allgemeine Psychologie II zu belegen ist:
- Allgemeine Psychologie I:
-
- 2 SWS Vorlesung Denken
- 2 SWS Vorlesung Sprache
-
- Allgemeine Psychologie II:
-
- 2 SWS Vorlesung Motivation/Emotion
- 2 SWS Vorlesung Lernen/Gedächtnis/Wissen
- Es sind Seminare zur Allgemeinen Psychologie I oder II im Gesamtumfang von 4 SWS zu
belegen. Dabei sollten diejenigen Gebiete besonders berücksichtigt werden, zu denen keine
Vorlesung besucht wurde.
-
(3) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Nebenfach Psychologie sind, sofern das Fach nicht studienbegleitend geprüft wird, je ein mit mindestens "ausreichend" bewerteter Leistungsnachweis in den Bereichen
- Biopsychologie (Humanbiologie) und
- Psychologische Untersuchungsplanung und Statistik.
Einer der beiden Leistungsnachweise ist bis zum Beginn des 3. Semesters zu erbringen. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, ist im 3. Semester an einer Studienberatung teilzunehmen. Wird die Zwischenprüfung im Nebenfach studienbegleitend abgelegt, so sind keine Leistungsnachweise zu erbringen. Sie besteht dann aus den folgenden Prüfungsleistungen, die mit
den jeweils genannten Gewichten in die Gesamtnote eingehen:
- die Note in Biopsychologie (Humanbiologie) zu einem Sechstel
- die Note in Psychologischer Untersuchungsplanung und Statistik zu einem Sechstel
- die Note der Fachgebiete Allgemeine Psychologie I und II zu zwei Dritteln
(4) Leistungsnachweise können in Form
- einer 60- bis 90minütigen Klausur,
- einer schriftlichen Hausarbeit (Einzel- oder Gruppenarbeit) oder
- eines Referates (Einzel- oder Gruppenarbeit)
erworben werden. Die Leistungsnachweise werden benotet. Die Lehrverantwortlichen der jeweiligen Bereiche legen zu Semesterbeginn die Form der Leistungsnachweise fest und geben diese durch Aushang bekannt.
§ 8 Aufbau und Inhalte des Hauptstudiums
(1) Das Hauptstudium umfasst fünf Semester. Die Lehrveranstaltungen werden in den ersten vier Semestern des Hauptstudiums besucht, Teile des vierten Semsters und das fünfte Semester des Hauptstudiums sind der Anfertigung der Magisterarbeit im Hauptfach und dem Ablegen der Prüfungen vorbehalten.
(2) Im Nebenfach sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen:
1. Pflichtbereich:
- Differentielle und Persönlichkeitspsychologie:
-
- 2 SWS Vorlesung Persönlichkeitspsychologie I
- 2 SWS Vorlesung Persönlichkeitspsychologie II
- 1 SWS Seminar Persönlichkeitspsychologie
-
- Sozialpsychologie:
-
- 2 SWS Vorlesung Sozialpsychologie I
- 1 SWS Vorlesung Sozialpsychologie II
- 2 SWS Seminar Sozialpsychologie
-
- Entwicklungspsychologie:
-
- 2 SWS Vorlesung Entwicklungspsychologie
- 2 SWS Seminar Entwicklungspsychologie
-
2. Wahlpflichtbereich: Im Wahlpflichtbereich werden keine Veranstaltungen angeboten.
(3) Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Bis zur Magisterprüfung sind für das Studium des Faches Psychologie als Nebenfach ein Leistungsnachweis in Form einer benoteten schriftlichen Arbeit in dem Bereich, in dem keine Prüfungsleistung erbracht wird, sowie ein Leistungsnachweis wahlweise aus den Bereichen Differentielle und
Persönlichkeitspsychologie, Sozialpsychologie oder Entwicklungspsychologie, wobei der Bereich, in dem die schriftliche Arbeit angefertigt wurde, ausgenommen ist, zu erbringen.
(4) Für den Erwerb und die Bewertung von Leistungsnachweisen des Hauptstudiums gelten die Regelungen des § 7 Abs. 4.
§ 9 Anerkennung von Studien und Prüfungsleistungen
Auf Antrag werden den geforderten Studien- und Prüfungsleistungen gleichwertige Leistungen, die in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen erbracht wurden, entsprechend § 13 der Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden anerkannt.
§ 10 Studienberatung
Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Technischen Universität Dresden und erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten. Die studienbegleitende fachliche Beratung obliegt dem Studienfachberater für das Nebenfach Psychologie. Die fachliche Beratung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung sowie der Prüfungsorganisation. An einer Studienberatung muss im 5. Semester teilgenommen werden, wenn die Zwischenprüfung nicht spätestens zum Beginn des 5. Semesters bestanden wurde.
§ 11 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen
(1) Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2000 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden veröffentlicht.
(2) Studierende, die ihr Studium im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden bereits vor In-Kraft-Treten dieser Ordnung begonnen haben und sich noch im Grundstudium befinden, schließen dieses nach der bisherigen Studienordnung ab und studieren im Hauptstudium nach den Bestimmungen dieser Studienordnung. Studierende, die sich zum Zeitpunkt des In-Kraft-retens bereits im Hauptstudium befinden, schließen ihr Studium in aller Regel nach der bisherigen Studienordnung ab, es sei denn sie entscheiden sich für diese Ordnung. Eine solche Entscheidung ist unwiderruflich und ist dem Prüfungsamt schriftlich mitzuteilen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senates der Technischen Universität Dresden vom 11.08.1999 und der Anzeige beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Dresden, den 19.12.2001
Der Rektor der Technischen Universität Dresden
Prof.Dr.rer.nat.habil. A. Mehlhorn
Anlage: Empfohlener Studienablaufplan für das Studium des Faches Psychologie
Grundstudium (19 SWS)
1. Semester (WS)
- Vorlesung: Einführung in die Psychologie 2 SWS
- Vorlesung: Biopsychologie (Humanbiologie) 2 SWS
- Vorlesung: Neuropsychologie 1 SWS
- Vorlesung: Allgemeine Psychologie I/Wahrnehmungspsychologie 2 SWS
2. Semester (SS)
- Vorlesung: Allgemeine Psychologie II/Lernen/Gedächtnis/Wissen *) 2 SWS
- Vorlesung: Allgemeine Psychologie I/Sprache *) 2 SWS
- Seminar: Allgemeine Psychologie I oder II 2 SWS
3. Semester (WS)
- Vorlesung: Allgemeine Psychologie I/Denken *) 2 SWS
- Vorlesung: Allgemeine Psychologie II/Motivation und Emotion *) 2 SWS
- Seminar: Allgemeine Psychologie I oder II 2 SWS
4. Semester (SS)
- Vorlesung: Psychologische Untersuchungsplanung und Statistik 3 SWS
- Übung: Psychologische Untersuchungsplanung und Statistik 1 SWS
- *) wahlweise Belegung von zwei Vorlesungen im Gesamtumfang von 4 SWS
Zwischenprüfung
Hauptstudium (14 SWS)
5. Semester (WS)
- Vorlesung: Persönlichkeitspsychologie I 2 SWS
- Vorlesung: Entwicklungspsychologie 2 SWS
- Seminar: Entwicklungspsychologie 2 SWS
6. Semester (SS)
- Vorlesung: Persönlichkeitspsychologie II 2 SWS
- Seminar: Persönlichkeitspsychologie 1 SWS
7. Semester (WS)
- Vorlesung: Sozialpsychologie I 2 SWS
- Seminar: Sozialpsychologie 2 SWS
8. Semester (SS)
- Vorlesung Sozialpsychologie II 1 SWS
9. Semester (WS)
- Magisterarbeit im Hauptfach
- Magisterprüfung
Anlage 2 zur Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang der Technischen Universität Dresden vom 18.10.2000 Sonderbestimmungen für das Nebenfach Psychologie
1. Fächerkombination
Das Fach Psychologie kann mit allen in der Anlage 1 der Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang in der jeweils gültigen Fassung aufgeführten Haupt- und Nebenfächern kombiniert werden.
2. Zwischenprüfung
2.1 Zulassungsvoraussetzungen
2.1.1 Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Nebenfach sind - wenn diese als Blockprüfung abzulegen ist - die folgenden Leistungsnachweise:
- ein mit mindestens "ausreichend" bewerteter Leistungsnachweis in Biopsychologie (Humanbiologie)
- ein mit mindestens "ausreichend" bewerteter Leistungsnachweis in Psychologischer Untersuchungsplanung und Statistik
2.1.2 Die Bedingungen für den Erwerb der Nachweise, insbesondere die zu erbringenden Leistungen, werden spätestens zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung vom zuständigen Hochschullehrer bekanntgegeben.
2.2 Prüfungsverfahren und Prüfungsinhalte
Die Zwischenprüfung im Nebenfach besteht aus einer mündlichen Prüfung von mindestens 20, höchstens 30 Minuten Dauer in den Bereichen Allgemeine Psychologie I und II. Gegenstand der Prüfung sind die Stoffgebiete der dem Prüfungsbereich nach
Maßgabe der Studienordnung zugeordneten Lehrveranstaltungen.
Wird die Zwischenprüfung im Nebenfach studienbegleitend abgelegt, so besteht sie aus den folgenden Prüfungsleistungen, die mit den jeweils genannten Gewichten in die Gesamtnote eingehen:
- Prüfung Biopsychologie (Humanbiologie) zu einem Sechstel
- Prüfung Psychologische Untersuchungsplanung und Statistik zu einem Sechstel
- Prüfung Allgemeine Psychologie I und II zu zwei Dritteln
- Die Form der Prüfungsleistung wird jeweils zu Beginn des Semesters festgelegt.
3. Magisterprüfung
3.1 Voraussetzung zur Zulassung zur Magisterprüfung im Nebenfach ist
- ein Leistungsnachweis in Form einer benoteten schriftlichen Arbeit aus den Fächern Differentielle und Persönlichkeitspsychologie, Sozialpsychologie oder Entwicklungspsychologie
- ein Leistungsnachweis wahlweise aus den Bereichen
-
- Differentielle und Persönlichkeitspsychologie
- Sozialpsychologie
- Entwicklungspsychologie,
-
wobei der Bereich, in dem die schriftliche Arbeit angefertigt wurde, ausgenommen ist. Die Form des Leistungsnachweises legen die Lehrverantwortlichen der jeweiligen Bereiche zu Semesterbeginn fest und geben diese durch Aushang bekannt.
3.2 Prüfungsverfahren und Prüfungsinhalte
Die Magisterprüfung besteht im Nebenfach Psychologie aus zwei einzelnen mündlichen Prüfungen von jeweils mindestens 20, höchstens 30 Minuten Dauer in den Bereichen
- Differentielle und Persönlichkeitspsychologie
- Sozialpsychologie
- Entwicklungspsychologie,
wobei der Bereich, in dem der Leistungsnachweis in Form einer benoteten schriftlichen Arbeit erbracht wurde, ausgenommen ist. Die Prüfungsleistungen werden zu einer Fachnote zusammengefasst. Inhalt der Prüfung sind die Stoffgebiete der den
Prüfungsbereichen nach Maßgabe der Studienordnung zugeordneten Lehrveranstaltungen.
Die Sonderbestimmungen treten mit Wirkung vom 01.10.2000 in Kaft und werden in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Senatsbeschlusses der Technischen Universität Dresden vom 11.08.1999 und der Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vom 11.07.2001, AZ: 3-7831-12/17-7.
Dresden, den 19.12.2001
Der Rektor der Technischen Universität Dresden
Prof.Dr.rer.nat.habil. A. Mehlhorn