Promovieren und Habilitieren an der Fakultät Psychologie
Sie interessieren sich für eine Promotion oder Habilitation im Fach Psychologie? Der Bereich Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften verleiht für die Technische Universität Dresden aufgrund eines Promotionsverfahrens die akademische Grade eines Dr. rer. nat. (Doctor rerum naturalium) oder eines Ph.D. (Doctor of Philosophy).
Bei der Habilitation wird die Lehrbefugnis im Fach Psychologie zuerkannt und der Zusatz "habil." zum Doktorgrad verliehen.
Informationen und Ansprechpartner an der Fakultät Psychologie
Anträge, Ordnungen sowie Informationen finden Sie auf der Seite "Wichtige Dokumente", sowie auf den Webseiten des
Bereiches Mathematik und Naturwissenschaften.
Die Antragstellung, Einreichung von Unterlagen erfolgt über die Fakultät Psychologie.
Bitte beachten: Alle Vorgänge für die Beantragung der Zulassung zur Promotion / Annahme als Doktorand/in im Bereich Mathematik und Naturwissenschaften werden über das Online-System Promovendus erledigt! Nähere Informationen finden Sie auf den Promotionswebseiten des Bereiches Mathematik und Naturwissenschaften/Promotion.
Parallel dazu muss die Immatrikulation über das Online-Portal Selma beantragt werden.
Promovierende, die länger als 8 Semester im Promotionsstudium immatrikuliert sein wollen, müssen ab dem 9. Semester einen Antrag auf Verlängerung stellen
(Formular)
Der Antrag ist vom betreuenden Hochschullehrer zu genehmigen und im Promotionsamt Psychologie einzureichen.
Promovierende der Fakultät Psychologie beachten bitte ergänzend zur Promotionsordnung die Verfahrensrichtlinie zu Promotionen an der Fakultät Psychologie und die Hinweise zu Dissertationen.Falls in einem Promotionsverfahren die Dissertation von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter begutachtet werden soll, ist dafür ein Antrag mit Begründung notwendig.
Ab dem 1.6.2021 tritt die Verfahrensrichtlinie zur Umsetzung der Satzung der GWP in Promotionen an der Fakultät Psychologie in Kraft. Bitte beachten Sie diese vor Einreichen der Aufnahme- und Eröffnungsanträge.
Auf folgende Ergänzung zur Promotionsordnung wird besonders hingewiesen:
- Es werden zwei Betreuende für das Promotionsvorhabens zur Annahme als Doktorand/in gefordert.
- Die Promovierenden sind verpflichtet zur Eröffnung des Verfahrens die Teilnahme an einem mindestens eintägigen Kurs in guter wissenschaftlicher Praxis nachzuweisen.
- Die Dissertation muss von einem externen Gutachter beurteilt werden. Zum Prüfen der Kriterien für externe Gutachter nutzen Sie bitte dieses Formular.
Bearbeitung der Promotions- und Habilitationsangelegenheiten an der Fakultät Psychologie -Promotionsamt Psychologie: Kathrin Binye
Vertreter der Fakultät Psychologie im Promotionsausschuss des Bereiches Mathematik und Naturwissenschaften: Prof. Dr. Stefan Scherbaum