Bewerbung
Zur Frage, ob der CAN-Master den Weg zur Approbation als Psychologische:r Psychotherapeut:in nach dem alten Modell eröffnet: Ab dem Zulassungsjahrgang 2023 besteht mit dem CAN-Master keine Möglichkeit mehr zur Approbation nach dem alten Modell der Psychotherapieausbildung. Die klinischen Wahlpflichtmodule CAN-WP3, CAN-WP4 und CAN-WP5 können aus Kapazitätsgründen leider nicht mehr angeboten werden. |
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist ein erster in der Bundesrepublik Deutschland anerkannter berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines mindestens sechssemestrigen Studiums der Psychologie oder eines vergleichbaren Studiengangs an einer wissenschaftlichen Hochschule, innerhalb dessen besonderes Fachwissen erworben wurde.
Konkret liegt die besondere Eignung für den Master-Studiengang CAN dann vor, wenn der Nachweis von guten Kenntnissen in folgenden thematischen Kernbereichen erbracht wurde:
- Psychologische Methodenlehre
- Deskriptive und Inferenzstatistik
- Allgemeine Psychologie
- Biopsychologie
- Diagnostik
- Entwicklungspsychologie
- Differentielle und Persönlichkeitspsychologie
- Sozialpsychologie
Bei 5. bis 8. sollen mindestens zu zwei der vier Kernbereiche Kenntnisse nachgewiesen werden. Gute Kenntnisse in einem thematischen Kernbereich sind nachgewiesen, wenn Studienleistungen aus diesem thematischen Bereich im Umfang von mindestens 4 SWS bzw. 6 Leistungspunkten nach ECTS pro genanntem Fach mit Erfolg erbracht wurden.
Als Studienleistungen werden erfolgreich abgeschlossene Module, erfolgreich abgeschlossene Vorlesungen und Seminare oder Abschlussarbeiten anerkannt. Es werden zudem Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens vorausgesetzt, wie sie in der Regel durch das Abitur nachgewiesen werden.
Bewerber:innen werden in eine Rangliste gebracht, die sich aus der Summe der durch die in den jeweiligen Bereichen 1-8 erbrachten Leistungspunkte, relativiert an der Note, ergibt.
Bewerbung
Die Bewerbung um einen Studienplatz im Master-Studiengang "Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience" erfolgt zunächst online unter folgender Adresse:
http://tu-dresden.de/studium/organisation/bewerbung_und_immatrikulation
Im Zuge der Online-Bewerbung erhalten Sie eine Bewerbernummer, die im formgebundenen Antrag auf Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren für den Master-Studiengang "Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience" (Link s.u.) einzutragen ist. Senden Sie den Antrag dann bitte zusammen mit den formgebundenen Bewerbungsunterlagen zur Immatrikulation an folgende Adresse:
- für deutsche und ausländische Bewerber:innen mit einem in Deutschland erworbenen Hochschulabschluss (Masterzugangsberechtigung) lautet die Adresse in diesem Jahr:
Technische Universität Dresden
Fakultät Psychologie
Professur Differentielle und Persönlichkeistpsychologie
Studienbüro CAN
D-01062 Dresden
Hinweis: Ggf. finden Sie an anderer Stelle auf den Seiten der TU Dresden oder der Fakultät Psychologie eine abweichende Adresse. Obige Adresse ist in diesem Jahr auf jeden Fall die korrekte, aber seien Sie unbesorgt: es kommen alle Bewerbungen bei uns an, auch wenn Sie an eine andere Professur der Fakultät geschickt werden. Keinesfalls sollten Sie Ihre Bewerbung persönlich in Büros der Fakultät abgeben! - Für Bewerber:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und einem in Deutschland erworbenen ersten Hochschulabschluss (Masterzugangsberechtigung) gilt folgende Anschrift:
Technische Universität Dresden
Akademisches Auslandsamt
D-01062 Dresden - für deutsche und ausländische Bewerber:innen mit einem im Ausland erworbenen Hochschulabschluss (Masterzugangsberechtigung):
Online-Bewerbungsverfahren über uni assist
Bewerbungszeitraum
- für deutsche und ausländische Bewerber:innen (EU) mit einem in Deutschland oder im Ausland erworbenen Hochschulabschluss (Masterzugangsberechtigung) vom 01.06.–15.07. des jeweiligen Jahres
- Für ausländische Bewerber:innen (Nicht-EU) mit einem im Ausland erworbenen Hochschulabschluss (Masterzugangsberechtigung) vom 01.04.–31.05. des jeweiligen Jahres
Dem Antrag sind neben den zur Immatrikulation geforderten Unterlagen folgende weitere Unterlagen beizufügen:
- formgebundenes Antragsformular zur Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang "Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience";
- Kopie des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusszeugnisses;
- Kopien von zusätzlichen Zeugnissen und Leistungsnachweisen, die besonderes Fachwissen nachweisen, sowie aussagekäftige Beschreibungen der entsprechenden Veranstaltungen (i.d.R. Modulbeschreibungen, bei Bachelorarbeiten Titel und Zusammenfassung.
- Kopie des Nachweises ausreichender Sprachkenntnisse gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 (z.B. das Abiturzeugnis)
Liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung der Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (Abschlusszeugnis) gemäß Abs. 2 Nr. 2 noch nicht vor, wird der Bewerber auch dann in das Eignungsfeststellungsverfahren nach dieser Ordnung einbezogen, wenn bereits 80% der durch den Hochschulabschluss erreichbaren Leistungspunkte auf Grund von abgeschlossenen Modulprüfungen oder auch der Abschlussarbeit und gegebenenfalls des Kolloquiums durch Bescheinigung der Herkunftshochschule nachgewiesen werden. Zum Nachweis dessen hat der Bewerber eine entsprechende Bescheinigung seiner Hochschule im Original oder in Kopie vorzulegen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!