Bachelorarbeit
Im § 26 der Bachelor-Prüfungsordnung (BPO) ist Zweck, Ausgabe, Abgabe, Bewertung und Wiederholung der Bachelor-Arbeit geregelt.
Die Bachelor-Arbeit ist Bestandteil der Bachelor-Prüfung.
Die Bearbeitungszeit der Bachelor-Arbeit beträgt 11 Wochen, es werden 12 Leistungspunkte erworben (§ 34 BPO).
Der späteste Termin für die Ausgabe des Themas der Bachelor-Arbeit ist der Beginn des auf den Abschluss der letzten Modulprüfung folgenden Semesters (§ 21 Abs. 3 Satz 5 BPO).
Die Anmeldung der Bachelor-Arbeit mit Einreichung des Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist frühestens möglich, wenn im Bachelor-Studiengang Psychologie mindestens 60 Leistungspunkte erworben sind (Festlegung des Prüfungsausschusses, April 2012).
Die Mindestbearbeitungszeit der Bachelor-Arbeit beträgt sechs Wochen (Festlegung des Prüfungsausschusses, April 2014).
Die Bachelor-Arbeit ist in deutscher Sprache zu verfassen. In Absprache mit dem Betreuer kann sie in englischer Sprache geschrieben werden.
Hat sich der Titel der Bachelor-Arbeit zum Themenvorschlag im Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit geändert, ist eine Bestätigung des Erstgutachters beizufügen, dass es sich um keine Themenänderung handelt.
- Liste der zugelassenen Prüfer zur Begutachtung der Bachelor-Arbeit
- Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit zur Datenerhebung / Meldepflicht
- Leitfaden für die Anfertigung von Bachelor-Arbeiten
Folgende Unterlagen müssen fristgemäß zur Abgabe der Bachelor-Arbeit im Prüfungsamt eingereicht werden (§ 26 Abs. 6 sowie § 34 Abs. 2 BPO):
- ausgefülltes Formular Abgabe der Bachelor-Arbeit
- zwei maschinegeschriebene und gebundene Exemplare (fester Einband)
- Bachelor-Arbeit in digitaler Textform auf CD (3-fach)
- jeweils eine CD in beide Exemplare einkleben
- zusätzlich eine separate CD (PDF-Dokument der Bachelor-Arbeit; Beschriftung der CD mit Namen, Vornamen und Thema der Bachelor-Arbeit - Bei der Abgabe hat der Studierende schriftlich zu erklären, ob er seine Arbeit - bei einer Gruppenarbeit seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit - selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat (Erklärung in Bachelor-Arbeit mit einbinden).
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Prüfungsamtes.