Abschlussarbeiten
Zugelassene Prüfer für Abschlussarbeiten
- Prüferliste für die Bewertung von Bachelor-Arbeiten
- Prüferliste für die Bewertung von Master-Arbeiten (KPPalt)
alte Prüfungsordnung bis Immatrikulationsjahrgang 2022/2023 - Prüferliste für die Bewertung von Master-Arbeiten (KPPneu)
neue Prüfungsordnung ab Immatrikulationsjahrgang 2022/2023 - Prüferliste für die Bewertung von Master-Arbeiten (CAN)
- Prüferliste für die Bewertung von Master-Arbeiten (HPSTS)
- Prüferliste für die Bewertung von Diplomarbeiten
Leitfäden
- Leitfaden für die Anfertigung von Bachelor-Arbeiten und Master-Arbeiten
Bitte beachten Sie, dass die im Leitfaden aufgeführte Bearbeitungszeit der Masterarbeit mit 22 Wochen NICHT für den Master KPPneu (ab Immatrikulationsjahrgang 2022/23) gilt. Hier beträgt die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit gemäß § 35 der Prüfungsordnung 20 Wochen. - Leitfaden für die Anfertigung von Diplom-Arbeiten
Anmeldung von Abschlussarbeiten
Der späteste Termin für die Ausgabe des Themas der Abschlussarbeit ist der Beginn des auf den Abschluss der letzten Modulprüfung folgenden Semesters (§21 Abs. 3 Satz 5 BPO, MPO).
Das bedeutet, wenn im Bachelor-Studium Psychologie alle Module (inkl. Berufspraktikum) bis auf die Bachelor-Arbeit absolviert sind und 168 LP erbracht sind, muss zu Beginn des nächsten Semesters (Lehrveranstaltungsbeginn) die Bachelor-Arbeit angemeldet werden.
In den Master-Studiengängen bedeutet dies, wenn alle Module (inkl. Praktikum und eventueller Master-Thesis-Seminare) bis auf die Master-Arbeit absolviert sind und 90 LP erbracht sind, muss zu Beginn des nächsten Semesters (Lehrveranstaltungsbeginn) die Master-Arbeit angemeldet werden.
Bitte reichen Sie den Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit vollständig ausgefüllt und mit allen Unterschriften (der zwei Gutachter:innen und Ihrer eigenen) im Studienbüro ein. Dies ist zur Sprechzeit möglich, kann aber auch postalisch, als Einwurf in den Studienbüro-Briefkasten oder per Email erfolgen.
Anlage Informationsblatt zur Datenerhebung
Beantragung von externen Zweitgutachter:innen
Soll die Abschlussarbeit von einer/m externen Prüfer:in begutachtet werden, kann dies durch externe Zweitbegutachtung geschehen. Die Studierenden suchen sich eine Erstgutachterin / einen Erstgutachter aus obiger Liste, die/der zugelassene:r Prüfer:in der Fakultät ist und stellt (vor Anmeldung der Abschlussarbeit, spätestens parallel zur Anmeldung der Abschlussarbeit !) einen begründeten Antrag auf externe Zweitbegutachtung an den Prüfungsausschuss. Dieser Antrag erfolgt über das Formblatt auf externe Zweitbegutachtung und ist im Prüfungsamt einzureichen.
Abgabe von Abschlussarbeiten
Die Abgabe am Abgabetag ist grundsätzlich zur Sprechzeit im Studienbüro möglich. Sollte Ihr Abgabetag auf einen Tag ohne Sprechzeit fallen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin per Email an das Studienbüro. Möchten Sie Ihre Arbeit eher einreichen, ist dies nach Ablauf der Mindestbearbeitungszeit (siehe Festlegungen der Prüfungsausschüsse) möglich. Die Einreichung der Abschluss-Arbeit ist per Post // durch eine andere Person // oder im Fristenbriefkasten der TUD auf der Helmholtzstraße möglich. Lage des Fristenbriefkastens siehe LINK: https://tu-dresden.de/tu-dresden/organisation/zentrale-universitaetsverwaltung/dezernat-3-zentrale-angelegenheiten/sg-3-3-allgemeine-verwaltung. Beachten Sie dabei zur Einreichung bitte Folgendes:
Einzureichen sind 2 gebundene Exemplare mit jeweils einer eingeklebten CD der Arbeit für die Gutachter:in; einer CD extra in Papierhülle für das Archiv. Auf dem Buchrücken ist ein Personenvermerk anzubringen (Etikett, Gravur oder bei dünnen Arbeiten Aufkleber), siehe Leitfaden.
Die Selbstständigkeitserklärung zur Arbeit ist in die Arbeit einzubinden und muss unterschrieben sein. Der Titel der Arbeit muss gleichlautend wie auf dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit lauten! Die Gutachter:innen müssen in richtiger Reihenfolge benannt sein.
Ausgefüllt mitzubringen oder einzureichen ist außerdem das Formular "Abgabe", siehe Formulare auf der Bereichsseite. Wenn Sie damit einverstanden sind, dass die Arbeit auf CD der Ausleihe zur Verfügung gestellt werden darf, reichen Sie bitte hierzu die "Einverständniserklärung zur Ausleihe", siehe eben genannter Formularseite, mit ein.
Wenn Sie gegen Ende Ihres Studiums kommen, lassen Sie bitte rechtzeitig vor dem Eintreffen der letzten Prüfungsbewertung den Antrag auf Ausstellung der Zeugnisunterlagen, siehe Formulare auf der Bereichsseite, dem Studienbüro zukommen.
Das Absolventennetzwerk der TU Dresden bietet Ihnen einen kostenlosen Informationsservice nach Abschluss Ihres Studiums. Informationen hierzu finden Sie auf folgender Internetseite: https://tu-dresden.de/studium/nach-dem-studium/netzwerke/absolventennetzwerk. Hier können Sie sich gern registrieren und vom Absolventennetzwerk, bzw. auch der Fakultät Psychologie Informationen erhalten.
Wenn diese Dinge beachtet sind, können Abschlussarbeiten auch von anderen Personen eingereicht werden oder per Post eingesandt werden. Bei Postsendung muss die Arbeit spätestens am Abgabetag in der Zentralen Poststelle eintreffen. Die Einreichung im Fristenbriefkasten in der Helmholtzstraße ist bis 23:59 Uhr am letzten Tag der Abgabe möglich.