Abschlussarbeiten
Zugelassene Prüfer für Abschlussarbeiten
- Prüferliste für die Bewertung von Bachelor-Arbeiten
- Prüferliste für die Bewertung von Master-Arbeiten (KPP)
- Prüferliste für die Bewertung von Master-Arbeiten (CAN)
- Prüferliste für die Bewertung von Master-Arbeiten (HPSTS)
- Prüferliste für die Bewertung von Diplomarbeiten
Leitfäden
- Leitfaden für die Anfertigung von Bachelor-Arbeiten
- Leitfaden für die Anfertigung von Master-Arbeiten
- Leitfaden für die Anfertigung von Diplom-Arbeiten
Anmeldung von Abschlussarbeiten
Der späteste Termin für die Ausgabe des Themas der Abschlussarbeit ist der Beginn des auf den Abschluss der letzten Modulprüfung folgenden Semesters (§21 Abs. 3 Satz 5 BPO, MPO).
Das bedeutet, wenn im Bachelor-Studium Psychologie alle Module (inkl. Berufspraktikum) bis auf die Bachelor-Arbeit absolviert sind und 168 LP erbracht sind, muss zu Beginn des nächsten Semesters (Lehrveranstaltungsbeginn) die Bachelor-Arbeit angemeldet werden.
In den Master-Studiengängen bedeutet dies, wenn alle Module (inkl. Praktikum und eventueller Master-Thesis-Seminare) bis auf die Master-Arbeit absolviert sind und 90 LP erbracht sind, muss zu Beginn des nächsten Semesters (Lehrveranstaltungsbeginn) die Master-Arbeit angemeldet werden.
Bitte reichen Sie den Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit vollständig ausgefüllt und mit allen Unterschriften im Original (der zwei Gutachter und Ihrer eigenen) im Prüfungsamt ein. Dies sollte zur Prüfung auf Vollständigkeit am besten zur Sprechzeit geschehen, kann aber auch postalisch oder als Einwurf in den Briefkasten erfolgen.
Anlage Informationsblatt zur Datenerhebung
Beantragung von externen Zweitgutachter_innen
Soll die Abschlussarbeit von einem externen Prüfer begutachtet werden, kann dies durch externe Zweitbegutachtung geschehen. Der Erstgutachter muss zugelassener Prüfer der Fakultät aus obiger Liste sein und stellt (vor Anmeldung der Abschlussarbeit !) einen begründeten Antrag auf externe Zweitbegutachtung an den Prüfungsausschuss. Dieser Antrag erfolgt formlos, ist im Prüfungsamt einzureichen und soll folgende Angaben enthalten: Name, Studiengang und Thema der Abschlussarbeit des Studierenden; Name, Titel, Funktion, Institution, Spezifikation und Postanschrift des externen Gutachters sowie einer Begründung, warum die Zweit-Begutachtung in dem speziellen thematischen Fall nicht von einem Prüfer der Fakultät übernommen werden.
Abgabe von Abschlussarbeiten
Die Abgabe am Abgabetag ist grundsätzlich zur Sprechzeit möglich. Sollte Ihr Abgabetag auf einen Tag ohne Sprechzeit fallen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin mit dem Prüfungsamt. Möchten Sie Ihre Arbeit eher einreichen, ist dies nach Ablauf der Mindestbearbeitungszeit (siehe Festlegungen der Prüfungsausschüsse) nur zur Sprechzeit möglich. Die Einreichung der Abschluss-Arbeit ist auch per Post // durch eine andere Person // oder im Fristenbriefkasten der TUD auf der Helmholtzstraße möglich. Lage des Fristenbriefkastens siehe LINK: https://tu-dresden.de/tu-dresden/organisation/zentrale-universitaetsverwaltung/dezernat-3-zentrale-angelegenheiten/sg-3-3-allgemeine-verwaltung. Beachten Sie dabei zur Einreichung bitte Folgendes:
Einzureichen sind 2 gebundene Exemplare mit jeweils einer eingeklebten CD der Arbeit für die Gutachter; einer CD extra in Papierhülle für das Archiv. Auf dem Buchrücken ist ein Personenvermerk anzubringen (Etikett oder Gravur), siehe Leitfaden.
Die Selbstständigkeitserklärung zur Arbeit ist in die Arbeit einzubinden und muss unterschrieben sein. Der Titel der Arbeit muss gleichlautend wie auf dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit lauten! Die Gutachter müssen in richtiger Reihenfolge benannt sein.
Ausgefüllt mitzubringen ist außerdem das Formular "Abgabe", siehe Formulare auf der Bereichsseite. Wenn Sie damit einverstanden sind, dass die Arbeit auf CD der Ausleihe zur Verfügung gestellt werden darf, reichen Sie bitte hierzu die "Einverständniserklärung zur Ausleihe", siehe eben genannter Formularseite, mit ein.
Wenn Sie gegen Ende Ihres Studiums kommen, lassen Sie bitte rechtzeitig vor dem Eintreffen der letzten Prüfungsbewertung den Antrag auf Ausstellung der Zeugnisunterlagen, siehe Formulare auf der Bereichsseite, dem Prüfungsamt zukommen.
Das Absolventennetzwerk der TU Dresden bietet Ihnen einen kostenlosen Informationsservice nach Abschluss Ihres Studiums. Informationen hierzu finden Sie auf folgender Internetseite: https://tu-dresden.de/studium/nach-dem-studium/netzwerke/absolventennetzwerk. Hier können Sie sich gern registrieren und vom Absolventennetzwerk, bzw. auch der Fakultät Psychologie Informationen erhalten.
Wenn diese Dinge beachtet sind, können Abschlussarbeiten auch von anderen Personen eingereicht werden oder per Post eingesandt werden. Bei Postsendung muss die Arbeit spätestens am Abgabetag in der Zentralen Poststelle eintreffen. Die Einreichung im Fristenbriefkasten in der Helmholtzstraße ist bis 23:59 Uhr am letzten Tag der Abgabe möglich.