Hinweise zum Brexit und die Auswirkungen auf das ERASMUS-Programm
Mit dem Ausstieg aus der EU hat sich das Vereinigte Königreich grundsätzlich auch für den Ausstieg aus dem Erasmus-Programm entschieden.
Austausch-Aufenthalte bis 2027/28
Einige britische Hochschulen möchten trotz BREXIT den Erasmus-Studierendenaustausch dennoch beibehalten und haben entsprechende Verträge mit verschiedenen Fakultäten der TU Dresden geschlossen. Ist die Kooperation im Mobilitätsportal gelistet, könnt ihr euch weiterhin für eine Erasmus-Förderung bewerben.
- Die erhältst damit weiterhin den Status "Erasmus Studierende/r",
- bist von den Studiengebühren an der Partnerhochschule befreit
- und kannst eine finanzielle Förderung erhalten: 600€/ Monat und optional eine Aufstockung für Grünes Reisen bzw. social top-ups
OXFORD, CAMBRIDGE, LONDON. So gelingt der Traum vom Studium an einer britischen Uni.
Artikel von Claudia Wanner aus WELT+, 24.11.2023 - Lesedauer: 10 Minuten
Visa-Bestimmungen ab dem Jahr 2021
Auf den Webseiten der Britischen Regierung findest du eine Übersicht über die Visa-Bestimmungen.
- Für EU-Bürger gilt: Bei Aufenthalten von bis zu 6 Monaten ("visitor route") ist kein Visum erforderlich. Die Einreise ist mit einem gültigen elektronischem Reisepass (ePass) möglich.
- Für Aufenthalte, die länger als 6 Monate dauern, ist ab dem 01.01.2021 ein kostenpflichtiges Visum nötig ("student route"). Zusätzlich sind Gebühren in Form eines Gesundheitszuschlages "Immigration Health Surcharge" zu zahlen.
Weiterführende aktuelle Informationen findest Du auf den Webseiten des DAAD.