ERASMUS
Inhaltsverzeichnis
- 1. Dein Platz in der Welt
- 2. Raus ins Leben: Wie ein Auslandsaufenthalt deinen Horizont erweitert
- 3. Bewerbung: Auf geht's!
- 4. Förderung: Mit dieser Unterstützung kannst du rechnen
- 5. Vorbereitende Sprachkurse / Online-Sprachförderung
- 6. FAQ - Weitere Infos
- 7. Erfahrungsberichte - Was andere Studierende sagen
- 8. Wie geht es nach der Zusage weiter?
- 9. Ansprechpartner:innen und Bewerbungsfristen in den Fakultäten
- 10. Kontakt im International Office
1. Dein Platz in der Welt
Das ERASMUS-Austauschprogramm ermöglicht dir als Student:in der Technischen Universität Dresden Kurz- oder Langzeitaufenthalte innerhalb der EU und in ausgewählten Partnerländern weltweit. In dieser Zeit wirst du finanziell und organisatorisch unterstützt. Für jedes Semester stehen mehr als 800 Austauschplätze an Partnerhochschulen zur Verfügung.
Für Erasmus+ Austauschplätze weltweit informiere dich direkt auf der Website zum Programm Erasmus+ weltweit.
An dieser Stelle informieren wir euch zu den News im Erasmusprogramm: Ausschreibungen, Erfahrungsberichte und wie ihr uns am einfachsten kontaktieren könnt.
- ERASMUS-Plätze der Fakultäten 2025/26
- International Day 12.12.24 - Save the Date!
- ERASMUS Ansprechpartner in den Fakultäten + Bewerbungsfristen
- Erasmusbroschüre 2025 (DE)
- Mit ERASMUS ins Ausland ✈️ | Auf Arbeit mit … Kerstin Unger
- Partnerland des Monats
- Fotoaktion 2024/25 GRÜNES REISEN: Interrail - Ticket zu gewinnen!
2. Raus ins Leben: Wie ein Auslandsaufenthalt deinen Horizont erweitert
Mal raus aus dem Studientrott. Was von der Welt sehen. Eine Fremdsprache lernen oder perfektionieren. Sich auf andere Kulturen und Mentalitäten einlassen. Das eigene Netzwerk um internationale Kontakte erweitern – es gibt viele verschiedene Gründe, mit ERASMUS für ein paar Monate oder ein ganzes Jahr ins Ausland zu gehen. Einige persönliche Eindrücke und Inspiration kannst du auch in den Erfahrungsberichten von TUD Studierenden finden, die bereits ein Semester mit Erasmus im Ausland verbracht haben.
Wir vom International Office der TU Dresden begleiten dich von der Bewerbung bis zu den Schritten, die du nach der Zusage gehst; eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen findest du in der ERASMUS - Checkliste. Das Mobility Online Portal (Mobilitätsportal) führt dich dabei leicht durch die einzelnen Schritte. Doch Formalitäten sind nicht alles. Damit deine Zeit im Ausland ein fachlicher und persönlicher Gewinn wird, geben wir dir hier noch ein paar Praxistipps mit auf den Weg:
-
Suche dir eine WG mit Einheimischen
-
Nimm an Exkursionen, Stammtischen und Buddy-Programmen teil, um Land und Leute kennenzulernen
-
Belege nicht nur Erasmus-Kurse an der Uni, sondern auch reguläre Seminare
-
Engagiere dich in lokalen Vereinen und Initiativen
-
Lerne nicht nur die Unterrichtssprache, sondern auch die Landessprache
Die ERASMUS-Charta für Studierende informiert dich über deine Rechte und Pflichten.
Gute Gründe speziell für Lehramtsstudierende
Wenn du mit ERASMUS ins Ausland gehst, gewinnst du jede Menge Lebenserfahrung und reifst als Persönlichkeit. Wer etwas von der Welt gesehen hat und aus erster Hand davon berichten kann, genießt Respekt – ein Gewinn für alle, die schon bald vor einer Klasse stehen und Jugendliche unterrichten werden. Darüber hinaus werden Auslandsaufenthalte für alle Lehramtsstudierenden aufgrund der wachsenden kulturellen Heterogenität der Schulklassen in Deutschland immer wichtiger. Und nicht zuletzt bringt dich der Einblick in neue Lehr- und Lernmethoden auf deinem Weg voran.
Gute Gründe speziell für Studierende der Ingenieurwissenschaften
Jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland hängt vom Export ab. Entsprechend gefragt sind international erfahrene, weltgewandte Mitarbeitende. Wenn du auf Englisch oder Französisch Verhandlungen führen kannst und dich mit anderen Rechts- und Marktsystemen auskennst, hast du beim Einstellungsgespräch einen Trumpf im Ärmel. Doch auch langfristig bringt dich ERASMUS weiter: Jedes dritte Unternehmen attestiert auslandserfahrenen Absolvent:innen, ihre Aufgaben besser zu bewältigen als diejenigen ohne internationale Erfahrung.
Du studierst ein anderes Fach? Wir sind sicher, dass es auch hier gute Gründe für einen Studienaufenthalt im Ausland gibt. ERASMUS ist für alle da!
Gute Gründe speziell für Studierende mit Geringen Chancen
Die aktuelle Erasmus Programmgeneration zielt darauf ab, Chancengleichheit, Inklusion, Vielfalt und Fairness in allen Bereichen zu fördern. So versteht sich auch die TU Dresden als eine inklusive Hochschule, an der es selbstverständlich ist, verschieden zu sein, siehe Serviceangebote im Bereich Chancengleichheit der TUD.
Für Erasmus geförderte Studienaufenthalte können Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende mit Kind/ern, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende einen monatlichen Aufstockungsbetrag beantragen, siehe 4. Förderung: Mit dieser Unterstützung kannst du rechnen.
3. Bewerbung: Auf geht's!
Voraussetzungen
- Immatrikulation an der TU
Du musst an der TU Dresden als Student:in für ein vollständiges Studium eingeschrieben sein. Dabei kann es sich auch um ein Promotionsstudium handeln. - Studienfortschritt
Du bist in einem grundständigen Studiengang eingeschrieben? Dann musst du das erste Studienjahr abgeschlossen haben. Für Masterstudierende gilt diese Einschränkung nicht. - Gute Studienleistungen
Du solltest zum Zeitpunkt deiner Bewerbung gute Studienleistungen vorweisen können. Konkrete Notenanforderungen sind nicht definiert. - Sprachkenntnisse
Dein Sprachniveau in der Unterrichtssprache sollte so gut sein, dass du den Vorlesungen und Seminaren an der Partnerhochschule folgen kannst.
Bewerbungsprozess: Einfacher als gedacht
Keine Angst: Für deine Bewerbung musst du keine großen bürokratischen Hürden nehmen. Du informierst dich über die Bewerbungskriterien beim ERASMUS-Beauftragten bzw. ERASMUS-Fachkoordinator:in der Fakultät, wählst den von dir gewünschten ERASMUS-Platz aus und bewirbst dich zwischen Januar und März für das folgende Studienjahr online über das Mobilitätsportal. Ein Leitfaden für die Bewerbung Teil 1 hilft Dir bei den ersten Bewerbungsschritten (den Leitfaden für die Bewerbung Teil 2 findest du unter Wie geht es weiter nach der Zusage?).
Deine Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
- Nachweis über den bisherigen Studienverlauf (z. B. Notenübersicht)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Gasthochschule
- Evtl. ein Learning Agreement mit deiner Unterschrift. Für ein Semester werden in der Regel 30, für ein volles akademisches Jahr 60 ECTS Credit Points gefordert,
Informationen bzw. eine Vorlage findest du unter Allgemeine Hinweise zum Learning Agreement. Prinzipiell ist jedoch das für die Förderung relevante Learning Agreement digital nach Platzvergabe zu erstellen. Weitere Infos dazu unter 8. Wie geht es nach der Zusage weiter?
Spezifische Anforderungen einzelner Fakultäten sind auf deren Webseiten nachzulesen. Achtung: Der Semesterbeginn an Universitäten im Ausland weicht oft von dem an der TU Dresden ab!
Besonderheiten bei ERASMUS weltweit
Ein Austausch über ERASMUS weltweit erfordert etwas mehr Kommunikation und Eigeninitiative. Für die Planung deines Aufenthaltes sind daher die Fachkoordinator:innen an der TU Dresden und an der Gasthochschule wichtige Ansprechpartner:innen.
Weitere Informationen zu Partnerhochschulen weltweit, Förderhöhen und Bewerbungsablauf findest du auf der Website Erasmus+ weltweit.
4. Förderung: Mit dieser Unterstützung kannst du rechnen
Du erhältst für die Zeit deines Auslandsaufenthalts neben dem Erlass der Studiengebühren an der Partnerhochschule einen finanziellen Zuschuss, den du unabhängig von deinen Einkommensverhältnissen beantragen und unter bestimmten Voraussetzungen mit weiteren Zuschüssen kombinieren kannst.
Beantragung
-
Du bewirbst dich auf einen ERASMUS-Platz.
-
Über Mobility Online erhältst du nach erfolgreicher Platzvergabe durch dein:e ERASMUS-Koordinator:in per Email Informationen zu den Fördermöglichkeiten im ERASMUS Programm.
-
Du kannst, wenn zutreffend, einen Zuschuss für Grünes Reisen und/oder social top-up beantragen (wobei jeweils nur ein Kriterium für die Auszahlung des social top-up geltend gemacht werden). Beachte dabei bitte, dass Zusatzförderungen nur bei Verfügbarkeit ausreichender Fördermitttel gewährt werden können.
-
Das International Office stellt dir deinen Fördervertrag (Grant Agreement) aus, den du unterschrieben im Original zurücksenden musst.
-
Dein vollständig (digital) unterschriebenes Learning Agreement muss spätestens mit Beginn des Aufenthaltes im Mobilitätsportal vorliegen.
Fördermöglichkeiten
Die Höhe des monatlichen Zuschusses richtet sich nach den Lebenshaltungskosten des Gastlandes und ist nach Ländergruppen gestaffelt. Die Förderzusage ist abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.
Ländergruppenzuordnung bei Studienstart im WiSe 2024/25:
Zielland | monatl. Zuschuss |
---|---|
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 600 € |
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 540 € |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Repulik, Türkei, Ungarn | 490 € |
Neue Ländergruppenzuordnung bei Studienstart ab SoSe 2025:
Zielland | monatl. Zuschuss |
---|---|
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich | 600 € |
Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Serbien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern | 540 € |
Erasmus+ weltweit - Länder (z.B. Vietnam) | 700 € |
Weitere Fördermöglichkeiten:
Einmaliger Zuschuss für Studierende und Graduierte, die nachhaltig reisen (Green ERASMUS)
Zusätzliches monatliches Top Up (bei mehreren Voraussetzungen nur 1 Top Up möglich):
- Studierende und Graduierte, die mit Kind(ern) einen Auslandsaufenthalt durchführen
- Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
- Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
- Erwerbstätige Studierende
Besonderheiten bei ERASMUS weltweit
Für einen Austausch über ERASMUS weltweit erhältst du einen Mobilitätszuschuss von 700€ im Monat sowie eine einmalige Reisekostenpauschale zwischen 275 und 1500€, gestaffelt nach der einfachen Entfernung. Um die konkrete Höhe zu ermitteln, kannst den Distanzrechner der EU nutzen und in unserer Tabelle für die Reisekosten den Wert ermitteln.
Mobilität von Doktorand:innen kann sowohl klassisch als Langzeitmobilität (2-12 Monate physisch) sowie bei Kurzaufenthalten bis max. 2 Wochen als ERASMUS Personalmobilität gefördert werden.
Bei einer Förderung für ein Blended Short Term oder Blended Intensive Programm müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- physischer Aufenthalt an einer Parternerhochschule im Ausland zwischen 5 und 30 Tagen
- obligatorische virtuelle Komponente (vor oder nach der physischen Komponente)
- Leistungen im Umfang von mindestens 3 ECTS-Punkten für die physische und die virtuelle Komponente zusammen
Dauer der physischen Mobilität (Vor-Ort-Aufenthalt) |
Förderung |
---|---|
Tag 1 - 14 (Mindestdauer 5 Tage) | 79 EUR / Tag |
Tag 15 - 30 | 56 EUR / Tag |
Einmaliger Zuschuss (bei mehreren Voraussetzungen nur 1 Zuschuss möglich) für Studierende mit Geringen Chancen (Studierende und Graduierte, die mit Kind(ern) ihren Auslandsaufenthalt durchführen, Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus oder erwerbstätige Studierende.
Dauer der physischen Mobilität (Vor-Ort-Aufenthalt) |
Förderung einmalig |
---|---|
Tag 1 - 14 (Mindestdauer 5 Tage) | 100 EUR |
Tag 15 - 30 | 150 EUR |
Einmaliger Zuschuss für Studierende und Graduierte, die nachhaltig reisen (Green ERASMUS).
Fahrkostenpauschale für Studierende und Graduierte mit Geringen Chancen nur bei Blended Short Term Mobility (Kurzzeitaufenthalt): die Pauschale kann gemäß Entfernungskategorie gezahlt und mittels EU-Distanz-Rechner ermittelt werden:
https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_en
Distanz | Wie viel? | Wie viel für „Green Travel“? |
10 und 99 km | 23 EUR | 23 EUR |
100 und 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 und 1999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2000 und 2999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3000 und 3999 km | 530 EUR | 610 EUR |
4000 und 7999 km | 820 EUR | 820 EUR |
8000 km oder mehr | 1500 EUR | 1500 EUR |
Auch im ERASMUS Programm könnt ihr euren ökologischen Fußabdruck reduzieren und für Reisen, bei dem überwiegend emissionsarme, umweltfreundliche und nachhaltige Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden einen einmaligen Zuschuss beantragen. Der Zuschuss ist abhängig vom Förderprojekt. Im Studienjahr 2024/25 kann Grünes Reisen auf Antrag wie folgt finanziell unterstützt werden (die Zuteilung erfolgt über das International Office):
WiSe 2024/25 | Einmalig 50,00 EUR + max. 4 zusätzliche Reisetage für Hin- und Rückreise |
SoSe 2025 | Max. 6 zusätzliche Reisetage für Hin- und Rückreise |
Die zusätzlichen Reisetage können auf Antragstellung gefördert werden, wenn sich die Reisedauer durch das nachhaltige Reisen maßgeblich verlängert. Den Antrag stellt ihr über Mobility Online nach Bewerbung und Platzvergabe mittels einer ehrenwörtlichen Erklärung. Informationen dazu erhaltet ihr rechtzeitig per Email. Nachweise über die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel sind erst nach Beendigung des Aufenthaltes mit den Abschlussunterlagen einzureichen.
Infos, Planungshilfen und Sparhinweise für nachhaltiges Reisen findet ihr auf unserer Website zum "Grünen Reisen". |
Du willst dein/e Kind/er mit ins Ausland mitnehmen? Dann hast du Anspruch auf eine zusätzliche Pauschale
- bei Langzeitmobilität in Höhe von monatlich 250 EUR
- bei Kurzzeitaufenthalten in Höhe von einmalig 100 EUR (Tag 5 - 14) bzw. 150 EUR (Tag 15 - 30)
Beantragung: den Antrag stellt ihr über Mobility Online nach Bewerbung und Platzvergabe mittels ehrenwörtlicher Erklärung und Nachweisen (Kopie der Geburtsurkunde des/der Kindes/er; Nachweise, die die Mitnahme des Kindes/der Kinder ins Ausland belegen (z. B. Reiseunterlagen, Betreuungsnachweise vor Ort)).
Informationen zur Antragstellung erhaltet ihr rechtzeitig per Email.
Sollten absehbar bei Deiner Erasmus-Mobilität mit Kind/ern Aufwendungen enstehen, die nicht durch den pauschalen Aufstockungsbetrag gedeckt werden können, kannst Du einen Realkostenantrag stellen. Kontaktiere dazu mind. 4 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalts das International Office.
Top Up auf das Auslands-BAföG ist anrechnungsfrei, siehe Erlass des BMBF zum Bundesausbildungsförderungsgesetz und den Erasmus Social Top Ups vom 08.05.2024
Als Studierende/-r mit einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 oder mit einer attestierten chronischen Erkrankung*, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, erhältst du eine zusätzliche Pauschale
- bei Langzeitmobilität in Höhe von monatlich 250 EUR
- bei Kurzzeitaufenthalten in Höhe von einmalig 100 EUR (Tag 5 - 14) bzw. 150 EUR (Tag 15 - 30)
Beantragung:
Als Nachweis ist mit dem Antrag (über Mobility Online nach Bewerbung und Platzvergabe) eine ehrenwörtliche Erklärung einzureichen, in welcher die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen bestätigt werden, sowie das Einverständnis erklärt wird, diese Nachweise auf Aufforderung vorzuhalten (z.B. Nachweis über den GdB bzw. Attest über die chronische Erkrankung* inkl. Erklärung des Arztes, dass ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht). Informationen zur Antragstellung erhaltet ihr rechtzeitig per Email.
*Als schwerwiegend chronisch krank gilt laut Bundesministerium für Gesundheit z.B., "...wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt: entweder Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %. Außerdem gilt als schwerwiegend chronisch krank, wer eine kontinuierliche medizinische Versorgung benötigt, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist. Zu den chronischen Krankheiten, die eine Dauerbehandlung erfordern, können zum Beispiel Diabetes mellitus, Asthma, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen oder koronare Herzkrankheit gehören."
Falls im Rahmen des Auslandsaufenthalts besonders hohe Kosten anfallen (z.B. für eine barrierefreie Unterkunft oder Flug oder für eine Begleitperson) kannst du alternativ einen Realkostenantrag (Langantrag) stellen. In diesem Antrag müssen die anfallenden Kosten genau dargelegt und können dann bis maximal 15.000 EUR pro Semester erstattet werden.
Ab dem Wintersemester 2022 können Studierende mit GdB ab 20 bzw. chronischer Erkrankung eine vorbereitende Reise beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität zu erkundigen (barrierearmer Wohnraum, Bedingungen auf dem Campus, Personennahverkehr etc.). Darüber hinaus kann maximal eine Begleitperson als Assistenz auf der Reise gefördert werden.
Die Anträge für bzgl. Realkosten bzw. vorbereitende Reisen müssen spätestens 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes über das IO der TUD gestellt werden.
Top Up auf das Auslands-BAföG ist anrechnungsfrei, siehe Erlass des BMBF zum Bundesausbildungsförderungsgesetz und den Erasmus Social Top Ups vom 08.05.2024
Du kannst als Erstakademiker:in einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 250 EUR beantragen.
Voraussetzung :
- Beide Elternteile/Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer (Fach)Hochschule (im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht).
Als Nachweis ist mit dem Antrag (über Mobility Online nach Bewerbung und Platzvergabe) eine ehrenwörtliche Erklärung einzureichen, in welcher Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen bestätigt werden, sowie das Einverständnis erklärt wird, diese Nachweise auf Aufforderung der Hochschule vorzuweisen (z.B. Kopie der Ausbildungsbescheinigung der Eltern/Bezugspersonen, Bestätigung über elternunabhängiges Bafög oder eine ehrenwörtliche Erklärung der Eltern/Bezugspersonen zu erbringen...)
Top Up wird auf das Auslands-BAföG ist angerechnet, siehe Erlass des BMBF zum Bundesausbildungsförderungsgesetz und den Erasmus Social Top Ups vom 08.05.2024
Du kannst als erwerbstätige/r Studierende/r einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 250 EUR beantragen.
Voraussetzung:
- Die Erwerbstätigkeit begann mindestens ohne Unterbrechung sechs Monate vor Bewerbung bzw. vor Studienstart im Ausland und endet spätestens mit Antritt des Auslandssemesters.
- Das monatliche Netto-Einkommen bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung muss zwischen 450 Euro und 850 Euro liegen.
- Es handelt sich nicht um eine selbstständige Tätigkeit.
- Die Tätigkeit darf während des Auslandsaufenthaltes nicht durchgeführt werden.
Als Nachweis ist mit dem Antrag (über Mobility Online nach Bewerbung und Platzvergabe) eine ehrenwörtliche Erklärung einzureichen, in welcher die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen bestätigt werden, sowie das Einverständnis erklärt wird, diese Nachweise auf Aufforderung vorzuhalten (z.B. Gehaltsabrechnungen, Nachweis über die Beendigung/Aussetzung des Arbeitsverhältnisses...).
Top Up wird auf das Auslands-BAföG ist angerechnet, siehe Erlass des BMBF zum Bundesausbildungsförderungsgesetz und den Erasmus Social Top Ups vom 08.05.2024
Besonderheiten
- Deutschland ist für Studierende der TUD kein förderfähiges Land.
- Vereinigtes Königreich: Die Förderung für einen Aufenthalt an einer Partnerhochschule in UK steht unter dem Vorbehalt der noch frei verfügbaren Mittel, siehe auch Hinweise zum Brexit und die Auswirkungen auf das ERASMUS-Programm.
- Die Schweiz ist kein ERASMUS-Programmland, der Austausch bleibt jedoch als Swiss-European Mobility Program / SEMP weiterhin bestehen, siehe Bewerbung SEMP.
5. Vorbereitende Sprachkurse / Online-Sprachförderung
Mit kostenlosen Sprachkursen an der TU Dresden kannst du deine Kenntnisse in der Hauptarbeitssprache deiner Gastuniversität verbessern. Dem gleichen Ziel dient die ERASMUS-Online-Sprachförderung (OLS).
6. FAQ - Weitere Infos
Was muss ich zur Krankenversicherung wissen? Wo finde ich Erfahrungsberichte zu meiner Uni? Kann ich meinen Aufenthalt verlängern? Und was passiert, wenn ich meinen Auslandsaufenthalt nicht antreten kann? Wir beantworten alle Fragen, die bisher offen geblieben sind.
7. Erfahrungsberichte - Was andere Studierende sagen
Profitiere von den Erfahrungen der ERASMUS-Studierenden aus den vergangenen Jahren! Hier berichten sie aus erster Hand von ihren Erfahrungen und Erlebnissen – einschließlich Praxistipps für eine bereichernde und erfüllende Zeit an deiner Gastuniversität.
8. Wie geht es nach der Zusage weiter?
Nach der Zusage für deinen Austauschplatz sind nur noch wenige Formalitäten zu erledigen. Dein:e ERASMUS Fachkoordinator:in begleitet dich durch einen strukturierten Prozess mit 4 Schritten: von der Nominierung bis zum Digitalen Learning Agreement.
9. Ansprechpartner:innen und Bewerbungsfristen in den Fakultäten
Wer ist für mich zuständig? Bitte informiere dich zu den Kontaktdaten der ERASMUS-Beauftragten an den verschiedenen Fakultäten und den jeweiligen Bewerbungsdeadlines. Bei ihnen reichst du deine Bewerbung ein – und sie sind deine Ansprechpartner:innen für alle Fragen, die über die allgemeinen ERASMUS-Formalitäten hinausgehen.
10. Kontakt im International Office
Für alle Fragen und Probleme rund um das Thema Auslandsaufenthalt mit Erasmus stehen wir euch im International Office zur Seite:
Beratung zum Studium im Ausland
NameFrau Kerstin Unger M.A.
ERASMUS+ innerhalb Europas, Studierendenmobilität
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fritz Foerster Bau, Büro 158 Mommsenstraße 6
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden International Office
01062 Dresden
Sprechzeiten:
- Dienstag:
- 09:30 - 11:30
- 12:30 - 14:30
- Donnerstag:
- 09:30 - 11:30
Keine Sprechzeit 11.11. - 18.11.2024
Projektkoordinatorin
NameFrau Tabea Gösche
ERASMUS+ Partnerländer (weltweit)
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fritz Foerster Bau, Büro 171 Mommsenstraße 6
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden International Office
01062 Dresden