Bewerberinformationen: PROMOS Ausschreibung 2025
Semesteraufenthalte (1 bis 6 Monate)
In dieser Förderlinie können folgende Vorhaben von Studierenden gefördert werden:
- Auslandsaufenthalte zur Anfertigung einer Abschlussarbeit
- Semesteraufenthalte von Studierenden an Hochschulen im Ausland weltweit (außerhalb des ERASMUS+ Raums* sowie außerhalb anderer DAAD- Programme)
Beim Studienvorhaben ist nachzuweisen, inwieweit die im Ausland erbrachten Leistungen an der TU Dresden angerechnet werden.
* Studienaufenthalte können nicht über PROMOS gefördert werden, wenn eine Förderung durch „Erasmus+“ möglich ist. Die Förderung von Studienaufenthalten im „Erasmus+“-Raum ist in PROMOS nur in folgendem Ausnahmefall möglich:
Ein weiterer „Erasmus+“-Auslandsaufenthalt ist ausgeschlossen.
Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate)
Sprachkurse von Studierenden und Doktoranden können an Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten weltweit durchgeführt und gefördert werden und müssen mindestens 25 Wochenstunden betragen. Außerdem kann eine einmalige Kursgebührenpauschale pro Person von 500 EUR beantragt werden.
Die Stipendien für Sprachkurse sind zur Vertiefung bereits vorhandener guter Grundkenntnisse einer Fremdsprache gedacht. Die Bewerber müssen daher ein mindestens zweisemestriges Studium der betreffenden Sprache an einer deutschen Hochschule oder vergleichbare Kenntnisse nachweisen.
Fachkurse (5 Tage bis 6 Wochen)
Die Teilnahme von Studierenden und Doktoranden an Fachkursen (bspw. Summer Schools), die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten werden, kann weltweit gefördert werden. Außerdem kann eine einmalige Kursgebührenpauschale von 500 EUR pro Person beantragt werden.
Achtung! Eine PROMOS- Förderung kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn während des Aufenthalts-/Förderzeitraums für das betreffende Land oder die betreffende Region des Landes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht (www.auswaertiges-amt.de).
Bewerben können sich Studierende der TU Dresden in Bachelor-, Master-, Diplom-, Staatsexamensstudiengängen.
- a.) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- b.) Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.bafög.de.)
- c.) sowie nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an der TU Dresden eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der TUD zu erreichen oder an der TUD zu promovieren.
Für den in b.) und c.) beschriebenen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.
Im Bachelor können Sie sich ab dem 3. Fachsemester bewerben, im Master ab dem 1. Fachsemester.
Das Teilstipendium umfasst eine:
- Monatliche Teilstipendienrate i.d.R. in Höhe von 350 Euro (in einigen Ländern abweichend, siehe "Pauschalen") und/oder
- Einmalige länderspezifische Reisekostenpauschale (Übersicht der "Pauschalen")
- Kursgebührenpauschale (bei Sprach- und Fachkursen)
Beachten Sie, dass an der TUD über PROMOS keine Studiengebühren übernommen werden. Eine Verlängerung der Stipendien über sechs Monate hinaus ist nicht möglich. Studierende, die Inlands-BAföG erhalten, können anrechnungsfrei über PROMOS gefördert werden. Bei Bezug von Auslands-BAföG kann selbiges vom zuständigen Studentenwerk um die Reisekostenpauschale gekürzt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der PROMOS-Förderung gegenüber dem Studentenwerk meldepflichtig sind.
Es kann zudem bei auslandsbedingten Mehrkosten durch eine Behinderung oder chronische Erkrankung beim IO ein Antrag auf Kostendeckung gestellt werden.
Es werden nur vollständig und fristgerecht eingereichte Bewerbungen berücksichtigt. Eine Bewerbung garantiert nicht automatisch den Erhalt des PROMOS Stipendiums.
Bewerbungsunterlagen für einen Studienaufenthalt über PROMOS:
- Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars
- (tabellarischer) Lebenslauf
- Beschreibung u. Begründung des Studienvorhabens (ca. 2-3 Seiten) mit Angabe von Veranstaltungen an der Gasthochschule und welchen Veranstaltungen diese an der TUD entsprechen
- Übersicht über die bisher abgelegten Studienleistungen
- Ggf. Kopie von Hochschulzeugnissen (B.A./B.Sc. bzw. Zwischenprüfung/Vordiplom)
- Nachweis über die Sprachkenntnisse (zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als 2 Jahre, TU-Zertifikat oder DAAD-Sprachnachweise, bei geringen Semestern zählt auch Abitur)
- 1 Gutachten eines promovierten Hochschullehrers mit Fachbezug - bitte nutzen Sie folgendes Formular.
Bewerbungsunterlagen für einen Studienaufenthalt zur Anfertigung von Abschlussarbeiten über PROMOS:
- Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars
- (tabellarischer) Lebenslauf
- Beschreibung u. Begründung des Studienvorhabens (ca. 2-3 Seiten)
- Übersicht über die bisher abgelegten Studienleistungen
- Ggf. Kopie von Hochschulzeugnissen (B.A./B.Sc. bzw. Zwischenprüfung/Vordiplom)
- Nachweis über die Sprachkenntnisse (zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als 2 Jahre, TU-Zertifikat oder DAAD-Sprachnachweise, bei geringen Semestern zählt auch Abitur)
- Gutachten des betreuenden Hochschullehrers der TU Dresden mit Bestätigung über die Vergabe der Abschlussarbeit. Bitte nutzen Sie folgendes Formular und
- Nachweis über die Zusage des Betreuers/Kontaktpartners im Ausland
Bewerbungsunterlagen für Fach- oder Sprachkurse über PROMOS:
- Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars
- (tabellarischer) Lebenslauf
- (formloses) Motivationsschreiben mit Angabe und Begründung der Gasteinrichtung und Kurswahl
- Übersicht über die bisher abgelegten Studienleistungen
- Ggf. Kopie von Hochschulzeugnissen (B.A./B.Sc. bzw. Zwischenprüfung/ Vordiplom)
- Nachweis über die Einschreibung für den Sprach- bzw. Fachkurs bei einem anerkannten Institut (muss spätestens bei Stipendienzusage vorliegen, vorerst kann ein Kontaktnachweis mit der Gasteinrichtung unter Angabe des Zeitraums, Kursnamens (Level) und Stundenumfangs des Kurses eingereicht werden).
- Nachweis über die Sprachkenntnisse (zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als 2 Jahre, TU-Zertifikat oder DAAD-Sprachnachweise, bei geringen Semestern zählt auch Abitur)
- 1 Gutachten eines promovierten Hochschullehrers mit Fachbezug - bitte nutzen Sie folgendes Formular.
Bewerbungsfrist für Aufenthalte in 2025:
16. Oktober bis 1. November 2024 - für Aufenthalte, die schwerpunktmäßig in der ersten Jahreshälfte 2025 stattfinden und 24. April bis 15. Mai 2025 - für Aufenthalte, die schwerpunktmäßig in der zweiten Jahrhälfte 2025 stattfinden
Außerhalb der Bewerbungsfristen eingereichte Bewerbungen für ein PROMOS-Stipendium können nicht angenommen werden.
Eine Auswahlkommission, bestehend aus mehreren Professoren der verschiedenen Wissenschaftsgebiete der TUD, wird über die Vergabe der Stipendien entscheiden. Die Priorität der TU Dresden liegt bei der Förderung von Studienaufenthalten (insbesondere mit integriertem Mobilitätsfenster).
Bei den Auswahlkriterien spielen die fachliche Qualität des Vorhabens (inklusive der Sprachkenntnisse) und die akademischen Leistungen eine wichtige Rolle. Ferner wird u. a. das Gutachten des Hochschulprofessors sowie das gesellschaftliche Engagement der Bewerber bei der Auswahl mit berücksichtigt.
Die Auswahl wird nach Aktenlage entschieden. Es gibt keine zusätzlichen persönlichen Gespräche mit Bewerbern.
Bescheide zu Bewerbungen für Aufenthalte, die schwerpunktmäßig in der 1. Jahreshälfte stattfinden, werden gegen Anfang Januar an die Korrespondenzadressen verschickt.
Bescheide zu Bewerbungen für Aufenthalte, die schwerpunktmäßig in der 2. Jahreshälfte stattfinden, werden gegen Anfang Juli an die Korrespondenzadressen verschickt.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie zwischenzeitlich die Zusage zu einer anderen Förderung erhalten, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid, sodass wir dies in der Auswahl berücksichtigen können.