FAQs
Hier können Sie die Antworten auf die am häufigsten gestelten Fragen finden.
Als Nachweis über erbrachte Studienleistungen sind folgende Nachweise möglich (u.A.)
- Auszug des Prüfungsamtes über erbrachte Leistungen (inkl. aktuellem Notenschnitt)
- Zeugnisse abgelegter Prüfungen (Vordiplom, Staatsexamen etc.)
Ein Wortgutachten muss von einem fachnahem Dozenten (mind. Doktortitel) der TU Dresden erstellt werden. Sie sollten versuchen einen Hochschullehrer aus Ihrem Fachbereich anzusprechen- bei dem Sie evtl. mehrere Veranstaltungen oder wenigstens 1 besucht haben und der Sie daher fachlich einschätzen kann.
Die Gutachten sollen direkt von den Professoren an promos@tu-dresden.de gesendet werden.
Nein. Ihre Bewerbung muss zur Bewerbungsfrist vollständig vorliegen. Das nachträgliche Einreichen von Unterlagen ist nur in Notfällen möglich.
Das PROMOS-Stipendium wird in einem qualitätsorientierten Auswahlverfahren vergeben. Die Bewerbungen werden von mehreren Prüfern begutachtet. Die Entscheidung, wer eine Förderung erhält, wird von ihnen nur aufgrund der Bewerbungsunterlagen getroffen, deswegen ist es wichtig, dass diese aktuell sind und den Anforderungen entsprechen. Damit alle Bewerber gleiche Chancen auf eine Förderung haben, werden gleiche Unterlagen von allen angefordert.
Es werden nur die Sprachnachweise akzeptiert, die zu dem Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre alt sind und von einem akreditierten Institut ausgestellt sind (u.A.): IELTS; TOEFL; Cambridge Certificate; Teilnahmeschein von Kursen der TU Dresden, DAAD-Sprachnachweis; Abiturzeugnis.
Wichtig ist, dass der Nachweis Ihre aktuellen Sprachkenntnisse widerspiegelt. Sollten Sie keine Nachweise von Kursen der TU Dresden, kürzlich absolvierten Sprachkursen o.Ä. vorweisen können, so besteht bspw. die Möglichkeit einen Test beim DAAD durchführen zu lassen. Der Test kostet 35€ und kann via Skype durchgeführt werden. Erfahrungsgemäß kann man einen Termin für den Test und anschliessend den Zertifikat innerhalb weniger Tagen erhalten. https://tudias.de/de/sprachkurse/sprachtests-sprachzertifikate.html
Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien miteinander kombiniert werden, allerdings darf der Gesamtförderzeitraum innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc. endet) 6 Monate nicht überschreiten. Innerhalb eines neuen Ausbildungsabschnitts können Studierende auch an derselben deutschen Hochschule nochmals eine Förderung über PROMOS erhalten. Studierende können mit den Maßnahmen „Sprachkurse“, „Fachkurse“ und „Studienreisen“ trotz einer bereits insgesamt sechsmonatigen Förderung innerhalb eines Ausbildungsabschnitts gefördert werden (möglich wäre z.B.: sechsmonatiger Studienaufenthalt + Sprachkurs + Studienreiseförderung innerhalb des Bachelorstudiums; nicht möglich ist demnach ein viermonatiger Studienaufenthalt und ein dreimonatiger Praktika-Aufenthalt im gleichen Ausbildungsabschnitt).
Es ist zulässig sich parallel für zwei verschiedene Förderlinien zu bewerben. Für jeden Antrag muss eine gesonderte Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen eingereicht werden. Die Bewerber konkurrieren in den einzelnen Förderlinien untereinander, wobei grundsätzlich Studienaufenthalte prioritär gefördert werden.
Der Aufenthaltszeitraum kann sich natürlich nach der Bewerbung noch ein wenig verschieben. Geben Sie jedoch schon jetzt in der Bewerbung konkrete Daten an. (Monatsangaben reichen nicht für eine Berechnung der Fördersumme.) Allerdings kann im Nachhinein nicht ein längerer Zeitraum gefördert werden als ursprünglich angegeben.
Ja, man muss sich selbst um einen Sprachkurs an einer akkreditierten Sprachschule bemühen und zum Zeitpunkt der Bewerbung mind. eine Anmeldung bzw. Vorreservierung für einen Kurs vorweisen. Die Bezahlung und verbindliche Einschreibung müsste später im Falle einer Zusage nachgereicht werden.
Jahresübergreifende Förderung ist leider nicht möglich. Die Hochschulen erhalten die Förderungsmittel vom DAAD pro Haushaltsjahr (nicht für das akademische Jahr). Der Förderzeitraum ist daher jeweils vom 01.01.-31.12. eines Jahres.
Der Erfolg ist von mehreren Faktoren abhängig, vor Allem aber der Qualität Ihrer Bewerbung und Ihres Vorhabens. Natürlich spielen die Anzahl der Bewerber und die Qualität der Bewerbungen Ihrer Konkurrenten ebenso eine Rolle. Ich kann Ihnen daher im Voraus nicht sagen, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie ausgewählt werden.
Wir wissen um die Problematik der (Vor-)Finanzierung, können aber leider nicht jeden Bewerber fördern.
- Prinzipielle Betreuungsbestätigung
- Prinzipielle Themenvereinbarung / Thema der Abschlussarbeit
- Dauer des Aufenthalts
- Name des Betreuers an der Gasteinrichtung
- Der Nachweis über Immatrikulation ist nicht zwingend, jedoch im Interesse der Studenten, um das volle Angebot der Gasteinrichtung nutzen zu können.
Es ist beides möglich. Letzteres ist aber möglicherweise für Sie einfacher und zudem werden bereits bestehende Kooperationen prioritär gefördert.