Fachsemesteranrechnung-Hinweise
Wenn Sie den Studiengang- oder das Studienfach wechseln und damit die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester beantragen, müssen Sie spätestens zum Antrag auf Immatrikulation eine vom zuständigen Prüfungsausschusses ausgestellte Bescheinigung über die angerechneten Fachsemester vorlegen. In den NC-Studiengängen Medizin, Humanmedizin und Zahnmedizin müssen Sie die Anrechnungsbescheinigung bereits innerhalb der Frist zur Beantragung der Zulassung im Immatrikulationsamt vorlegen!
Die Beantragung der Anrechnung von Fachsemestern erfolgt auf der Grundlage der angerechneten Leistungen aus dem vorangegangenen Studium. Für die Beantragung haben die Prüfungsausschüsse zusammen mit den zuständigen Prüfungsämtern Hinweise zum Beantragungsverfahren in der Fakultät ins Internet gestellt. Beachten Sie, dass die Beantragung rechtzeitig vor dem beantragtem Studienbeginn erfolgt. Ggf. haben die Prüfungsausschüsse in ihren Hinweisen sogar Fristen hinterlegt.
Sollte der Prüfungsausschuss keine eigenen Bescheinigungen oder Bescheide über die erfolgte Fachsemesteranrechung ausgeben, kann das Formular: Anrechnungsbescheinigung dafür genutzt werden.
Achtung!
Sofern Sie die Hochschule innerhalb des gleichen Studienganges/-faches wechseln wollen, benötigen keine Bescheinigung über angerechnete Fachsemester. Sie führen Ihr Studium im nächst höheren Fachsemester Ihres Studienganges/-faches fort. Grundlage ist die Fachsemesterangabe auf der letzten Immatrikulationsbescheinigung. Auskunft darüber, ob es sich in Ihrem Fall um den gleichen Studiengang handelt, gibt Ihnen das zuständige Prüfungsamt bzw. der Prüfungsausschuss.
Antrag auf Anrechnung von Leistungen und Zeiten in Medizin und Zahnmedizin
In den staatlichen Studiengängen Medizin und Zahnmedizin ist für die Ausstellung der Anrechnungsbescheinigung das Landesprüfungsamt (LPA) des Geburts- oder Wohnortes der Bewerberin bzw. des Bewerbers zuständig. Für alle Nicht-EU-Bürger ist das LPA in Düsseldorf zuständig. Beachten Sie, dass für die Ausstellung der Anrechnungsbescheinigung vom zuständigen LPA i.d.R. Kosten ab 50,00 EUR verlangt werden. Die Antragstellung erfolgt formlos, es sei denn, das LPA hat ein Antragsformular dafür entwickelt. Dem Antrag sind alle für die Anrechnung maßgeblichen Leistungsnachweise beizufügen. Bitte erkundigen Sie sich darüber vorher im zuständigen LPA! Es ist zu beachten, dass die Prüfungsausschüsse i.d.R. vier bis sechs Wochen für die Begutachtung benötigen. Im Ergebnis erhalten Sie über die erfolgte Anrechnung eine Anrechnungsbescheinigung, welche im Immatrikulationsamt/Auslandsamt einzureichen ist.
Bewerbung während eines laufenden Prüfungsverfahrens
Sofern Sie sich während der Beantragung einer Anrechnungsbescheinigung noch im laufenden Prüfungsverfahren befinden, sollten Sie dies bei der Antragstellung mit angeben. Sofern sich im Nachhinein (nach der Bewerbungsfrist) ergibt, dass Sie aufgrund noch nicht bewerteter Prüfungsleistungen in ein falsches Fachsemester eingestuft wurden, müssen Sie die Korrektur der Einstufung beim zuständigen Prüfungsausschuss bzw. das Landesprüfungsamt beantragen. Die korrigierte Anrechnungsbescheinigung müssen Sie dem Immatrikulationsamt/International Office umgehend einreichen.
Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen
In Studiengängen oder Fächern mit Zulassungsbeschränkungen (NC) gelten die Zulassungsbegrenzungen gemäß Sächsischer Zulassungszahlenverordnung auch für höhere Fachsemester. Hier können im beantragten Fachsemester nur so viele Bewerber:innen immatrikuliert werden, wie Studienplätze durch Exmatrikulationen wieder frei geworden sind. Alle zulassungsbeschränkten Studiengänge/-fächer sind im Studienangebot der TU Dresden gekennzeichnet (NC).
Immatrikulationshindernisse
Die Immatrikulation in einen anderen Studiengang muss versagt werden, wenn sich herausstellt, dass gemäß § 18 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz Versagungsgründe für die Immatrikulation vorliegen. Versagungsgründe liegen insbesondere auch dann vor, wenn Sie im gewählten Studiengang oder in einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung innerhalb der letzten 4 Fachsemester keinen erforderlichen Leistungsnachweis erbracht haben oder wenn Sie eine für den beantragten Studiengang erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben.