Studiengebühren
Zusätzlich zum aktuellen Semesterbeitrag müssen von einigen Studierenden gemäß § 13 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) sowie gemäß Hochschulgebühren- und Entgeltordnung der TU Dresden Studiengebühren erhoben werden:
- 100,00 EUR je Semester für ein Fernstudium gemäß § 13 Abs. 6 SächsHSG,
- 350,00 EUR je Semester für ein Zweitstudium gemäß § 13 Abs. 4 SächsHSG. Ausgenommen sind Studierende, die aufgrund eines vorausgesetzten Bachelorabschluss in einem Masterstudiengang studieren.
- 500,00 EUR je Semester von Langzeitstudierenden gemäß § 13 Abs. 2 SächsHSG, die ab WS 2012/13 an der TUD immatrikuliert wurden und die Regelstudienzeit in ihrem aktuellen Studiengang um mehr als 4 Semester überschritten haben.
- Semestergebühren können auch für weiterbildende Studiengänge gemäß § 13 Abs. 6 SächsHSG festgelegt werden. Gie Gebührenhöhe ist in dem Fall jeweils im SINS beim Studiengang ausgewiesen.
Die Gebührenpflicht wird im Zusammenhang mit der Immatrikulation oder vor Beginn der Rückmeldung zum Semester festgestellt. Gebührenpflichtige Studierende erhalten i.d.R. vor Beginn der Rückmeldefrist einen Gebührenbescheid als Download in selma. Die Information darüber wird über eine E-Mail an sie versandt.