Studiengebühren
Zusätzlich zum aktuellen Semesterbeitrag müssen von einigen Studierenden gemäß § 13 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) sowie gemäß Hochschulgebühren- und Entgeltordnung der TU Dresden Studiengebühren erhoben werden. Studiengebühren werden erhoben
- für ein Fernstudium gemäß § 13 Abs. 6 SächsHSG (100,00 EUR/Semester),
- für ein weiteres Studium ("Zweitstudium") gemäß § 13 Abs. 4 SächsHSG (350,00 EUR/Semester). Ausgenommen sind Studierende, die allein über einen Bachelorabschluss verfügen und einen weiteren Hochschulabschluss (z.B. Master) anstreben. Die Gebührenpflicht wird im Zusammenhang mit der Immatrikulation festgestellt.
- von Langzeitstudierenden gemäß § 13 Abs. 2 SächsHSG, die ab WS 2012/13 an der TUD immatrikuliert wurden und die Regelstudienzeit in ihrem aktuellen Studiengang um mehr als 4 Semester überschritten haben (500,00 EUR/Semester).
- für spezielle weiterbildende Studiengänge gemäß § 13 Abs. 6 SächsHSG, sofern im SINS beim Studiengang ausgewiesen. Die Gebührenhöhe je Semester kann in jedem weiterbildenden Studiengang unterschiedlich ausfallen.
Studiengebühren werden zusätzlich zum Semesterbeitrag fällig. Gebührenpflichtige Studierende erhalten vor Beginn der Rückmeldefrist einen Gebührenbescheid vom Immatrikulationsamt/International Office. Erst dann ist die Gebühr zu entrichten.