Los-/Clearingverfahren
Inhaltsverzeichnis
- 1. Zulassungsfreie Studiengänge
- 2. Zulassungsbeschränkte (NC-) Studiengänge
- 3. Allgemeine Voraussetzungen zur Teilnahme am Losverfahren
- 4. NC-Studiengänge/-fächer, in denen ein Losverfahren durchgeführt wird (Informationsstand: 24.09.2024):
- 4.1 NC-Studiengänge im Dialogorientierten Serviceverfahren
- 4.2 NC-Lehramtsfach: Biologie im Lehramt an Oberschulen
- 4.3 NC-Lehramtsfach: Geograhie im Lehramt an Oberschulen
- 4.4 NC-Lehramtsfach: Deutsch im Lehramt an Gymnasien
- 4.5 NC-Lehramtsfach: Mathematik im Lehramt an Gymnasien
- 4.6 NC-Lehramtsfach: Sozialpädagogik im Lehramt an berufsbildenden Schulen
- 4.7 NC-Fach: Kunstgeschichte, 2. Hauptfach im Studiengang Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
- 4.8 NC-Fach: Medienforschung, 2. Hauptfach im Studiengang Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
- 4.9 NC-Studiengang Wirtschaftspädagogik/Bachelor
- 4.10 NC-Fach: Philosophie, 1. und 2. Hauptfach im Studiengang Geistes-, Kultur und Sozialwissenschaften
- 4.11 NC-Fach: Politikwissenschaft, 1. und 2. Hauptfach im Studiengang Geistes-, Kultur und Sozialwissenschaften
- 4.12 NC-Fach: Soziologie, 1. und 2. Hauptfach im Studiengang Geistes-, Kultur und Sozialwissenschaften
1. Zulassungsfreie Studiengänge
In zulassungsfreien Studiengängen (ohne NC) werden keine Losverfahren durchgeführt. Wenn keine gesonderten Fristen für Eignungsfeststellungsverfahren gelten, können Bewerbungen im Rahmen der regulären Bewerbungsfristen eingereicht werden.
2. Zulassungsbeschränkte (NC-) Studiengänge
In zulassungsbeschränkten (NC-) Studiengängen, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen, können nach Abschluss der Nachrückverfahren noch Studienplätze frei sein. Diese freien Plätze werden dann zur weiteren Vergabe im Losverfahren angeboten. Auf dieser Seite werden Sie unter Punkt 4 informiert, wie und wann Sie sich für das Losverfahren in welchem Studiengang bewerben können.
3. Allgemeine Voraussetzungen zur Teilnahme am Losverfahren
Sie müssen in jedem Fall über eine gültige deutsche Hochschulzugangsberechtigung bzw. ein deutsches Gutachten über die Anerkennung ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung verfügen (Bestätigung von Gutachterstelle oder von uniassist aus vorangegangenen Bewerbungsverfahren muss bereits vorliegen). Darüber hinaus müssen Sie bei einer ausländischer Hochschulzugangsberechtigung die geforderten Deutschkenntnisse nachweisen. Über weitere studiengangsbezogene Voraussetzungen informieren Sie sich bitte auf der Seite Ihres Studienganges im Studieninformationssystem der TU Dresden.
Sofern ein Losverfahren durchgeführt wurde, wird dazu auf dieser Seite eine Information erscheinen. Beachten Sie, dass Sie nur bei erfolgter Zulassung informiert werden. Ablehnungen im Losverfahren gibt es nicht. Wer keine Zulassung erhalten hat, ist damit abgelehnt. Wir bitten von weiteren Anfragen abzusehen!
4. NC-Studiengänge/-fächer, in denen ein Losverfahren durchgeführt wird (Informationsstand: 24.09.2024):
Ob Losverfahren zum Wintersemester 2024/25 angeboten werden, entscheidet sich erst nach Beendigung der Haupt- und Nachrückverfahren frühestens ab 25. August. Danach können bis Ende September 2024 täglich neue Informationen mit Studienplatzangeboten in NC-Studiengängen/-fächern auf dieser Seite erscheinen. Es lohnt sich, ab 25.8. immer mal wieder hier nachzuschauen.
4.1 NC-Studiengänge im Dialogorientierten Serviceverfahren
Für die Studiengänge Biomedizinische Technik, Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftsingenieurwesen kann man sich noch über die Seite von Hochschulstart für die Teilnahme am Losverfahren bewerben, wenn man bisher noch keine Bewerbung für einen DoSV-Studiengang abgegeben hat. Beachten Sie, dass Sie sich bei Hochschulstart zunächst registrieren müssen.
4.2 NC-Lehramtsfach: Biologie im Lehramt an Oberschulen
Sie können das Fach mit Geographie oder einem freien Lehramtsfach kombinieren sofern keine Eignungsprüfung (wie z.B. in Englisch) Voraussetzung für die Immatrikulation ist. Beachten Sie die Hinweise zu den Kombinationsmöglichkeiten zwischen der 1. und 2. Fächergruppe unter dem Abschnitt "Fächer".
Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2024. Die Bewerbung erfolgt per E-Mail unter dem Betreff "Losverfahren Oberschule WS 2024" über folgende E-Mail-Adresse:
4.3 NC-Lehramtsfach: Geograhie im Lehramt an Oberschulen
Sie können das Fach mit Biologie oder einem freien Lehramtsfach kombinieren sofern keine Eignungsprüfung (wie z.B. in Englisch) Voraussetzung für die Immatrikulation ist. Beachten Sie die Hinweise zu den Kombinationsmöglichkeiten zwischen der 1. und 2. Fächergruppe unter dem Abschnitt "Fächer".
Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2024. Die Bewerbung erfolgt per E-Mail unter dem Betreff "Losverfahren Oberschule WS 2024" über folgende E-Mail-Adresse:
4.4 NC-Lehramtsfach: Deutsch im Lehramt an Gymnasien
Sie können das Fach mit einem NC-Fach auf dieser Seite oder einem freien Lehramtsfach kombinieren sofern keine Eignungsprüfung (wie z.B. in Englisch) Voraussetzung für die Immatrikulation ist. Beachten Sie die Hinweise zu den Kombinationsmöglichkeiten zwischen der 1. und 2. Fächergruppe unter dem Abschnitt "Fächer".
Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2024. Die Bewerbung erfolgt per E-Mail unter dem Betreff "Losverfahren Gymnasium WS 2024" über folgende E-Mail-Adresse:
4.5 NC-Lehramtsfach: Mathematik im Lehramt an Gymnasien
Sie können das Fach mit einem NC-Fach auf dieser Seite oder einem freien Lehramtsfach kombinieren sofern keine Eignungsprüfung (wie z.B. in Englisch) Voraussetzung für die Immatrikulation ist. Beachten Sie die Hinweise zu den Kombinationsmöglichkeiten zwischen der 1. und 2. Fächergruppe unter dem Abschnitt "Fächer".
Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2024. Die Bewerbung erfolgt per E-Mail unter dem Betreff "Losverfahren Gymnasium WS 2024" über folgende E-Mail-Adresse:
4.6 NC-Lehramtsfach: Sozialpädagogik im Lehramt an berufsbildenden Schulen
Sie können das Fach mit einem zulassungsfreien Lehramtsfach kombinieren sofern keine Eignungsprüfung (wie z.B. in Englisch) Voraussetzung für die Immatrikulation ist. Beachten Sie die Hinweise zu den Kombinationsmöglichkeiten zwischen der 1. und 2. Fächergruppe unter dem Abschnitt "Fächer".
Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2024. Die Bewerbung erfolgt per E-Mail unter dem Betreff "Losverfahren berufsbildende Schule WS 2024" über folgende E-Mail-Adresse:
4.7 NC-Fach: Kunstgeschichte, 2. Hauptfach im Studiengang Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Sie können das Fach mit einem zulassungsfreien Fach kombinieren sofern keine Eignungsprüfung (wie z.B. in Anglistik) Voraussetzung für die Immatrikulation ist. Beachten Sie die Hinweise zu den Kombinationsmöglichkeiten zwischen der 1. und 2. Fächergruppe unter dem Abschnitt "Fächer".
Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2024. Die Bewerbung erfolgt per E-Mail unter dem Betreff "Losverfahren SLK WS 2024" über folgende E-Mail-Adresse:
4.8 NC-Fach: Medienforschung, 2. Hauptfach im Studiengang Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Sie können das Fach mit einem zulassungsfreien Fach kombinieren sofern keine Eignungsprüfung (wie z.B. in Anglistik) Voraussetzung für die Immatrikulation ist. Beachten Sie die Hinweise zu den Kombinationsmöglichkeiten zwischen der 1. und 2. Fächergruppe unter dem Abschnitt "Fächer".
Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2024. Die Bewerbung erfolgt per E-Mail unter dem Betreff "Losverfahren SLK WS 2024" über folgende E-Mail-Adresse:
4.9 NC-Studiengang Wirtschaftspädagogik/Bachelor
Wirtschaftspädagogik/Bachelor
Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2024. Die Bewerbung erfolgt per E-Mail unter dem Betreff "Losverfahren Wirtschaftspädagogik WS 2024" über folgende E-Mail-Adresse:
4.10 NC-Fach: Philosophie, 1. und 2. Hauptfach im Studiengang Geistes-, Kultur und Sozialwissenschaften
Sie können das Fach mit einem zulassungsfreien oder einem NC-Fach auf dieser Seite kombinieren sofern keine Eignungsprüfung (wie z.B. in Anglistik) Voraussetzung für die Immatrikulation ist. Beachten Sie die Hinweise zu den Kombinationsmöglichkeiten zwischen der 1. und 2. Fächergruppe unter dem Abschnitt "Fächer".
Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2024. Die Bewerbung erfolgt per E-Mail unter dem Betreff "Losverfahren GKS WS 2024" über folgende E-Mail-Adresse:
4.11 NC-Fach: Politikwissenschaft, 1. und 2. Hauptfach im Studiengang Geistes-, Kultur und Sozialwissenschaften
Sie können das Fach mit einem zulassungsfreien oder einem NC-Fach auf dieser Seite kombinieren sofern keine Eignungsprüfung (wie z.B. in Anglistik) Voraussetzung für die Immatrikulation ist. Beachten Sie die Hinweise zu den Kombinationsmöglichkeiten zwischen der 1. und 2. Fächergruppe unter dem Abschnitt "Fächer".
Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2024. Die Bewerbung erfolgt per E-Mail unter dem Betreff "Losverfahren GKS WS 2024" über folgende E-Mail-Adresse:
4.12 NC-Fach: Soziologie, 1. und 2. Hauptfach im Studiengang Geistes-, Kultur und Sozialwissenschaften
Sie können das Fach mit einem zulassungsfreien oder einem NC-Fach auf dieser Seite kombinieren sofern keine Eignungsprüfung (wie z.B. in Anglistik) Voraussetzung für die Immatrikulation ist. Beachten Sie die Hinweise zu den Kombinationsmöglichkeiten zwischen der 1. und 2. Fächergruppe unter dem Abschnitt "Fächer".
Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2024. Die Bewerbung erfolgt per E-Mail unter dem Betreff "Losverfahren GKS WS 2024" über folgende E-Mail-Adresse: