Einzureichende Unterlagen für die Immatrikulation in weiterführende Master- und Aufbaustudiengänge
Inhaltsverzeichnis
Frist
Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag und senden Sie die unten angeführten Formulare und Unterlagen innerhalb der im Immatrikulationsbrief genannten Frist postalisch an folgende Adresse:
- TU Dresden, Immatrikulationsamt, 01062 Dresden
für Masterstudiengänge IHI -Zittau gilt die Adresse:
- TU Dresden, IHI Zittau, Studierendenverwaltung Markt 23, 02763 Zittau
Semesterbeitrag
Für Ihre Immatrikulation ist gemäß der geltenden Beitragsordnungen des Studierendenrates und des Studentenwerkes ein Semesterbeitrag zu überweisen.
Für das Sommersemester 2025 geltend nachfolgende Beitragshöhen. Sollten Sie den Beitrag für das kommende Semester bereits überwiesen haben, entfällt für Sie die Überweisung.
290,48 EURO gilt für alle Direktstudenten außer am IHI Zittau
102,30 EURO gilt für Studierende am IHI Zittau (ohne Semesterticket)
286,08 EURO gilt für Studierende am IHI Zittau (mit Semesterticket)
9,20 EURO gilt für Nebenhörer:innen (ohne Semesterticket)
2.290,48 EUR gilt für Studierende im gebührenpflichtigen Masterstudiengang Vocational Education and Personnel Capacity Building
2.790,48 EUR gilt für Studierende im gebührenpflichtigen Masterstudiengang International Studies in Intellectual Property Law and Data Law (gilt nicht bei Beurlaubung)
Empfänger: TU Dresden
Kreditinstitut: Commerzbank Dresden
IBAN: DE25 8504 0000 0800 4004 01
BIC: COBADEFF850
Verwendungszweck*) : BEW. . . . . . Familienname Vorname
*) Im Verwendungszweck sind nur die entsprechenden Angaben der Person einzusetzen, die immatrikuliert werden soll, auch wenn eine andere Person die Überweisung vornimmt. Achten Sie auf den korrekten Eintrag der 6-stelligen Bewerbungsnummer der TU Dresden nach BEW. . . . . . !
Für die Immatrikulation einzureichende Unterlagen (Checkliste):
- Anmeldung zur Immatrikulation
bzw. Bewerber:innen, die sich über das Portal von uni assist beworben haben, bitte den Antrag auf Immatrikulation einreichen -
Ihre Immatrikulation erfordert gemäß SGB V, dass Sie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse umgehend mitteilen, dass Sie an der TU Dresden ein Studium aufnehmen werden. Sind Sie privat versichert, müssen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragen und diese ebenfalls über Ihr Studium bei uns benachrichtigen (Näheres hier unter Nr. 2). Beachten Sie, dass Sie keinen Studierendenausweis (Campuscard mit Semesterticket) erhalten und Ihre Immatrikulation damit nicht abgeschlossen werden kann, wenn keine Meldung der gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus bei uns eingeht.
- wenn nicht bereits eingereicht, Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Sie vorher an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren
- wenn nicht bereits eingereicht, > Bescheinigung über angerechnete Fachsemester, sofern eine Immatrikulation in ein höheres Fachsemester in einen neuen Studiengang erfolgen soll
- sofern ein Studium an der Universität parallel in 2 Studiengängen beantragt wird, den Antrag auf Parallelstudium bzw. wenn Sie weiterhin an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind und parallel an der TU Dresden ein Studium aufnehmen wollen der Antrag auf Nebenhörerschaft
- Anmeldung zur Immatrikulation
bzw. bei Bewerber:innen, die sich über das Portal von uni assist beworben haben: Antrag auf Immatrikulation - wenn nicht bereits eingereicht, > Bescheinigung über angerechnete Fachsemester, sofern eine Immatrikulation in ein höheres Fachsemester in einen neuen Studiengang erfolgen soll
- sofern ein Studium an der Universität parallel in 2 Studiengängen beantragt wird, den Antrag auf Parallelstudium bzw. wenn Sie weiterhin an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind und parallel an der TU Dresden ein Studium aufnehmen wollen der Antrag auf Nebenhörerschaft