Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang
Die DSH ist eine hochschuleigene staatliche Prüfung, die im Rahmen der Studienbewerbung von Hochschulen und staatlichen Studienkollegs in der Bundesrepublik Deutschland abgenommen wird.
Die TU Dresden bietet ihren zugelassenen Studienbewerbern die Möglichkeit, unmittelbar vor Aufnahme des Studiums diese Prüfung gegen eine Gebühr abzulegen. Die Gebühr beträgt voraussichtlich 120 Euro. Für Teilnehmer des Propädeutikums ist die Prüfung gebührenfrei.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Informationen zur DSH Prüfung finden Sie in der DSH Ordnung der TU Dresden
Voraussetzung für die Teilnahme an der DSH Prüfung an der TU Dresden ist der Nachweis der Stufe C1 mit der Bewerbung zum Studium. Die Anforderungen und die mögliche Aufgabenstellung finden Sie in einem Beispiel zum Inhalt der DSH-Prüfung.
Bewertet wird die Prüfung in drei Stufen: DSH 1 als niedrigste Stufe, DSH 3 als höchste Stufe. Für die Immatrikulation in einen deutschsprachigen Studiengang an der TU Dresden ist das Bestehen der DSH Prüfung mit Stufe DSH 2 erforderlich.
DSH Prüfungen, die im Rahmen einer Studienbewerbung an einer anderen Hochschule abgelegt wurden, können nach Einzelfallprüfung anerkannt werden. Bitte informieren Sie sich direkt beim Akademischen Auslandsamt.
An der DSH Prüfung dürfen generell nur Bewerber teilnehmen, welche eine Zulassung von der TU Dresden haben. Bewerber anderer Hochschule dürfen nicht an dieser Prüfung teilnehmen. (Ausgenommen hiervon sind Studenten, die eine Zulassung für die Dresdner Hochschulen HfBK, Musikhochschule oder HTW haben.)