Voraussetzungen für Studiengänge, die zu einem weiteren Hochschulabschluss führen
Welcher Hochschulabschluss für den Zugang in den weiterführenden Studiengang erforderlich ist, ist in der für den Studiengang geltenden Studienordnung festgelegt und kann den Studiengangsseiten des Studieninformationssystems (SINS) entnommen werden.
Sonderregelung beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium:
Wenn Sie Ihr Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung für einen Masterstudiengang noch nicht erhalten haben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem für den Masterstudiengang bewerben.
Dafür müssen Sie mindestens 80 % der für den Bachelorabschluss erforderlichen Leistungspunkte (ECTS) erworben haben. Dies muss durch Bescheinigung Ihres bisherigen Prüfungsamtes nachgewiesen werden. Die Immatrikulation in den Masterstudiengang erfolgt zunächst befristet für ein Semester. Bis zum Ende der Rückmeldefrist für das 2. Fachsemester müssen Sie Ihren Bachelorabschluss nachweisen. Wird der Abschluss bis dahin nicht nachgewiesen, können Sie nicht in das nächst höhere Fachsemester des Masterstudienganges zurückgemeldet werden. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Grund sich der Abschluss verzögert.
Es wird empfohlen, sich im Fall der befristeten Immatrikulation parallel (über einen Antrag auf Parallelstudium) im Bachelorstudiengang zu immatrikulieren. Sofern der Bachelorabschluss nicht fristgemäß nachgewiesen werden kann, bleibt es im Nachfolgesemester bei der Immatrikulation im Bachelorstudiengang. Sobald Sie den Bachelorabschluss erworben haben, können Sie sich im nachfolgenden Bewerbungszeitraum für die Fortsetzung Ihres Masterstudiums im 2. Fachsemester erneut bewerben.
Neben einem bestimmten Hochschulabschluss können weitere fachbezogene Zugangsvoraussetzungen in der Studienordnung des Studienganges festgelegt worden sein, die vom Nachweis bestimmter Fremdsprachenkenntnisse über festgelegte Vorpraktika bis zum Nachweis einer erfolgreich bestandenen Eignungsfeststellungsprüfung an der Hochschule reichen können. Welche speziellen Voraussetzungen im Einzelnen für jeden Studiengang gelten, können Sie der Seite eines jeden Studienganges im Studieninformationssystem (SINS) entnehmen. Darüber hinaus erhalten Sie hier eine zusammengefasste Übersicht zu allen Eignungsfeststellungsverfahren in weiterführenden Masterstudiengängen.
In NC-Studiengängen muss für die Immatrikulation eine Zulassung im Rahmen eines besonderen Auswahlverfahrens vorliegen.
Für stark nachgefragte Studiengänge können gemäß Sächsischer Zulassungszahlenverordnung jährlich neue Studienplatzkapazitäten festgelegt worden sein. Die Vergabe der verfügbaren Plätze erfolgt i.d.R. nach der Bachelorabschlussnote gemäß Mastervergabeordnung der TU Dresden. In einigen Studiengängen gelten neben den Ordnungen zur Eignungsfeststellung auch weitere Auswahlordnungen, in denen neben der Bachelornote noch weitere Vergabekriterien festgelegt wurden. Informationen darüber, für welche NC-Studiengänge Eignungsfeststellungs- und/oder Auswahlordnungen gelten und welche Unterlagen in diesen Fällen bis wann und wohin einzureichen sind, erhält man in unserer Übersicht zu Eignungsfeststellungs- und/oder Auswahlverfahren in weiterführenden Masterstudiengängen.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Einrichtung erworben haben, wird der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse verlangt (gilt auch für Bewerber mit deutscher Staatsbürgerschaft), es sei denn, Sie bewerben sich für einen englischsprachigen Masterstudiengang.
In der Regel werden ausreichende Deutschkenntnisse durch folgende Prüfungen oder Zeugnisse nachgewiesen:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH 2
- Test "Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber" (TestDaF) mit einem Gesamtergebnis von mindestens TestDaF 4 in allen Teilprüfungen
- bestandene Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung (FSP)
- "Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II" (DSD 2. Stufe / C1-Niveau)
- bestandene C2-Prüfung des Goethe-Instituts im In- oder Ausland
- "Kleines Deutsches Sprachdiplom" oder "Großes Deutsches Sprachdiplom" vergeben vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München
- Telc Deutsch C1 Hochschule
Weitere Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen sowie zu den Möglichkeiten, diese zu erlangen, finden Sie auf der Webseite Deutschkenntnisse zum Studium.
Die Zulassung zum Studium an der TU Dresden erfolgt für Bewerber mit ausländischem Hochschulzugang / Bildungsabschluss entsprechend den Bewertungsrichtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK) der BRD.
Das bedeutet, wenn Sie Ihren ersten Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihr Zeugnis für Bewerbungszwecke in Deutschland anerkennen und eine Durchschnittsnote berechnen lassen. Für die TU Dresden wird diese Aufgabe von der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) übernommen. Jeder deutsche oder ausländische Bewerber mit einem ausländischen Abschluss muss sich zunächst über uni-assist bewerben. Von uni-assist werden Ihre Zeugnisse im Zusammenhang mit Ihrer Studienbewerbung geprüft und bewertet. Eine nochmalige Bewerbung über das TU Dresden Bewerberportal ist damit hinfällig.
Die wichtigsten Informationen über die jeweiligen länderspezifischen Voraussetzungen finden Sie in der auf Grundlage der Bewertungsrichtlinien der KMK erstellten Zulassungsdatenbank des DAAD. Eine weitere Möglichkeit zur Information ist die Datenbank Anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Diese Datenbank beruht ebenfalls auf den Bewertungsrichtlinien der KMK. In detaillierter Form sind hier länderspezifische Voraussetzungen und darüber hinaus Informationen zur Bewertung von Hochschulen und Studienabschlüssen zu finden.
Bitte beachten Sie: Die Prüfung Ihrer Unterlagen durch uni-assist erfolgt nur im Hinblick auf die jeweilige Studienbewerbung an der TU Dresden. Sie erhalten keinen offiziellen Anerkennungsbescheid, der auch für andere Bewerbungszwecke genutzt werden kann. In diesem Fall müssen Sie sich an eine Zeugnisanerkennungsstelle wenden.
Gemäß § 18 Abs. 2 und 3 Sächsisches Hochschulgesetz sind insbesondere von Studienbewerbern, die bereits einmal an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, die Versagungsgründe für eine Immatrikulation zu beachten. Versagungsgründe sind insbesondere folgende:
- Der Bewerber hat im gewählten Studiengang oder in einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung an einer deutschen Hochschule innerhalb von vier Fachsemestern keinen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht.
- Der Bewerber hat eine für den Abschluss des gewählten Studienganges erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden. Das kann auch eine relevante Prüfung aus einem anderen Studiengang sein.
Bei Fragen rund um die Bewerbung und die Studienorganisation wenden Sie sich bitte als Erstes telefonisch, per E-Mail oder persönlich an das ServiceCenterStudium (siehe Kontaktbox unten). Wir unterstützen Sie bei all Ihren Anliegen oder leiten Sie oder Ihre Anfrage an das Immatrikulationsamt, das International Office oder die jeweiligen Außenstellen an der Medizinischen Fakultät weiter.
Studierende am IHI Zittau wenden sich bitte direkt an die Außenstelle in Zittau.
© Crispin Mokry
Erstkontakt Immatrikulationsamt und International Office inkl. deren Außenstellen über das ServiceCenterStudium
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