Voraussetzungen für Studiengänge, die zu einem weiteren Hochschulabschluss führen
Welcher erste Hochschulabschluss für den Zugang in den weiterführenden Studiengang erforderlich ist, wurde in der für den Studiengang zutreffenden Studienordnung festgelegt und kann den Studiengangsseiten des Studieninformationssystems (SINS) entnommen werden.
Liegt der erste Hochschulabschluss bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist (das kann auch die Frist zur Beantragung der Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sein) noch nicht vollständig vor, kann gemäß Immatrikulationsordnung der TU Dresden eine Bewerbung auch erfolgen, wenn bereits 80 % der für den Hochschulabschluss erforderlichen Leistungspunkte auf Grund von abgeschlossenen Modulprüfungen oder auch der Abschlussarbeit und ggf. des Kolloquiums durch Bescheinigung der Herkunftshochschule (Prüfungsamt) nachgewiesen werden.
Liegt der Abschluss bis zu Beginn des 1. Semesters noch nicht vor, wird die Immatrikulation bis zum Ende des ersten Semesters mit der Auflage befristet, den ersten Hochschulabschluss bis dahin nachzuweisen. Diese Regelung gilt nur für Studierende an deutschen Hochschulen.
Neben einem bestimmten Hochschulabschluss können weitere fachbezogene Zugangsvoraussetzungen in der Studienordnung des Studienganges festgelegt worden sein, die vom Nachweis bestimmter Fremdsprachenkenntnisse über festgelegte Vorpraktika bis zum Nachweis einer erfolgreich bestandenen Eignungsfeststellungsprüfung an der Hochschule reichen können. Welche speziellen Voraussetzungen im Einzelnen für jeden Studiengang gelten, können Sie der Seite eines jeden Studienganges im Studieninformationssystem (SINS) entnehmen. Darüber hinaus erhalten Sie hier eine zusammengefasste Übersicht zu allen Eignungsfeststellungsverfahren in weiterführenden Masterstudiengängen.
In NC-Studiengängen muss für die Immatrikulation eine Zulassung im Rahmen eines besonderen Auswahlverfahrens vorliegen.
Für stark nachgefragte Studiengänge können gemäß Sächsischer Zulassungszahlenverordnung jährlich neue Studienplatzkapazitäten festgelegt worden sein. Die Vergabe der verfügbaren Plätze erfolgt i.d.R. nach der Bachelorabschlussnote gemäß Mastervergabeordnung der TU Dresden. In einigen Studiengängen gelten neben den Ordnungen zur Eignungsfeststellung auch weitere Auswahlordnungen, in denen neben der Bachelornote noch weitere Vergabekriterien festgelegt wurden. Informationen darüber, für welche NC-Studiengänge Eignungsfeststellungs- und/oder Auswahlordnungen gelten und welche Unterlagen in diesen Fällen bis wann und wohin einzureichen sind, erhält man in unserer Übersicht zu Eignungsfeststellungs- und/oder Auswahlverfahren in weiterführenden Masterstudiengängen.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Einrichtung erworben haben, wird der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse verlangt (gilt auch für Bewerber mit deutscher Staatsbürgerschaft), es sei denn, Sie bewerben sich für einen englischsprachigen Masterstudiengang.
In der Regel werden ausreichende Deutschkenntnisse durch folgende Prüfungen oder Zeugnisse nachgewiesen:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH 2
- Test "Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber" (TestDaF) mit einem Gesamtergebnis von mindestens TestDaF 4 in allen Teilprüfungen
- bestandene Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung (FSP)
- "Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II" (DSD 2. Stufe / C1-Niveau)
- bestandene C2-Prüfung des Goethe-Instituts im In- oder Ausland
- "Kleines Deutsches Sprachdiplom" oder "Großes Deutsches Sprachdiplom" vergeben vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München
- Telc Deutsch C1 Hochschule
Weitere Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen sowie zu den Möglichkeiten, diese zu erlangen, finden Sie auf der Webseite Deutschkenntnisse zum Studium.
Die Zulassung zum Studium an der TU Dresden erfolgt für Bewerber mit ausländischem Hochschulzugang / Bildungsabschluss entsprechend den Bewertungsrichtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK) der BRD.
Das bedeutet, wenn Sie Ihren ersten Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihr Zeugnis für Bewerbungszwecke in Deutschland anerkennen und eine Durchschnittsnote berechnen lassen. Für die TU Dresden wird diese Aufgabe von der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) übernommen. Jeder deutsche oder ausländische Bewerber mit einem ausländischen Abschluss muss sich zunächst über uni-assist bewerben. Von uni-assist werden Ihre Zeugnisse im Zusammenhang mit Ihrer Studienbewerbung geprüft und bewertet. Eine nochmalige Bewerbung über das TU Dresden Bewerberportal ist damit hinfällig.
Die wichtigsten Informationen über die jeweiligen länderspezifischen Voraussetzungen finden Sie in der auf Grundlage der Bewertungsrichtlinien der KMK erstellten Zulassungsdatenbank des DAAD. Eine weitere Möglichkeit zur Information ist die Datenbank Anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Diese Datenbank beruht ebenfalls auf den Bewertungsrichtlinien der KMK. In detaillierter Form sind hier länderspezifische Voraussetzungen und darüber hinaus Informationen zur Bewertung von Hochschulen und Studienabschlüssen zu finden.
Bitte beachten Sie: Die Prüfung Ihrer Unterlagen durch uni-assist erfolgt nur im Hinblick auf die jeweilige Studienbewerbung an der TU Dresden. Sie erhalten keinen offiziellen Anerkennungsbescheid, der auch für andere Bewerbungszwecke genutzt werden kann. In diesem Fall müssen Sie sich an eine Zeugnisanerkennungsstelle wenden.
Gemäß § 18 Abs. 2 und 3 Sächsisches Hochschulgesetz sind insbesondere von Studienbewerbern, die bereits einmal an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, die Versagungsgründe für eine Immatrikulation zu beachten. Versagungsgründe sind insbesondere folgende:
- Der Bewerber hat im gewählten Studiengang oder in einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung an einer deutschen Hochschule innerhalb von vier Fachsemestern keinen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht.
- Der Bewerber hat eine für den Abschluss des gewählten Studienganges erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden. Das kann auch eine relevante Prüfung aus einem anderen Studiengang sein.
Immatrikulationsamt
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fritz-Foerster-Bau, Erdgeschoss Mommsenstr. 6
01069 Dresden
Im Gebäude können Sie Unterlagen zum Studium auch persönlich am Servicepoint vom SCS im Erdgeschoss abgeben oder Sie nutzen den Briefkasten vom Immatrikulationsamt vor dem Gebäude.
Postadresse:
Technische Universität Dresden Immatrikulationsamt Helmholtzstr. 10
01069 Dresden
Studierende werden aus Sicherheitsgründen aufgefordert, nur von ihrer TUD-E-Mail-Adresse aus an uns zu schreiben.
Öffnungszeiten:
- Dienstag:
- 13:00 - 15:30
- Donnerstag:
- 13:00 - 15:30
Achtung: am 10.12. haben wir geschlossen. Zum Jahreswechsel haben wir im Zeitraum 23.12. bis 3.1. geschlossen.
Telefonische Sprechzeiten:
- Dienstag:
- 09:00 - 11:00
- Mittwoch:
- 09:00 - 11:00
- Freitag:
- 09:00 - 11:00
Der Kontakt zum Immatrikulationsamt wird immer über das Service Center Studium hergestellt.
International Office - Internationale Studierende
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fritz-Foerster-Bau, 1. Etage Mommsenstraße 6
01069 Dresden
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Technische Universität Dresden International Office
01062 Dresden
Öffnungszeiten:
- Dienstag:
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- 13:00 - 15:00
Bitte melden Sie sich für die Sprechstunde immer erst beim ServiceCenterStudium an.
Außenstelle Immatrikulationsamt Medizinische Fakultät
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Dekanatsgebäude (Haus 40), Erdgeschoss, Zi. 104 Fiedlerstr. 27
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Medizinischen Fakultät
Bereich Lehre
Außenstelle Immatrikulationsamt
Fetscherstraße 74
01307 Dresden
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- Montag:
- 09:30 - 11:30
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- Mittwoch:
- 09:30 - 11:30
Außenstelle Immatrikulationsamt IHI Zittau
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Besuchsadresse:
IHI Zittau Markt 23
02763 Zittau
Postadresse:
Technische Universität Dresden IHI Markt 23
02763 Zittau
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- Dienstag:
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- Donnerstag:
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