Deutschkenntnisse zum Studium
Für deutschsprachige Studiengänge müssen internationale Bewerber sowie deutsche Bewerber mit einem ausländischen Schulabschluss eine Sprachprüfung für den Hochschulzugang nachweisen. Ein entsprechendes Sprachzertifikat ist bereits mit der Bewerbung einzureichen. Die Regelungen gelten nicht für Bewerber für einen englischsprachigen Masterstudiengang sowie für Austauschstudierende.
Alle Sprachzertifikate müssen gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) ausgestellt sein. Zur sprachlichen Vorbereitung werden in Dresden Deutschkurse von verschiedenen Sprachschulen angeboten. Die Kosten für die Kurse sind generell von den Teilnehmern selbst zu tragen.
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH 2
- Test "Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber" (TestDaF) mit einem Gesamtergebnis von mindestens TestDaF 4 in allen Teilprüfungen
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe II (DSD II)
- bestandene Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung (FSP)
- Goethe Zertifikat C2 des Goethe-Instituts im In -oder Ausland
- Telc Deutsch C1 Hochschule (nur die Stufen "sehr gut", "gut" und "befriedigend")
- Andere Nachweise (z.B. ein Germanistikdiplom) können nach Einzelfallprüfung anerkannt werden.
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Bewerber/innen mit Deutsch als Muttersprache müssen, sofern nicht o.g. Sprachzertifikate vorgelegt werden kann, mindestens Folgendes einreichen:
- deutschsprachiges Abitur
- Nachweis von mindestens 4 Schuljahren an einer deutschsprachigen Schule
- C1 Zertifikat oder
- B2 Zertifikat + Nachweis eines weiterführenden Deutschkurses bis C1 Niveau
- DSH 1 Zeugnis
- Test DaF mit dem Ergebnis 2x3 und 2x4
- telc Deutsch C1 Hochschule mit dem Ergebnis "ausreichend"
Wichtiger Hinweis: Bewerber:innen für Internationale Beziehungen (Bachelor + Master), Medizin (Staatsprüfung), Humanmedizin (Staatsprüfung), Zahnmedizin (Staatsprüfung), Hebammenkunde (Bachelor) und Medical Radiation Sciences (Master) müssen bereits mit ihrer Bewerbung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Eine Bewerbung zur Teilnahme an der DSH Prüfung ist in diesem Fall nicht möglich.
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B2 Zertifikat oder
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B1 Zertifikat (auch DSD I) + aktuelle Teilnahmebestätigung eines weiterführenden Kurses (mindestens B2 Niveau)
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Test DaF mit dem Ergebnis 4x3
Wir empfehlen Ihnen, den B2 Kurs bis zum Aufnahmetest abzuschließen, da der Test auf dem Niveau B2 prüft.
Wichtiger Hinweis
Eine Bewerbung zur Teilnahme am Propädeutikum ist für folgende Studiengänge nicht möglich:
Internationale Beziehungen (Bachelor + Master), Medizin (Staatsexamen), Zahnmedizin (Staatsexamen), Humanmedizin (Staatsexamen), Hebammenkunde (Bachelor), Public Health (MA), Medical Radiation Sciences (MA) sowie für alle englischsprachigen Masterstudiengänge.
Weitere Informationen zum Propädeutikum
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B1 Zertifikat
Sofern Sie noch keine Deutschkenntnisse nachweisen können, ist eine Bewerbung an der TU Dresden leider nicht möglich. (Dies gilt nicht für Bewerbungen für einen englischsprachigen Masterstudiengang - hierfür benötigen Sie keine Deutschkenntnisse.)
Die Mindestvoraussetzung für eine Bewerbung für den studienvorbereitenden Deutschkurs (Propädeutikum) ist der Nachweis eines Zertifikates Deutsch B1 + einer Teilnahmebestätigung eines B2 Kurses. Bewerber für das Studienkolleg müssen mit Ihrer Bewerbung ein Zertifikat Deutsch B1 einreichen.
Zur sprachlichen Vorbereitung bzw. zum Erwerb von Grund-/Mittelstufenkenntnissen werden in Dresden Deutschkurse von verschiedenen Sprachschulen angeboten. Die Kosten für die Kurse sind generell von den Teilnehmern selbst zu tragen.