Unfallanzeigen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Hinweise
Im Sachgebiet Arbeitssicherheit werden alle Unfallanzeigen erfasst und bearbeitet.
Beschäftigte einschließlich Auszubildende, SHK, WHK und Praktikanten sowie Studierende der TUD sind bei Unfällen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeits- bzw. Studientätigkeit sowie den damit verbundenen Wegen stehen, über die Unfallkasse Sachsen gesetzlich versichert.
Erleiden Personen im Beamtenstatus einen Dienstunfall, ist das Landesamt für Steuern und Finanzen im Rahmen der Dienstunfallfürsorge zuständig.
Informationen und Formulare
Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zum Unfallversicherungsschutz und die nach einem Unfall jeweils auszufüllenden Formulare für:
Beschäftigte sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII kraft Gesetzes unfallversichert.
Der zuständige Unfallversicherungsträger für die Beschäftigten der TUD ist die
Unfallkasse Sachsen
Rosa-Luxemburg-Straße 17 a
01662 Meißen
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Personenschäden im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit sowie den damit verbundenen Wegen. Mit Ausnahme von Hilfsmitteln (z.B. Brillen) werden Sachschäden vom Unfallversicherungsträger grundsätzlich nicht ersetzt.
Ausführliche Informationen zum Unfallversicherungsschutz an Hochschulen sind auf den Seiten der DGUV zu finden.
Weitergehende Fragen können direkt an die Unfallkasse Sachsen (UKS) unter Tel. 03521/724-0 bzw. per Mail an gerichtet werden.
Macht sich ein Arztbesuch erforderlich, sollte sofort mitgeteilt werden, dass es sich um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall handelt. Damit entfallen Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen unmittelbar.
Arbeits- und Wegeunfälle sind anzeigepflichtig. Bei Unfällen ohne ärztliche Behandlung ist keine Unfallanzeige mehr erforderlich. Diese Unfälle sollen entweder mit Hilfe des Meldeblocks "Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistungen" (als datenschutzgerechter Ersatz für das Verbandsbuch) oder des elektronisch ausfüllbaren Formulars dokumentiert werden. Die Aufbewahrung der einzelnen Meldungen für mindestens 5 Jahre ist ausschließlich dezentral bei einer:einem Beauftragen gedacht.
Sollte im Nachgang noch ein Arztbesuch erforderlich werden, gilt das bisherige Verfahren, d.h. die jeweils zutreffende Unfallanzeige soll mit Unterschrift(en) an unser Sachgebiet übermittelt werden.
Eine kleine innerbetriebliche Unfallanzeige ist zu erstatten bei Unfällen mit Arztbesuch und bis zu 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit, eine große Unfallanzeige bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen. Alle Formblätter sind jeweils vom der:dem Vorgesetzten oder des:der jeweiligen Beauftragten zu unterschreiben und an unser Sachgebiet zu senden.
Die kleine sowie die große Unfallanzeige (Unterschrift des Personalrates wird vom Sachgebiet Arbeitssicherheit eingeholt) werden der Unfallkasse Sachsen zugeleitet.
Ist der Unfall auf ein Fremdverschulden zurückzuführen (z.B. Verkehrsunfälle, Glatteis, schadhafte Wegverhältnisse, Gebäudemängel) und besteht Arbeitsunfähigkeit, ist zusätzlich zu den o.g. Formularen der Meldebogen für drittverschuldete Ereignisse an unser Sachgebiet zu senden. Gleiches gilt für außerdienstliche Unfälle mit Fremdverschulden, wobei der Meldebogen durch den Verunfallten dann direkt an das Dezernat 2 Personal zu übermitteln ist. Die Meldebögen für drittverschuldete Ereignisse werden an das Landesamt für Steuern und Finanzen zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen des Freistaates Sachsen weitergeleitet.
Für Rückfragen steht Frau May, Gebäude Technische Leitzentrale, 0351 463-34470, gern zur Verfügung.
Erleiden Beamte einen Dienstunfall, liegt die Zuständigkeit beim Landesamt für Steuern und Finanzen.
Das notwendige Formular "Dienstunfalluntersuchung gemäß § 50 SächsBeamtVG" können Sie hier abrufen.
Für die Meldung kann auch das PC-ausfüllbare Formular Dienstunfalluntersuchung gemäß § 50 SächsBeamtVG auf der TU-Homepage unter „Formulare“ genutzt werden.
Weiterführende Informationen (einschließlich aller Vordrucke und Anträge) finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Steuern und Finanzen unter Dienstunfall.
Die ausgefüllten Vordrucke sind dann direkt an das
Landesamt für Steuern und Finanzen
Referat 333D Dienstunfallfürsorge
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
zu senden.
Unabhängig von der Zuständigkeit des Landesamtes für Steuern und Finanzen sollte unser Sachgebiet über den Unfall informiert werden, wenn es um die Beseitigung von Mängeln am Arbeitsplatz oder an Einrichtungen der TU geht.
Ist der Unfall auf ein Fremdverschulden zurückzuführen (z.B. Verkehrsunfälle, Glatteis, schadhafte Wegverhältnisse, Gebäudemängel), ist zusätzlich zu den o.g. Formularen der
Meldebogen für drittverschuldete Ereignisse an das Dezernat 2 Personal zu senden. Gleiches gilt für außerdienstliche Unfälle mit Fremdverschulden.
Der „Meldebogen für drittverschuldete Ereignisse" wird vom Dezernat 2 Personal an das Landesamt für Steuern und Finanzen zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen des Freistaates Sachsen weitergeleitet.
Studierende an der TU Dresden sind nach dem Sozialgesetzbuch VII bei studienbezogenen Tätigkeiten, die im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit unserer Universität und ihren Einrichtungen (z.B. Bibliothek) stehen, sowie auf den damit verbundenen Wegen bei der
Unfallkasse Sachsen
Rosa-Luxemburg-Straße 17 a
01662 Meißen
gesetzlich unfallversichert.
Dieser Unfallversicherungsschutz bezieht sich auf Personenschäden. Mit Ausnahme von Hilfsmitteln (z.B. Brillen) werden Sachschäden vom Unfallversicherungsträger grundsätzlich nicht ersetzt.
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auch bei der Teilnahme am allgemeinen Hochschulsport.
Für betriebliche Praktika ist in der Regel der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger verantwortlich.
Wenn Sie einen Unfall erleiden, teilen Sie bitte dem behandelnden Arzt mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule handelt. Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen entfallen damit.
Jeder Unfall ist anzeigepflichtig.
Melden Sie den Unfall bitte so schnell wie möglich der:dem zuständigen Ansprechpartner:in Ihrer Fakultät, an der Sie studieren. Bei einem Sportunfall ist dies das Dresdner Hochschulsportzentrum.
Hier können Sie das Formular Unfallanzeige für Studierende abrufen.
Bei Rückfragen können Sie sich gern auch an das Sachgebiet Arbeitssicherheit, Frau May, Gebäude Technische Leitzentrale, 0351 463-34470, wenden.
Kontakt
Sachgebiet Arbeitssicherheit
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Technische Leitzentrale (TLZ), 1. Etage, Zimmer 2
01062 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden SG Arbeitssicherheit
01062 Dresden
Paketadresse:
Technische Universität Dresden SG Arbeitssicherheit Helmholtzstraße 10
01069 Dresden